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Wenn eine Wohnungsgenossenschaft es nicht an die Mieter umlegen darf.....Vermutlich keines der Modelle - stattdessen sonderkündigungsrecht !
Die Vermieterin kann die Kosten auch selbst übernehmen. Gerade in einer Genossenschaft sollte das möglich sein, wenn die Mehrheit der Mieter das will.
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"P.S. Wer kennt einen Anbieter der mir ab Anfang 2024 Internet mit 6000/425er Speed plus 50 Kabelfernsehkanäle zum Preis von unter 30 Euro ( pro JAHR ) zur Verfügung stellt ?"
Eh... frag halt die Nachbarn, ob sie sich mit dir einen Anschluss teilen wollen und du legst die 29 €/Jahr dazu?
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Müsste nicht der Kabelnetzbetreiber verpflichtet werden eine reinen TV Zugang ohne weitere Features wie Internet oder Telefon anzubieten ?
Warum sollte er das?
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Letztendlich habe ich ja eine Wohnung gemietet die TV Empfang hat....
Hat sie ja immer noch. Du musst dich nur selbst drum kümmern.
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Evtl. kann man sich ja als Mieter letztendlich darauf berufen, das der TV Empfang über die Miete ( und nicht über die Nebenkosten ) abgedeckt sein könnte....und nur die Zusatzleistung Kabel.Internet über das Nebenkostenprivileg abgedeckt war ?
Kannst du machen, wenn du deiner Genossenschaft und deinen Nachbarn als Genossen hart auf den Zeiger gehen willst.
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Wäre spannend, wie Gerichte mit einer solchen Klage umgehen würden ?
Na, wie mit jeder anderem Rechtstreit wegen angeblichen Mietmangels: Du mahnst die Mangelbeseitigung an, Vermieter sagt: ist gar kein Mangel. Dann kürzt du die Miete wegen des vermeintlichen Mangels, dein VM hält das weiter für unberechtigt. Aus Sicht des VM bist du nun im Mietrückstand und das findet er gar nicht mehr witzig. Nächster Schritt, spätestens beim Rückstand von zwei Monatsmieten: dein Vermieter kündigt dir wegen Mietrückstands.
Jetzt gibt's drei Optionen:
1) Du erfüllst das Räumungsverlangen deines Vermieters und ziehst aus deiner Wohnung aus.
2) Du sitzt die Sache aus. Dein Vermieter wird Räumungsklage vor dem Amtsgericht erheben.
3) Du erhebst selbst Feststellungsklage.
Die Parteien wechseln ein paar Schriftsätze, eventuell gibt's noch ne mündliche Verhandlung, wenn beide hart bleiben, gibt's am Ende ein Urteil. Fertig