Beiträge von DaFunk

    Wette schon gut!


    Drehe das Weizenglas und Stülpe es über das Schnapsglas.
    Dann will ich mal sehen, wie ihr das Schnapsglas rauszieht, ohne das Weizen zu berühren:D
    Und dabei ist dann auch die Art von Berühren durch das draufstellen nicht erforderlich...
    Kein Risiko!

    @ Realnokia:


    Ja das kann tatsächlich sein. Wenn ich es richtig gesehen habe, besteht die Regelung seit dem 30.6.2000, verkündet mit dem BGBl. I S. 897.
    Erlassen wurde dieses Gesetz, um eine Richtlinie des europäischen Parlaments umzusetzen. DIe ist dann wieder von 1997.
    Das Gesetz selber gibt es also erst seit dem 30. 6.2000.



    @ Cheesy:


    In diesem Fall würde ich davon ausgehen, dass der Lieferant davon ausgeht, eine Bestellung von dir zu haben, also einen Vertrag mit dir.
    Du mußt also die Ware aufbewahren, jedoch nicht den Lieferanten in Kenntnis setzen.


    Zu deiner Frage:


    Ich würde sagen, dass § 241a II BGB einschlägig ist. Demnach bleiben gesetzliche Ansprüche des Lieferanten in deinem Fall erhalten.
    Einen solchen würde ich in § 812 BGB sehen. Der Lieferant hat geglaubt mit Rechtsgrund zu liefern (Vertrag), ein solcher besteht aber nicht.
    Daher bist du ungerechtfertigt bereichert. Diese Bereicherung ist zurückzuerstatten, sofern der Anspruch geltend gemacht wird.


    Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.
    Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Lieferant Kenntnis vom Anspruchsgrund hat oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat (§§ 195, 199 BGB).
    Die absolute Höchstfrist ist unabhängig vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Anspruchs durch den Lieferanten eine Verjährung von 10 Jahren.
    Wenn du also erst nach Ablauf von zehn Jahren, gerechnet ab Ende diesen Jahres, die Ware verkaufst, bist du auf der sicheren Seite. Dir kann nichts mehr passieren.
    Machst du es dagegen schon nach drei Jahren, könnte sich ein Streit ergeben, wenn die Firma sich darauf beruft, erst nach Ablauf der Frist Kenntnis erlangt zu haben. Es stellt sich dann die Frage, ob sie fahrlässig in Unkenntnis dieser Tatsache war. Ich tendiere dazu, aber das ist Ansichtssache...:(


    Gruß
    DaFunk

    Also die Sache mit dem Eigentumsübergang würde ich schnell wieder vergessen. Das ist nicht.


    Grundsätzlich ist es so, dass man unbestellt gelieferte Ware sofort wegwerfen darf. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.


    Wenn du allerdings am Anschreiben erkennst, dass es sich um eine Falschlieferung handelt oder eine Bestellung irrtümlicherweise vorausgesetzt wird, mußt du die Lieferung natürlich aufbewahren.
    Informieren mußt du die Firma aber dennoch nicht.
    Eine Zweijährige Aufbewahrungszeit halte ich dennoch für übertrieben. Ich würde in diesem Fall höchstens ein halbes Jahr annehmen.


    Die Nutzung bzw. Weitergabe der unbestellten Ware im Sinne einer Verwendung dieser als Eigentümer, könnte dagegen schnell als Annahme eines Antrages auf Abschluß eines Kaufvertrages ausgelegt werden. In diesem Falle wäre dann der Kaufpreis zu bezahlen.
    Du darfst die Ware auspacken und testen, nicht jedoch dauerhaft nutzen oder weitergeben.


    Auf alle Fälle wünsche ich dir schon mal ein dickes Fell, denn bei so einem Werbevorgehen, werden entsprechende Drohungen in Bezug auf die Bezahlung nicht ausbleiben.
    Da musst du dann eben auf Taub schalten.;)


    Übrigens: Verjähren kann nur ein Anspruch, der auch entstanden ist. Hier ist aber kein Vertrag zustande gekommen, folglich muß man sich auch nicht auf Verjährung berufen.


    Die gesetzliche Grundlage ist nachzulesen unter http://dejure.org
    § 241a BGB


    EDIT:
    Wie Realnokia sagt ist aber unter Kaufleuten teilweise Schweigen auf eine Lieferung als konkludente Annahme zu sehen.
    Deswegen gilt die oben von mir erläuterte Vorschrift lediglich im Verhältnis Unternehmer-Verbraucher.


    Gruß
    DaFunk

    Und ich wäre schon froh, wenn mein N21i endlich SMS-Versand und Empfan in allen Netzen unterstützen würde:rolleyes:


    Aber MMS ist natürlich auch toll. Noch besser wäre allerdings, wenn ein Update mit Java kommen würde. Das wäre mir wichtiger, als MMS und SMS. Aber dafür reicht der Speicher wohl nicht ganz...:(



    Gruß
    DaFunk

    Das muß nicht sein!
    Ich halte absolut nichts von Drogen aller Art und habe auch noch nie etwas davon probiert. Egal, ob legal, illegal oder sonst egal.


    Jedenfalls befinden sich drei gute Bekannte von mir nach längerem Konsum von Cannabis in psychiatrischer Behandlung und das reicht mir. Der eine leidet unter extremem Verfolgungswahn und der andere kommt nicht mehr auf den Boden der Tatsachen.
    Beide haben aber wirklich nichts anderes konsumiert.
    Ich denke, da gibt es wohl einen Zusammenhang. Sonst habe ich eientlich weniger psychisch Kranke in meinem Bekannstenkreis....
    Beim dritten weiß ich nicht ganz genau, was der hat. Aber schlimm genug, finde ich.



    Gruß
    DaFunk

    Ich weiß gar nicht, was ihr alle habt. Ich bin bei einem Anbieter, der sich aus zwei Sauerstoffatomen zusammensetzt (zeigt, dass ihr schlau seid:D ) und habe meistens nicht einmal am Marienplatz Netz.
    Dagegen ist doch ein zeitweiliger Netzausfall auf der Wies´n zu ertragen.
    Ich gehe da sowieso nicht hin. Ist mir einfach zu teuer. 12,5 € für einen Spezi (trinkt ja nicht jeder Bier) ist nur noch unverschämt.


    Deswegen ohne mich das ganze.


    Gruß
    DaFunk

    Parker Lewis kenne ich auch, hab die Serie aber nicht besonders gemocht. Heute würde ich wohl anders darüber denken. (Zu der Zeit hielt ich die Simpsons auch nur für schrottig).


    Malcolm ist jedenfalls eine absolut kultige Serie, die ich einfach sehen muß.


    Ein klares :top:

    Ich muß noch schnell was zu den drei Handys ergänzen(siehe erste Antwort).


    Erstens finde ich toll, dass ich nicht der einzige bin, der die Taschen voller Handys hat. Allerdings kann ich eine Szene aus meinem Leben berichten, die ziemlich peinlich ist.


    Ort: Amtsgericht/ Landgericht, Einlaßkontrolle mit Metallsucher


    Ich hatte natürlich die Taschen mal wieder voller Handys. Und bei so einem Metallsucher sollte man die Dinger auspacken. Ich knalle dem Menschen also erstmal die drei bewußt mitgeführten Handys auf den Tisch, worauf mich der schon ziemlich schief angeschaut hat.
    Als nächstes wieder durch den Detektor, der lautstark Metall signalisiert hat.
    Uhr weg, Schlüssel weg.....usw.
    Und wieder hat das Ding voll angeschlagen. Nachdem ich dann in der Jacke nach 10 Minuten noch das vierte Handy gefunden habe und ganz verschämt zu den anderen gelegt habe, durfte ich unter den Mißtrauischen Blicken der Wachleute endlich rein:D



    Was man auch nicht machen sollte, ist so viele Handys in ein Gefängnis mitschleppen. Da ist schon eines dieser modischen Teile nicht besonders gern gesehen. (Nein, ich wollte nicht dort anrücken, um eine Strafe abzusitzen. Ich wollte auch keine Freunde, Verwandte oder Bekannte besuchen. War beruflich. Eine kleine Privatführung.):D


    Gruß
    DaFunk