DHL hat inzwischen die Druckposition geändert, so dass einige Angaben abgeschnitten sind. Allerdings nicht Barcode etc.
Ich habe inzwischen zwei Pakete so verschickt und sie wurden ohne Probleme ausgeliefert.
Beiträge von NiceIce
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Was sagt ihr denn zur Preisentwicklung bei Jeans?
Ich kaufe schon lange keine Premium-Marken mehr, bin aber letztes fast hinten rübergefallen, als ich die Preise gesehen habe.
Mitte der 90er (ok, ist jetzt auch schon fast 20 Jahre her :eek: ) haben Diesel, Replay & Co. so ca. 160 DM gekostet. Joop und Bogner lagen meistens zwischen 220 und 250 DM.
Heute sind es mindestens die gleichen Zahlen aber in EUR! 200 EUR für ein Kleidungsstück, dessen Haltbarkeit absolut begrenzt ist, finde ich schon echt krass.
Naja, zum Glück habe ich noch mindestens 10 Jahre Zeit, um für das Teenie-Alter meines Sohnes zu sparen... :p -
Gut, bei Hyundai war es natürlich auch nicht auf den ersten Blick ersichtlich, dass der Händlerpreis ohne die Wartungen um einen 1000er sank.
Wenn sich bei Kia diesbezüglich nichts am Preis machen lässt, ist das natürlich ein starkes Angebot.
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Zitat
Original geschrieben von kenny1310
7 Jahre die Wartung kostenlos an.Kann mir nicht vorstellen, dass das anders läuft als bei der Mutter Hyundai. Dort kauft man die Wartungen mit dem Fahrzeug. Wer auf 5 "kostenlose" Wartungen verzichtet, spart 1000 EUR.
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Zitat
Original geschrieben von knickepitten
Muss jeder für sich selbst durchrechnen, ob sich das in seinem Fall lohnt. Kommt auch auf das Modell an.Da braucht man nicht viel zu rechnen, wenn von einer normalen Gehaltserhöhung nur 50% des Betrages auf dem Konto landen oder 100% in Form eines Smartphones. Voraussetzung ist natürlich, dass in diesem Moment Bedarf für so ein Gerät besteht.
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Original geschrieben von Bino-Man
Schau mal im Einkommensteuergesetz unter §3 Absatz sind "die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör..." steuerfrei.
Eine ganz gute Beschreibung zu Deinem "Problem" findest Du hier: klickDas ist klar. Ich zitere hier mal:
Unerheblich für die Steuerfreiheit ist auch, ob die Nutzungsüberlassung zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn erfolgt oder durch Herabsetzung von Arbeitslohn erbracht wird. Nur wenn die entsprechende Nutzung zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt wird, gilt allerdings auch die Sozialversicherungsfreiheit (nicht bei Gehaltsumwandlung).
Daraus ergibt sich, dass die Sache über die Gehaltsabrechnung laufen muss. Sonst würde ja auch die Steuerersparnis nicht gegeben sein.
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Zitat
Original geschrieben von Bino-Man
ok!
Warum? Cheffe könnte das Gerät ganz einfach kaufen und Dir kostenlos überlassen (nicht schenken). Solange Du in der Firma bist, ist das alles ok.
Wenn Du den Laden verlassen solltest, musst Du das Teil natürlich wieder zurückgeben oder entsprechend abkaufen bzw. versteuern.
Im Grunde müsstet Ihr da gar keine Überlassung o.ä. aufsetzen - erspart aber im Fall der Fälle ärger mit der Firma.Das geht so, soweit ich informiert bin, steuerrechtlich bei (auch) privater Nutzung nicht.
Es ist praktisch ein geldwerter Vorteil, der allerdings steuer- und sozialabgabenfrei ist, wenn er als "Gehaltserhöhung" behandelt wird. Bei einer Gehaltsumwandlung fallen Sozialabgaben an.Hier mal ein Link dazu:
http://www.arps-steuerberater.…ative-lohnabrechnung.html -
Sowas liegt hier leider nicht in der Schublade, da kleine Firma. Mein Arbeitgeber kannte diese Möglichkeit der Steuerersparnis noch gar nicht, daher möchte ich es ihm einfach machen.
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Hallo,
da bei mir nach Tarifvertrag sowieso eine Gehaltserhöhung ansteht, möchte ich gerne die seit letztem Jahr bestehende Möglichkeit nutzen, dass mein Arbeitgeber mir ein Smartphone, auch zur privaten Nutzung, überlässt. Dieses wäre dann steuer- und sozialabgabenfrei.
Ich stelle mir vor, dass das Ganze so abläuft:
- Der Arbeitgeber kauft das Gerät
- Es wird eine Überlassungsvereinbarung erstellt
- Der Nettopreis wird auf das Gehalt aufgeschlagen und am Ende vom Nettogehalt wieder abgezogenLeider finde ich keine vernünftigen Vorlagen für diese Überlassungsvereinbarung.
Was muss diese enthalten?
Reicht da "Arbeitgeber a überlässt Arbeitnehmer b Gerät xy. Eine private Nutzung ist gestattet."?Wie sieht es mit der Rückgabe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus?
Kann es Probleme mit der Steuerprüfung geben, wenn mein Arbeitgeber in diesem Fall mir das Gerät schenkt? Vorher muss es ja der Firma gehören. -
Hyundai bietet immer wieder Sondermodelle an, die nicht offiziell kommuniziert werden, wohl um der Reimport-Schwemme entgegenzuwirken.
Wir haben letztes Jahr vom selben Händler (allerdings in Datteln) den Vorgänger als Style (Maximal-Ausstattung) aber mit Basis-Diesel gekauft. Diese Kombination gab es laut Katalog nicht.
Bei 5 Jahren Garantie kannst du dich entspannt zurücklehnen.