Beiträge von DaFunk

    Ich kann ja mal kurz schildern, wie ich das aufgebaut habe.


    Ich wollte das Satellitensignal von einem Receiver gern im Keller haben. Weil ich aber nur eine Zweiteilnehmeranlage besitze und dann 3 Receiver bräuchte, musste ich einen Weg finden, über den ich mit 2 Receivern auskomme.


    Also: Videoübertragung


    Dazu braucht man so ein Teil, wie Erik als Beispiel genannt hat. Von der Sorte gibt es eine große Auswahl in verschiedenen Preisklassen.


    Es gibt in deinem Fall aber einige Probleme.
    Sowohl Sender, als auch Empfänger werden über ein Scart-Kabel an die VideoQuelle bzw. den Abspieler angeschlossen.
    Wenn du das Senderkabel an die Video-Out (Scart-Anschluß für den Videorekorder)Buchse deines Fernsehers anschließt, sollte das Signal eigentlich richtig gesendet werden.
    In deinem Arbeitszimmer muß nun der Empfänger an die TV-Karte angeschlossen werden. Das gibt aber wieder Probleme, weil eine TV-Karte eher keinen Scart-Anschluß hat.
    Deswegen habe ich im Keller einen Videorekorder aufgebaut, an dessen Eingangsbuchse ich den Empfänger angeschlossen habe. Jetzt hast du entweder die Möglichkeit, das Signal vom Videorekorder über ein normales Antennenkabel zum Antenneneingang der TV-Karte zu leiten (nicht besonders empfehlenswert, da dann der Videorekorder immer eingeschaltet sein muß, damit das Signal auch durchkommt, oder du überträgst das Signal von der Scartbuchse (Ausgang) zu den (sofern vorhanden ) Cinch Buchsen der TV-Karte/ Soundkarte bzw über Adapter in den geeigneten Anschluß.


    Gruß
    DaFunk

    Ich will auch:D :D :D




    Mein Fernseher hatte so einen komischen Fleck im Bild, der ist immer größer geworden und das Bild hat sich so lange verzogen, bis es plötzlich mit einem Zischen komplett verschwunden ist.
    Seitdem macht sich mein Fernseher nur noch mit Rauchzeichen bemerkbar.


    Das ist aber nicht so schlimm, weil mein Videorekorder statt das Band abzuspielen nur so ein merkwürdiges Quieken von sich gibt und das Band frißt.


    Mein Kühlschrank friert seit einiger Zeit alles ein. Tiefgefrorene Marmelade läßt sich allerdings nicht so toll streichen.


    Ich könnte sie zwar im Ofen aufwärmen, aber wie sollte ich den einschalten, wo doch der Knopf vor einiger Zeit einfach so geschmolzen ist.


    Man könnte zwar die defekten Geräte austauschen oder reparieren lassen, aber wie sollte ich sie denn transportieren? An meinem Auto ist doch das Radlager kaputt.


    Ach und wie sollte es anders sein: Die Garantie von all diesen Dingen ist vor kurzem abgelaufen.


    So jetzt muß ich aber wirklich den Computer kaputtmachen. Mein notebook ist schon angeschlagen. Aber daran fehlt nicht viel. Nur das Mainboard, der Lüfter und die Festplatte. Das Gehäuse ist aber noch recht gut erhalten. Abgesehen davon, dass die Eloxierung abgeht.


    Sollte das vielleicht daran liegen, dass heute nur noch Schrott produziert wird?



    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    Vielleicht liege ich ja völlig falsch, aber wäre das nicht ein Fall für § 179 StGB als Versuch:


    Körperlich Widerstandsunfähigkeit hat ja wenigstens teilweise vorgelegen und der Doc hat versucht das auszunutzen.


    Ich fürchte allerdings das damit die dauerhafte völlige Widerstandsunfähigkeit gemeint ist.


    Ich habe leider nur einen StudKomm zum StGB da, aber ich hoffe, der reicht auch.
    Wie ich schon vermutet habe, kommt man mit § 179 StGB nicht weiter.


    Zitat

    Die Person ist widerstandsunfähig, wenn sie zur Zeit der Tathandlung gegenüber dem Ansinnen des Täters nicht imstande ist,, einen zur Abwehr ausreichenden Widerstandswillen zu bilden, zu äußern oder zu betätigen.
    ...
    Die Widerstandsunfähigkeit muß dabei auf den in § 179 I StGB genannten Defiziten beruhen.


    Gerade aber der Satz: "Ich stieß ihn irgendwie weg in der Beschreibung von Sabsi lassen darauf schließen, dass sie eben nicht Widerstandsunfähig war. Man muß wohl davon ausgehen, dass der Arzt das auch wußte und deswegen nicht davon ausgehen konnte, die Tat an einer Widerstandsunfähigen zu begehen.
    Da aber bei einem Versuch das subjektive Element der Tat ohnehin überwiegt, sehe ich keinen Weg, hier weiterzukommen.


    Das ganze als unterlassene Hilfeleistung hinzudrehen, ist zwar ein netter Gedanke, aber leider auch völlig abwegig.


    Andenken könnte man höchstens versuchte Nötigung (§240 StGB) bzw. 177 StGB.



    Ich schätze aber, dass sich der Staatsanwalt die Sache nicht leicht gemacht hat und vermutlich wirklich nichts anderes geht. Im allgemeinen sind Staatsanwält nämlich wirklich sehr findig, was Strafbarkeiten angeht. Und ich habe noch nie erlebt, dass ein Staatsanwalt von seiner Anklage abgewichen ist, wenn er auch nur noch einen Funken Hoffnung auf Erfolg hatte.



    Gruß
    DaFunk

    Ich finde den Gamecube wirklich toll, aber wenn man sich für ihn entscheidet, sollte man sich schon etwas für die Nintendo Eigenproduktionen begeistern können, sonst ist man schnell enttäuscht.
    Was mich an den Gamecube-Titeln etwas stört, ist der recht geringe Umfang der Spiele. Wenn man begeistert zockt, ist ein Spiel zu schnell weg.
    Für 6ß0€ gibt es bei Spielen wie Luigis Mansion, Star Wars Rogue Leader oder Pikmin gerade mal 10-12 Stunden Spielspaß.
    Wer da nicht gerad der Fan von mehrmaligem Durchspielen ist, wird möglicherweise enttäuscht. Preis und Qualität der Konsole selbst lassen aber wirklich keine Wünsche offen.


    Die PS2 ist zwar schon etwas älter, aber hat dafür die größte und IMHO beste Spieleauswahl. Wer die Vielfalt liebt und mit etwas schwächerer Grafik leben kann, zudem noch einen DVD-Player braucht, sollte wohl zuschlagen.



    Die X-Box ist ein Fast-PC. Wer einen PC hat, könnte auf den Gedanken kommen, warum er eine X-Box holen sollte. In der Tat gibt es nämlich einige PC-Spiele als X-Box-Umsetzung. Und wer holt sich schon ein Commandos um 70€ für die X-Box, wenn er es schon für 30€ für den PC bekommen kann.
    Allerdings liegt bei der X-Box die Priorität eben wieder auf erwachsenen Spielen, die auch im Umfang überzeugen.
    Allerdings kostet dafür der DVD-Kit extra.
    Halo usw. überzeugen selbstverständlich. Leider sind die Zukunftsaussichten der X-Box im Moment nur mäßig. Man konnte schon Dinge lesen, wie: "Wenn sich der Verkauf im Weihnachtsgeschäft nicht deutlich verbessert, ist dies das Ende der X-Box".
    Interessant allerdings die Möglichkeit, die X-Box auch als MP3-Player zu verwenden. Außerdem soll es angeblich bald möglich sein, durch einen Hack auch VCD-Filme auf der Box anzuschauen.



    Letztendlich muß eben jeder nach seinen Vorlieben eine der drei großen auswählen, oder alle drei holen. Richtig falsch kann man da vermutlich nichts machen.


    Gruß
    DaFunk


    Man wird doch nicht strafbar gemacht, man macht sich selbst strafbar;)



    Zu deiner Frage:


    Ein Zaun ist nicht unbedingt erforderlich, damit man Hausfriedensbruch begehen kann.
    Es reicht die Befriedung, also eine erkennbare Abgrenzung zur Umgebung. Diesen Zweck kann sogar ein Bordstein mit einer Höhe von 10cm erfüllen.
    Allerdings besteht dieses Problem in der Praxis nicht, da es sich beim Hausfriedensbruch um eine Straftat handelt, die nur auf Antrag verfolgt wird. Und wenn man nur mal über ein fremdes Grundstück läuft (ohne die Rosen zu zertrampeln) wird sicher niemand einen solchen Antrag stellen.
    Wenn du nicht erkennen kannst, dass es ein Privatgrundstück ist, dann hast du vermutlich auch keinen Vorsatz zum Hausfriedensbruch;) .
    Jedenfalls fehlt es dann an der Befriedung. Wenn du das Grundstück dann betrittst, ist es noch kein Hausfriedensbruch. Wenn du dagegen aufgefordert wirst, ein Loch in der Luft zu lassen und trotzdem bleibst, sieht es schon anders aus.



    Gruß
    DaFunk

    Re: Meine Anzeige gegen den netten Doc!


    Zitat

    Original geschrieben von sabsi80
    Hallo Leute,
    könnt ihr euch noch dran erinnern,was ich bei HK so darüber gepostet habe?Naja,jedenfalls hab ich nun endlich mal Post vom zuständigen Staatsanwalt bekommen...Mein erster Gedanke war..."Das kann ja wohl nicht wahr sein!".Naja,um genau zu sein,seine Strafe ist ne lumpige Geldstrafe von 2000 Euro,das dem Verein "Frauen helfen Frauen" zu gunsten geht.
    Also meiner Meinung nach ist das irgendwie total lächerlich... :(


    Kennt sich jemand von euch zufällig in solchen Sachen aus,und weiß,wie ich die Strafe evtl. doch noch in die Höhe treiben kann?


    Liebe Grüße sabsi


    Also wenn ich das richtig sehe geht es hier ja wohl um eine fahrlässige Körperverletzung (oder weswegen wurde der Doc genau verurteilt/ bitte auf Juristisch).


    Jedenfalls wäre es wichtig, zu wissen, ob du Prozeßbeteiligter warst, also im Sinne eines Nebenklägers. In diesem Falle könntest du nämlich unabhängig von der Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen und darauf hoffen, dass die nächste Instanz das ganze etwas schwerwiegender sieht.
    Vorsicht: Du mußt, sofern du für Rechtsmittel in Frage kommst unbedingt die Fristen einhalten. Und natürlich mußt du dann bei der Berufung selbst erscheinen oder dich von einem Anwalt vertreten lassen, weil sonst diese sofort verworfen wird.


    Wenn du aber kein Nebenkläger warst, dann muß entweder der Staatsanwalt Rechtsmittel einlegen, oder du kannst die Sache vergessen.



    Gruß
    DaFunk