Dass ich gegen die geplante Internetzensur bin - vor allem aufgrund der Unwirksamkeit der Maßnahmen und der Gefahren eines Zensurapparates ohne richterliche Kontrolle - brauche ich vermutlich nicht zu schreiben. Leider haben wir mit dem Thema Kinderpornographie immer ein Totschlagargument, das sich nur schwer und nicht ohne Gefahr für das Ansehen der eigenen Person widerlegen lässt.
Selbst Mißbrauchsopfer haben geäußert, dass sie sich durch das Gesetz ein weiteres Mal mißbraucht fühlen - diesmal zur Durchsetzung politischer Ziele.
Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
(...)
Und da justament heute auch zum Fall Tauss wieder was hochgekommen ist: Es steht natürlich leider zu befürchten, dass sich die Piraten mit ihm einen Bärendienst erwiesen haben. Andererseits gilt zum einen immer noch die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil erwiesen ist, und zum zweiten gehört für mich jetzt nun nicht mehr viel Verfolgungswahn dazu, es in Betracht zu ziehen, dass hier hinter den Kulissen Strippen gezogen werden, um die Piraten in Verruf zu bringen. Die Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft hier agiert und wie hier Ermittlungsergebnisse der Presse zugespielt werden, ist unerträglich. Und zwar selbst dann, wenn sich die Anschludigungen am Endes des Tages als gerechtfertigt herausstellen.(...)
Auch wenn hier etwas OT, möchte ich es mir dennoch nicht verkneifen.
Der Fall Tauss ist derzeit sehr schwer einzuschätzen. Die Medienberichterstattung geht eindeutig in Richtung Schuld des Abgeordneten. Durchleuchtet man die Fakten aber genauer und ohne mediengerechte Einfärbung, ist der Fall weit weniger klar, als man meinen sollte.
Vielleicht hat es der eine oder andere mitbekommen, es gab auch ein Verfahren gegen Ursula von der Leyen, welches von der Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund einer Ausnahmevorschrift eingestellt wurde. Hintergrund war die Vorführung kinderpornographischen Materials bei einer Pressekonferenz.
Die Staatsanwaltschaft Berlin vertritt dabei eine deutlich weitere Auffassung der Ausnahmevorschrift, als die im Fall Tauss ermittelnde StA Karlsruhe.
Eine Anwendung auf Tauss ist jedoch bei weitem nicht abwegig.
Auch die vorgebrachten Indizien gegen Tauss - ein schwaches Argument. Die Menge von 59 Videos und 356 Bildern kann problemlos auf einem Datenträger untergebracht werden, nach den Erfahrungen von Udo Vetter ist diese "große Menge" untypisch gering. Drei Datenträger und einige Bilder auf dem Handy können sicherlich auch für die Angaben von Tauss sprechen, die Medien wollen es jedoch anders sehen.
Es stellt sich tatsächlich die Frage, was die Ermittler erwartet haben, wenn sie äußern, es habe keine Anhaltspunkte für eine Ermittlungstätigkeit gegeben. Fakt ist, Tauss hat das Material bezogen, zu welchem Zweck ist unklar. Es gilt die Unschuldsvermutung, die Schuld muss zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden. Geschieht dies nicht, erfolgt Freispruch.
Wie Udo Vetter treffend schreibt, hatten die Ermittler einen Leitz-Ordner mit der Aufschrift Ermittlung Kinderporno erwartet und nur Datenträger gefunden.
Eine Anklage kann freilich zur Verurteilung führen, sie wackelt jedoch. Tauss ist nach eigenen Angaben jedenfalls nicht bereit, einen Strafbefehl zu akzeptieren.
Ausführlicher in meinem Blog.
http://rechteinfach.blogspot.c…enkinderpornographie.html