Beiträge von DaFunk

    Ich habe dieses Jahr massiv Wahlkampf gemacht und musste dabei leider feststellen, dass viele einfach nicht mehr wählen gehen wollen. Meine Arbeit bestand deswegen zu großen Teilen aus Überzeugungsarbeit, doch zur Wahl zu gehen.


    In anderen Ländern kämpfen die Menschen für das Wahlrecht und lassen dabei ihr Leben, hier haben wir es und achten es nicht. Schade, aber vermutlich geht es uns nocht zu gut. Ich glaube die Nichtwähler vergessen, dass sie auf jeden Fall regiert werden, auch wenn sie nicht darüber abstimmen. Und besser wird es dadurch für sie auf keinen Fall.


    Gespannt bin ich natürlich, was dabei rauskommt und ich muss jetzt auch gleich zur Wahlparty, nur ob es wirklich eine WahlPARTY wird, weiß ich nicht so genau... ;)



    Edit sagt:


    Beim Wählen ist es eie bei Lotto: Annahmeschluss 18 Uhr

    Hallo!


    Ich habe mir die Bluetooth Maus Jentro GPS-8 gegönnt und hatte vor, diese zusammen mit dem XDA Cosmo oder dem HTC S710 und Google Maps als kleine Navigationslösung zu verwenden.


    Leider klappt das Koppeln mit den Handys nicht wirklich gut. Ich aktiviere zunächst die GPS-Maus und suche sie dann mit dem Handy. Das jeweilige Handy findet die GPS-Maus auch und ich kann die Verbindung starten.


    Allerdings bleibt die Verbindung nicht bestehen, das BT-Lämpchen der GPS-Maus blinkt kurz auf, das Handy meldet eine zustandegekommene Verbindung, die Maus blinkt/ sucht danach aber weiter. Nachdem die Maus zwar zunächst reagiert, das BT-Lämpchen aber nicht beständig leuchtet, bleibt die Verbindung wohl nicht bestehen.


    Ich tippe auf einen Defekt der GPS-Maus, wäre aber froh, wenn mir vielleicht jemand einen Tipp geben könnte, ob ich richtig liege, oder einfach nur zu doof für die Maus bin.


    Bin für jeden Tipp dankbar. :)



    Gruß
    Chris



    Edit:

    Zitat

    oder einfach nur zu doof für die Maus bin.


    Ich fürchte, der Fehler war der User. :D


    Ich habe bei genauerer Betrachtung dann noch die Com-Port Einstellung bei den Bluetooth-Einstellungen entdeckt. Diesen Port in Google Maps übertragen und eine Übertragungsrate eingestellt, sowie GPS aktiviert und schon hat die GPS-Maus auf Anforderung von Google Maps verbunden. Wäre recht einfach, wenn die Anleitung den Menschen erklären würde, wie es geht... ;)


    Jedenfalls bin ich jetzt glücklich und vielleicht hilft meine Fehlerbeschreibung irgendwann jemandem weiter.

    Dass ich gegen die geplante Internetzensur bin - vor allem aufgrund der Unwirksamkeit der Maßnahmen und der Gefahren eines Zensurapparates ohne richterliche Kontrolle - brauche ich vermutlich nicht zu schreiben. Leider haben wir mit dem Thema Kinderpornographie immer ein Totschlagargument, das sich nur schwer und nicht ohne Gefahr für das Ansehen der eigenen Person widerlegen lässt.


    Selbst Mißbrauchsopfer haben geäußert, dass sie sich durch das Gesetz ein weiteres Mal mißbraucht fühlen - diesmal zur Durchsetzung politischer Ziele.


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    (...)
    Und da justament heute auch zum Fall Tauss wieder was hochgekommen ist: Es steht natürlich leider zu befürchten, dass sich die Piraten mit ihm einen Bärendienst erwiesen haben. Andererseits gilt zum einen immer noch die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil erwiesen ist, und zum zweiten gehört für mich jetzt nun nicht mehr viel Verfolgungswahn dazu, es in Betracht zu ziehen, dass hier hinter den Kulissen Strippen gezogen werden, um die Piraten in Verruf zu bringen. Die Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft hier agiert und wie hier Ermittlungsergebnisse der Presse zugespielt werden, ist unerträglich. Und zwar selbst dann, wenn sich die Anschludigungen am Endes des Tages als gerechtfertigt herausstellen.(...)


    Auch wenn hier etwas OT, möchte ich es mir dennoch nicht verkneifen.
    Der Fall Tauss ist derzeit sehr schwer einzuschätzen. Die Medienberichterstattung geht eindeutig in Richtung Schuld des Abgeordneten. Durchleuchtet man die Fakten aber genauer und ohne mediengerechte Einfärbung, ist der Fall weit weniger klar, als man meinen sollte.


    Vielleicht hat es der eine oder andere mitbekommen, es gab auch ein Verfahren gegen Ursula von der Leyen, welches von der Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund einer Ausnahmevorschrift eingestellt wurde. Hintergrund war die Vorführung kinderpornographischen Materials bei einer Pressekonferenz.


    Die Staatsanwaltschaft Berlin vertritt dabei eine deutlich weitere Auffassung der Ausnahmevorschrift, als die im Fall Tauss ermittelnde StA Karlsruhe.
    Eine Anwendung auf Tauss ist jedoch bei weitem nicht abwegig.


    Auch die vorgebrachten Indizien gegen Tauss - ein schwaches Argument. Die Menge von 59 Videos und 356 Bildern kann problemlos auf einem Datenträger untergebracht werden, nach den Erfahrungen von Udo Vetter ist diese "große Menge" untypisch gering. Drei Datenträger und einige Bilder auf dem Handy können sicherlich auch für die Angaben von Tauss sprechen, die Medien wollen es jedoch anders sehen.


    Es stellt sich tatsächlich die Frage, was die Ermittler erwartet haben, wenn sie äußern, es habe keine Anhaltspunkte für eine Ermittlungstätigkeit gegeben. Fakt ist, Tauss hat das Material bezogen, zu welchem Zweck ist unklar. Es gilt die Unschuldsvermutung, die Schuld muss zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden. Geschieht dies nicht, erfolgt Freispruch.


    Wie Udo Vetter treffend schreibt, hatten die Ermittler einen Leitz-Ordner mit der Aufschrift Ermittlung Kinderporno erwartet und nur Datenträger gefunden.
    Eine Anklage kann freilich zur Verurteilung führen, sie wackelt jedoch. Tauss ist nach eigenen Angaben jedenfalls nicht bereit, einen Strafbefehl zu akzeptieren.


    Ausführlicher in meinem Blog.
    http://rechteinfach.blogspot.c…enkinderpornographie.html

    Australische Dollar?


    Da schwant mir doch gleich Fehlerquelle Nr.1 beim Zoll.
    Jeder Dollar ist US-Dollar. Ist er das nicht, hat er es gefälligst zu sein. :D


    Bei mir hat das mal mit Hongkong-Dollar so richtig Spaß gemacht... :rolleyes:

    Ich würde mir da keine Gedanken machen.


    Ich habe einige von diesen Seagull 3620/3600 im Einsatz und verbaue das Werk auch gelegentlich in eigenen Uhren.


    Die Lautstärke erscheint mir als normal, sie macht für mich den Charme des Werks aus. Ich höre die Werke so etwa auf 1-2m Entfernung recht deutlich. Orient Automatikwerke höre ich auf die Entfernung nicht mehr.


    Das ist zwar Empfindungssache, aber die Werke unterscheiden sich zum Teil recht deutlich, was die Lautstärke angeht, wobei ich das Seagull 3620 bzw. 3600 trotzdem als relativ lautes Werk bezeichnen würde.


    Wenn die Ermittlungsbehörden natürlich so an die Sache herangehen, ist das ungünstig.


    Die Annahme der Behörden ist richtig und falsch zugleich. Es trifft zwar zu, dass in gewissen Kreisen fremdregistrierte/unregistrierte Prepaid-SIMs sehr beliebt sind und deswegen hohe Schwarzmarktpreise erzielen, allerdings bei jedem kleinen Betrüger eine solche Verwendung pauschal anzunehmen, wäre sicherlich verfehlt. Hier geht es nur um das schnelle und einfache Geld, das durch die Trennung der Pakete, Provisionsabschöpfung und den verteuerten Weiterverkauf erzielt wird.


    Die Kunden sind letztendlich selbst Opfer, die durch eine pauschale Annahme kriminalisiert würden. In meinem Fall wurden teilweise auch die Kartenbesitzer kontaktiert, überwiegend Kinder und Jugendliche, die die Karten von den Eltern erhalten haben.


    An die wahren Käufer wird man aber ohnehin nicht herankommen, jedenfalls dann nicht, wenn sie nicht ahnungslos sind, denn die Ahnungslosen werden ihre Daten bereitwillig herausgeben. Allenfalls die Personen, deren Daten verwendet wurden, können festgestellt werden. Insofern wären die bei einer Straftat erst einmal im Visier der Ermittler.

    Ich hatte vor Jahren das "Vergnügen", an so einer Aktion unfreiwillig beteiligt zu sein.


    Irgendwann kam dann der Anruf der Kripo Würzburg mit der obligatorischen Abfrage der tatsächlich von mir geschalteten Verträge und Prepaids.


    Hintergrund der Geschichte war relativ einfach.
    Ein Mitarbeiter eines größeren Elektromarktes erstellte bei Vertragsschluß neben der für die Vertragsfreischaltung benötigten Ausweiskopie bei seinen Kunden noch einen Fehldruck der Papiere, den er für eigene Zwecke mitnahm. Diese Daten wurden dann dafür benutzt, im großen Stil Prepaidverträge über einen involvierten Handyladen abzuschließen. Handys und Karten wurden getrennt voneinander weiterverkauft.


    Da die tatsächlichen Nutzer "meiner" Prepaids nicht registriert waren, wäre damit jede illegale Handlung unter Verwendung dieser Karten zunächst auf mich zurückgefallen.


    Es gab eine schriftliche Anhörung, die letztendlich nur der Trennung der tatsächlich gewollten von fremdgeschalteten Karten diente. Die Polizei wollte dabei aber weder mir, noch den Käufern etwas böses. Wir sind dann so verfahren, dass wir immer, wenn eine Karte aufgetaucht ist, deren Sperrung herbeigeführt haben, um den tatsächlichen Inhaber zur Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Provider zu zwingen. Dem Kunden wurde dann der Sachverhalt geschildert und die Option gegeben, die Karte auf sich "umschreiben" zu lassen, damit er sie wieder aktiviert bekommt.


    Obwohl der Fall schon einige Jahre her ist, tauchte die bisher letzte Karte vor nur einem Jahr auf. Solange der Nutzer immer brav auflädt und nicht die Abschaltung der Karte droht, bekommt der eigentliche Karteninhaber davon nichts mit. Theoretisch könnten also noch immer irgendwo "meine" Prepaids herumschwirren, von deren Existenz ich nichts weiß.

    Re: Kirschlorbeer als Sichtschutz pflanzen - aber wie?


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum

    Im letzten Winter war es ja ziemlich kalt, sind daher eher anderen Pflanzen eher empfehlenswert? Ich frage, weil man viel von "braunen Stellen" beim Kirschlorbeer gehört hat.



    Ich liebe ja Kirschlorbeer und hatte zwischendurch mal eine schöne Hecke zur Gartenteilung.


    Leider gab es aber im Winter erhebliche Probleme aufgrund der großen Kälte. Die Blätter wurden braun und mir sind die Dinger fast eingegangen. Besonders problematisch war noch die Lage in einer Windschneise.


    Die Hecke wurde daraufhin geteilt und die einzelnen Sträucher wurden über das gesamte Grundstück verteilt (an etwas geschützten Stellen), wo sie jetzt gut gedeihen.



    Das ist auf jeden Fall ein Punkt, bei dem du aufpassen musst, wobei vielleicht die Pflanzen der Nachbarn Anhaltspunkte geben können, welche Art bei dir wächst.


    Die Hecke bildet jetzt Liguster. Das klappt anscheinend besser, jedenfalls wächst die Hecke seit einigen Jahren ohne große Verluste.

    Die Beweislastumkehr gilt dann, wenn ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auftritt. Du müsstest in diesem Fall beweisen, dass der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist, um noch immer in die für dich günstigere Beweislast zu kommen.


    Eine Mangelrüge innerhalb von 6 Monaten nach Kauf ist nicht zwingend erforderlich, macht aber vieles leichter.



    Dennoch zwei dicke Probleme:


    1. Beweislastumkehr kann nach Art der Sache ausgeschlossen sein, Musterbeispiel ist ein Gebrauchtwagen, jedoch abhängig vom Mangel. Dichtungen würde ich eher als Verschleißteil sehen, bei dem die Beweislastumkehr ohnehin nicht greift (Alter/ Abnutzung). Eher scheidet bei normaler Abnutzung sogar schon der Mangel aus.



    2. Kein Selbstvornahmerecht bei Mangelbeseitigung
    Der Nacherfüllungsanspruch erlischt (sofern er überhaupt bestand) durch Selbstbeseitigung und wird nicht durch Aufwendungsersatzanspruch ersetzt.




    => Kulanz akzeptieren, freuen! Gegen einen Anspruch spricht zuviel. :)

    Zitat

    Original geschrieben von brasax
    @ DaFunk


    Eigentlich kann es dem Käufer doch egal sein, was MM mit dem Gerät macht, bzw. wie MM mit der Gewährleistung umgeht. MM hat die Möglichkeit der Instandsetzung, ob bei Sony oder nicht.


    Nein und nein. ;)


    Wenn MM nur auf Garantiebasis tätig wird und Gewährleistung ablehnt, da deren Voraussetzungen nicht erwiesen sind, ist das für den Kunden die schlechtere Lösung, weil die Folgen der Gewährleistung nicht eintreten können, wie man an diesem Beispiel recht gut sieht.


    Diese würden nur eintreten, wenn der Händler die Gewährleistungspflicht anerkennt oder anerkennen müsste, aber zu Unrecht ablehnt.



    MM hat auch nicht per se die Möglichkeit der Instandsetzung, sondern das Recht zur Nacherfüllung, welches grds. nach Wahl des Verbrauchers auszuüben ist.



    Kurz und knapp:


    Entweder dir gelingt einer der von mir erläuterten Nachweise, oder du musst dich der Garantie unterwerfen, um überhaupt noch etwas zu bekommen.