Hmm, keine Ahnung. :confused:
Zudem wären das ja Einkünfte, die sicherlich Auswirkungen auf die Sozialhilfe hätten, wenn man sie bekannt gibt...
Beiträge von flori-joe
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Re: Re: Verkauf von fremdem Eigentum ? Was tun ?
ZitatOriginal geschrieben von booner
Das ist wohl eher ein zwischenmenschliches als eine rechtliches Problem.
Natürlich ist der Typ noch Eigentümer seiner Sachen.Deine Bekannte hat momentan nur den unmittelbaren Besitz an den Sachen. Sie hat jedoch niemals Eigentum daran erlangt.
Eine Übereignung an einen Dritten ist daher nur im Rahmen des gutgläubigen Eigentumerwerbs nach §§ 932 ff. BGB möglich. Gem. § 932 I 1 BGB kann der Erwerber auch Eigentum vom Nichtberechtigten (= deiner Bekannten) erlangen, ausser wenn er sich nicht im guten Glauben befand (d.h., er beispielsweise Kenntnis davon hatte, dass deine Bekannte gar nicht Eigentümerin der zu verkaufenden Sachen ist oder seine diesbezüglich Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht). Dank ebay sollte die Bösgläubigkeit schon Seltenheitswert haben...
Allerdings ist ein gutgläubiger Erwerb des Eigentums an Sachen ausgeschlossen, die gestohlen worden oder verlorengegangen sind und ebenfalls nicht bei Sachen, die dem Eigentümer "sonst abhanden gekommen" sind.
Gestohlen und verloren scheiden hier aus.
Sonst abhanden gekommen i.S.v. § 935 I BGB sind die Sachen ebenfalls nicht, da dem Eigentümer den unmittelbaren Besitz an den Sachen nicht unfreiwillig verloren hat (er wurde ja nicht aus der Wiohnung gescmissen, oder?) sondern frewillig aufgab.Deine Bekannte könnte rechtlich gesehen die Sachen also an einen Dritten verkaufen, und wenn dieser gutgläubig ist, auch wirksam übereignen.
Ob Sie das in der Praxis machen sollte, ist die andere Frage.
Das wird sich der gute Mann nicht ohne weiteres gefallen lassen und muss er auch nicht.
Diese "Entsorgungsprobleme" sind leider nicht ohne
Top! :top:
Was ist denn, wenn wir den "Bekannten" als Untermieter betrachten, Stichwort: Vermieterpfandrecht (562ff.) und dessen Verwertung (1228ff.)? -
Zitat
Original geschrieben von maestro
Aaaaaaaaalso:Wie wäre es, wenn du einfach das ganze per Nachnahme verschickst, und als Entschädigung die zusätzlichen Portokosten übernimmst, die durch NN entstehen? Da Du ja mehr bekommen hast als nunächst gedacht sollte es doch kein Problem sein. Der Käufer sollte dem bei realem Interesse auch zustimmen, und dann ist doch alles im Butter.
Dann hast du keine Sorgen mehr mit Rücküberweisung, musst dir keine Gedanken mehr machen und fertig.
Warum soviel rumdiskutieren, etc. wenns doch so einfach geht
Das wär in meinen Augen keine gute Lösung.
Wenn´s schiefläuft hast Du die gesamten Nachnamekosten am Hals, 10 Tage verloren und das Teil immer noch nicht los.
Das mit der Entschädigung will ich übrigens nicht verstehen. Wolltest Du den Käufer für sein zweifelhaftes Auftreten entschädigen? -
Ganz so kompliziert ist das aber glaub ich auch nicht.
Wenn der Käufer die Ware an ein bestimmte Person gesandt haben will, dann sollte es ja wohl ausreichen, wenn man diesem Wunsch nachkommt. Mit nachfolgenden Fehlern der Boten (die ja Boten des Käufers sind) hat man imho nichts am Hut. Zur Not könnte man sich das ja auch so nochmal bestätigen lassen.
Und das mit dem Kilo Zucker kann Dir auch im 2-Personen-Verhältnis passieren. Da kannst Du nie sicher sein. Aber wie ich booner einschätze, war im Zweifel ein Zeuge vom Verpacken bis zur Aufgabe bei der Post ununterbrochen zugegen...edit: ups, zu langsam, aber ich lag ja gar nicht so falsch...
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Das wird ja immer verzwickter!
An dieser sog. Überweisungsrückfrage kommst Du da sicher nicht vorbei. (weißt Du mittlerweile was die kostet, würde mich auch mal interessieren?)
Aber wenn die klar geht und Du die Ware als Paket und damit nachweisbar an die vom Käufer genannte Adresse schickst, kann doch eigentlich nix passieren, oder? -
Das mit dem Eigentumsvorbehalt nützt Dir natürlich in solchen "Rumänien-Fällen" nur theoretisch was.
Den kannst Du genauso schlecht durchsetzen wie Deinen weiterhin bestehenden Zahlungsanspruch. Die Ware ist in beiden Fällen faktisch weg.
Aber das mit dem Girovertrag ist interssant. Ich frage mich, ob es nicht vielmehr Risiko der Bank sein muss, wenn sie gefälschte Überweisungen nicht erkennt und stattdessen ausführt. -
Das war echt lieb gemeint, aber wir meinten das ursprüngliche Video aus dem Thread-Titel. Das ist nicht mehr online.
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Na, zumindest scheint es so zu sein, dass Überweisungen, die mit gefälschten Überweisungsträgern ausgeführt wurden, von den Banken widerrufen werden können.
Das stellt dann ja die bei ebay allgemein übliche Vorkasse-Überweisung ganz schön in Frage. :flop:
Ich denke nicht, dass das nur bei Überweisungen aus dem Ausland so ist, aber zumindest ist gerade bei Geschäften mit Osteuropa die Wahrscheinlichkeit, mit solchen Betrügereien konfrontiert zu werden, deutlich erhöht.
Vor ein paar Wochen hab ich über ebay mein K700i nach Polen verkauft, weder Name noch Anschrift stimmten mit dem ebay-Mitglied überein, und wer überwiesen hat, weiß ich auch nicht.
Aber das Geld ist noch drauf...Ist jetzt éinfach die Frage, wie mutig Du bist.
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Ich hätt´s ja auch gerne mal gesehen...
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Da hat sich aber einer für 38,00 Euro viel Arbeit gemacht!