Beiträge von flori-joe

    Re: Re: Verkauf von fremdem Eigentum ? Was tun ?



    Top! :top:
    Was ist denn, wenn wir den "Bekannten" als Untermieter betrachten, Stichwort: Vermieterpfandrecht (562ff.) und dessen Verwertung (1228ff.)?


    Das wär in meinen Augen keine gute Lösung.
    Wenn´s schiefläuft hast Du die gesamten Nachnamekosten am Hals, 10 Tage verloren und das Teil immer noch nicht los.
    Das mit der Entschädigung will ich übrigens nicht verstehen. Wolltest Du den Käufer für sein zweifelhaftes Auftreten entschädigen? ;)

    Ganz so kompliziert ist das aber glaub ich auch nicht.
    Wenn der Käufer die Ware an ein bestimmte Person gesandt haben will, dann sollte es ja wohl ausreichen, wenn man diesem Wunsch nachkommt. Mit nachfolgenden Fehlern der Boten (die ja Boten des Käufers sind) hat man imho nichts am Hut. Zur Not könnte man sich das ja auch so nochmal bestätigen lassen.
    Und das mit dem Kilo Zucker kann Dir auch im 2-Personen-Verhältnis passieren. Da kannst Du nie sicher sein. Aber wie ich booner einschätze, war im Zweifel ein Zeuge vom Verpacken bis zur Aufgabe bei der Post ununterbrochen zugegen... :D


    edit: ups, zu langsam, aber ich lag ja gar nicht so falsch...

    Das wird ja immer verzwickter!
    An dieser sog. Überweisungsrückfrage kommst Du da sicher nicht vorbei. (weißt Du mittlerweile was die kostet, würde mich auch mal interessieren?)
    Aber wenn die klar geht und Du die Ware als Paket und damit nachweisbar an die vom Käufer genannte Adresse schickst, kann doch eigentlich nix passieren, oder?

    Das mit dem Eigentumsvorbehalt nützt Dir natürlich in solchen "Rumänien-Fällen" nur theoretisch was.
    Den kannst Du genauso schlecht durchsetzen wie Deinen weiterhin bestehenden Zahlungsanspruch. Die Ware ist in beiden Fällen faktisch weg.
    Aber das mit dem Girovertrag ist interssant. Ich frage mich, ob es nicht vielmehr Risiko der Bank sein muss, wenn sie gefälschte Überweisungen nicht erkennt und stattdessen ausführt.

    Na, zumindest scheint es so zu sein, dass Überweisungen, die mit gefälschten Überweisungsträgern ausgeführt wurden, von den Banken widerrufen werden können.
    Das stellt dann ja die bei ebay allgemein übliche Vorkasse-Überweisung ganz schön in Frage. :flop:
    Ich denke nicht, dass das nur bei Überweisungen aus dem Ausland so ist, aber zumindest ist gerade bei Geschäften mit Osteuropa die Wahrscheinlichkeit, mit solchen Betrügereien konfrontiert zu werden, deutlich erhöht.
    Vor ein paar Wochen hab ich über ebay mein K700i nach Polen verkauft, weder Name noch Anschrift stimmten mit dem ebay-Mitglied überein, und wer überwiesen hat, weiß ich auch nicht.
    Aber das Geld ist noch drauf...


    Ist jetzt éinfach die Frage, wie mutig Du bist.