Beiträge von Stephan I.

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Also in diesem Fall plädiere ich ganz klar - auch wenn Stephan was anderes sagt - für eine betrügerische Absicht. Denn man schließt Verträge ab, bei denen man SCHON VORHER weiß, daß man sie nicht erfüllen will.


    Sehe ich ganz genau so!
    Juristisch ist das so!
    Nachweisbar wird es für die 5 verschiedenen Händler allerdings nicht sein!


    Zitat

    Original geschrieben von gummibaum
    Was passiert denn , wenn ich als Verkäufer bei Ebay die Rücknahme verweigere?


    Wenn Du Händler bist, könnte man Dich auf Rücknahme verklagen!


    Als Privatperson bist nicht zur Rücknahme verpflichtet.


    Stephan

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Ich denke, Merlin weiß, daß das so ist. Er appelliert - zweifellos zu Recht - daran, daß man dieses Gesetz nicht zu Unrecht ausnutzen sollte. Etwas, das der Fragesteller in diesem Thread hier wohl tun würde, wenn er es ausnutzt.


    Sorry, nein!


    Man kann dieses Gesetz nicht zu Unrecht ausnutzen, es sein denn, man hat betrügerische Absichten und macht das mit Methode.


    Aber es ist völlig korrekt, das CD-ROM einfach so zurückzugeben, weil man es im Nachhinein für zu teuer erachtet.
    Das will der Gesetzgeber so!


    Aus Händlersicht sicher eine Farce, aus Verbrauchersicht aber ein Segen!


    Merlin vertritt hier hohe moralische Werte, aber wer das Gesetz anwendet, handelt in meinen Augen immer noch moralisch wertvoll!


    Stephan

    Re: Re: Re: Re: Frage zu ebay Kauf und Rückgabe


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Falsch - das Gesetz wurde nicht deswegen erlassen, damit die Händler für die Fehler der Käufer auch noch bezahlen müssen, sondern um bei tatsächlichen Mängeln, oder wenn die Beschaffenheit der Ware absolut *nicht* den Beschreibungen entspricht dem Verbraucher mehr Rechte zu geben.


    Ich muß Dich korrigieren, das stimmt nicht.
    Der Käufer darf die Ware ohne Begründung zurückgeben.


    Die 14-Tagesfrist wird ohne Einschränkungen oder gar Bedingungen gewährt.


    Der Käufer darf die Ware also "einfach so", weil schlicht Bock drauf hat zurückgeben. Ob sie ihm zu teuer war oder ihm doch nicht mehr gefällt etc.pp. ist vollkommen unerheblich!


    Zur Verdeutlichung:

    Zitat


    § 355 Abs. 1 BGB:


    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


    Man mag über den Sinn und Zweck dieser Regelung verschiedener Meinung sein, aber es ist wie es ist!


    Stephan

    Re: Re: Frage zu ebay Kauf und Rückgabe


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Ich würde, unabhängig von irgendwelchen Rechtslagen, mal sagen - ok, Pech gehabt, das nächste mal bin ich eben schlauer, denn warum sollte der Händler für *meinen* Fehler auch noch die Kosten tragen?


    Weil der Gesetzgeber das so will!
    Der Kunde bekommt damit erhebliche rechte, die oft auch mißbraucht werden.


    Z.B. ein Zitat eines Bekannten von mir:

    Zitat

    Amazon.de ist seit dem Fernabsatzgesetz für mich die größte Fernleihe-Bibliothek der Welt.


    Soll heißen, daß er sich dort Bücher bestellt, sie kopiert und stumpf zurückschickt!


    SO darf es natürlich nicht sein!
    Das ist Betrug!


    Stephan

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Stefan I:


    Ich dachte immer, daß das Rückgaberecht bei echten Auktionen gerade eben nicht gilt. :confused:


    Warum sollte es nicht?
    Das Gesetz gibt dafür keinerlei Anhaltspunkte.



    Stephan


    PS: Zum Verständnis: Unter "echten" Auktionen verstehen wir beide in diesem Fall Onlineauktionen ohne Sofortkaufen-Option? Nicht etwa reale Auktionen in einem Auktionshaus.

    berlibaerchen:
    Bitte triff hier keine Aussagen, die sowas von grob falsch sind...



    Als Jurist kann ich Euch sagen:


    Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. Es ist jetzt alles in den §§ 312b ff. BGB geregelt. Der Inhalt ist allerdings gleich geblieben.


    Es ist völlig unerheblich, wie das Fernabsatzgeschäft zustande gekommen ist, ob per Ebayauktion oder Ebay-Sofortkauf.


    Ganz richtig ist, daß der Ebayzuschlag rechtsverbindlich ist. Das bedeutet aber auch eine Rechtsverbindlichkeit für den Händler, nämlich insofern als daß er die §§ 312b ff. BGB gegen sich gelten lassen muß.


    Um die §§ 312b ff. BGB überhaupt anwenden zu können muß erstmal ein gültiger Vertrag zwischen den Parteien bestehen. Und der kommt durch den Ebayzuschlag zustande.


    Wenn der Freund jetzt das CD-Rom Laufwerk zurückgeben möchte kann er das ohne weiteres tun. In diesem Fall sogar ohne weitere Folgekosten, da der Verkaufspreis 40 Euro übersteigt (§ 357 Abs. 2 BGB).
    Schick dem Verkäufer das Ding zurück und verlange die Rücküberweisung des Kaufpreises zzgl. der Portokosten.
    Eine unfreie Übersendung muß der Verkäufer nicht hinnehmen, Prizip der Schadensminimierung.


    Der Verkäufer kann die §§ 312b ff. BGB auch nicht abbedingen, sei es durch AGB oder eine Individualvereinbarung.


    Grüße
    Stephan

    Hi,


    ich bin morgen als halboffizieller DJ ("Bring auch noch ein paar CDs mit ne!") auf einem Geburtstag eingeladen.
    Das Geburtstagskind ist Türke und es werden viele seiner türkischen Freunde und seine 20000-köpfige Familie :D da sein...


    Ich würde ihm und den Gästen gern die Freude machen, auch türkische Lieder zu spielen.
    Allerdings meine ich partytaugliche Sachen...


    Ich habe hier schon 3 Lieder, wobei ich nicht weiß, wie sie geschrieben werden. Fehler bitte ich daher zu entschuldigen:

    • Unbekannte Sängerin: Hadi balakim (Original von dem kürzlich gecoverten Ding)
    • Aysha: Cover von "I will survive" auf türkisch (Sehr cool :))
    • Tarkan: Simarik


    Über was würden sich die Gäste wohl noch freuen?
    Und korrigiert bitte auch die o.g. Liste, damit ich eine orthographisch einwandfreie Titelzusammenstellung auf die CD schreiben kann.


    Danke,
    Stephan