Beiträge von flori-joe

    Beides sind schöne Autos. Wenn man sie wirklich nur zum Spaß kauft, ist eigentlich egal, welchen von beiden man nimmt, das ist dann wohl Geschmackssache.
    Für alltagstauglicher, gerade mit Blick auf weite Strecken und Autobahn, halte ich jedoch den Mercedes. Auf der Autobahn ist bei geschlossenem Dach (ist ja nicht soo oft schönes Wetter) die Geräuschkulisse auch bei wirklich hohen Geschwindigkeiten auf dem Niveau von guten Mittelklassewagen, telefonieren mit der Freisprecheinrichtung problemlos möglich usw. Da wird ein Z4 mit Stoffdach lauter sein. Außerdem bietet der SLK auf Wunsch eine Nackenheizung, für ältere, zugempfindliche Herrschaften und weitere Strecken ist das mit Sicherheit sinnvoll.
    Allerdings kannst Du den 1,8l Kompressormotor nicht mit dem Sechszylinder von BMW vergleichen. Der ist im Vergleich zum BMW ´ne Krücke und klingt wie ein Sack Nüsse. Dann sollte es ein SLK 350 sein, der ist glaub ich top. Mir wär das den Mehrpreis zum Z4 wert, und spätestens beim Wiederverkauf relativiert sich das wieder ein bisschen.
    Wenn ausschließlich die von Dir genannten Versionen (1,8l bzw. 3,0l) zur Debatte stehen, nähm ich aber wohl lieber den BMW.

    Verdammte Hacke!
    Jetzt hab ich eine Stunde meiner wertvollen Arbeitszeit damit verbracht, mit tausenden von kleinen Ziffern rumzuhantieren. Glaube, mir ist schwindelig.
    Ich kann bei sowas nicht aufhören, bis ich´s raus habe.
    Einen Onkel mit diesem Namen hab ich allerdings nicht. Und Level 2 finde ich ganz schön happig.

    Zitat

    Original geschrieben von Freak9899
    Ja, sie haben so einen "Ehevertrag" in dem dies wie von dir beschrieben steht (wurde auch vom Amtsgericht mitgeschickt)! Aber dieser wurde nach dem Tod meines Opas 2001 in dem neuen Testament meiner Oma widerrufen.....


    Ist das etwa nicht rechtlich?


    Das lässt sich oftmals nur durch Auslegung des tatsächlich Gewollten endgültig ermitteln. Du solltest wirklich mal mit allen Unterlagen, die Du hast zu einem RA Deines Vertrauens gehen und Dich beraten lassen.
    Ein solches gemeinsames Testament ist nach dem Tod eines Ehegatten jedoch nur in Einzelfällen und unter ganz engen Voraussetzungen vom überlebenden Ehegatten wirksam änderbar. Deshalb würde ich von hier aus erstmal davon ausgehen, dass dieses gemeinsame Testament wirksam ist, nicht das spätere Deiner Oma.
    Dann bist Du gemeinsam mit Deiner Tante Erbe zu je 1/2.
    Das ändert die Lage dann natürlich gewaltig: In diesem Fall solltest Du auf jeden Fall überprüfen, ob im Ergebnis ein positives Erbe dabei rauskommt und andernfalls Deinen Erbteil ausschlagen. Dafür hast Du aber 6 Wochen Zeit.


    Und wenn das wirklich so ist, und Du nur durch diese Diskussion hier drauf gekommen bist, gibst Du mir einen aus! ;)

    Zitat

    Original geschrieben von T-bold47
    Der Pflichtteilerbe kann "normaler" Erbe werden, wenn die voherigen Erben das Erbteil ausschlagen. z.b. wg. Schulden.



    Das ist ja jetzt Blödsinn!
    Wie Du es nennst "normaler Erbe" wird man auch, wenn man seinen Pflichtteil NICHT verlangt und alle anderen Erben ihr Erbteil ausschlagen.
    Und dann kann man ebenfalls sein Erbteil ausschlagen und zwar wiederum völlig unabhängig davon, ob man seinen Pflichtteil verlangt hat oder nicht.


    Man kann auch als Erbe das Erbe ausschlagen und seinen Pflichtteil verlangen (macht in ganz wenigen Fällen Sinn, die zu erläutern jetzt sicher zu weit ginge).


    Jedenfalls kann man nicht durch Verlangen des Pflichtteils unfreiwillig zum Erben werden, da bleib ich bei. Und damit sehe ich das Verlangen des Pflichtteils grundsätzlich als ungefährlich. (Bringt jedoch sicher oft Ärger in der Verwandschaft, aber das war ja hier nicht gefragt)

    Dann sag Deinem Anwalt, er hätte keine Ahnung. Wenn Du nicht Erbin bist, sondern lediglich Deinen Pflichtteil forderst, kann Dir definitiv nichts passieren. Da die anderen Nachlassgläubiger Vorrang haben, kann Dir im schlimmsten Fall passieren, dass Du (weil nachrangig) leer ausgehst. Mit Forderungen an Dich herantreten können sie nicht. Du bist ja gar nicht Rechtsnachfolger des Verstorbenen, sondern hast wie gesagt lediglich einen Anspruch gegen die Erben, wie die anderen Gläubiger auch.

    Als ERBE erbt man natürlich auch die Schulden.
    Als Pflichtteilsberechtigter ist man aber ja gerade KEIN Erbe. Man hat lediglich einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages gegen die Erben. Und dieser Betrag kann nicht negativ werden. Das ist echt so!

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Einen Pflichtteil bekommt man nur, wenn man Kraft einer Verfügung vom Erbe ausgeschlossen wurde (= "enterbt wurde"). klick oder klick


    Wenn man im Testament nicht berücksichtigt wurde, ist man kraft dieser Verfügung vom Erbe ausgeschlossen. ;)



    Zitat

    Ich würde da allerdings auch, wie schon gesagt, überprüfen ob es sich um ein positives oder negatives Erbe handelt. Da kann man sich auf Lebzeiten was einhandeln


    Der Pflichtteil berechnet sich in Geld aus dem saldierten Nachlass. War der Erblasser überschuldet, kommt da Null raus. Weniger geht nicht!

    Da Dein Vater nicht mehr lebt, wirst Du als Abkömmling in Deinem Stamm nicht von einem näheren Pflichtteilsberechtigten verdrängt und Dir steht ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzl. Erbteils.
    Mal angenommen, Dein Vater und Deine Tante waren die einzigen Kinder Deiner Oma und Du das einzige Kind Deines Vaters. Dann würdest Du ohne Testament die Hälfte erben, Dein Pflichtteilsanspruch wäre also 25%.
    Die 200.000 € haben nicht viel zu sagen, wenn das Testament notariell beurkundet wurde, dienten die wohl eher der Gebührenberechnung. :D


    Interessant wäre noch zu wissen, ob Deine Großeltern seinerzeit ein gemeinsames sog. Berliner Testament verfasst haben, in dem sie sich beispielsweise gegenseitig als Alleinerben und als Erben des Letztversterbenden die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen eingesetzt haben. Dies hätte Deine Oma nämlich nach dem Tod Deines Opas nicht mehr ändern können und Du wärst, als Abkömmling Deines Vaters Erbe zu 1/2.

    Es geht dem ordentlichen Studenten doch in erster Linie darum, die Öffnungszeiten der Mensa nicht zu verschlafen, sowie den Überblick über die abendlichen Feten zu behalten. :p
    Das war zu meiner Zeit komplett ohne elektronisches Gerät machbar.