Beiträge von mengling

    Ja, ich meinte widerspruch der lastschrift von anfang januar.


    wie geschrieben: in foren und social media gruppen liest man, dass das viele gemacht haben. Mir ist natürlich klar, dass das nicht bedeuten muss, dass das auch so rechtlich richtig ist.


    gibt da auch die unterschiedlichsten aussagen. Einige schreiben: auf jeden fall zurückholen, andere schreiben bloss nicht machen, wegen anfallender mahngebühren.


    irgendwo schrieb auch jemand, dass die abschläge erst dann teil der insolvenzmasse sind wenn die 8 wochen der widerspruchsmöglichkeit abgelaufen sind.


    da es wie geschrieben unheimlich viele gibt, wird bestimmt auch jemand klagen, wenn der letzte abschlag zurück zurückgefordert wird.


    da wäre ich dann mal gespannt wie ein richter entscheidet wenn (so wie bei mir) ein kunde noch ca. 400€ zu kriegen hätte und er sich über den umweg lastschrift-rückgabe davon lediglich 130€ geholt hat.


    ausserdem wird es ja auch eine endabrechnung geben müssen. Und da wird bei mir immer noch ein Guthaben von etwa 70€ stehen (zzgl. Ca 200€ treuebonus.)


    unterm strich bin ich natürlich selber schuld: hätte mich vor einem jahr besser über bev informieren sollen. Verbuche den verlust als lehrgeld.


    aber genauso sind auch andere Gläubiger selber schuld, denn z.b. Die Lieferanten hätten noch eher wissen müssen auf welche dubiose firma sie sich da einlassen. Oder auch mitarbeiter, die teilweise genau wussten, dass es nicht so ganz koscher ist was ihr Arbeitgeber so betreibt.

    Bräuchte mal eure Hilfe. Ich bin von der BEV Pleite betroffen, betrifft nen Stromvertrag.


    Sie haben mich exakt 11 Monate beliefert. Sofortbonus hatte ich letztes Jahr erhalten. Der Treuebonus (ca. 200€) wird wohl futsch sein. Der war natürlich mit ausschlagebend für meinen Wechsel zu denen. Da ich nun auch noch in der Grundversorgung gelandet bin, ist es so oder so ein Minusgeschäft für mich.


    Nun habe ich mal grob überschlagen und es könnte sein, dass ich insgesamt zu wenig gezahlt habe, denn ich habe in 11 Monaten nur 10x gezahlt. Gleicht den Verlust teilweise wieder aus. Aber: es könnte ja bei der Endabrechnung sein, dass die was nachfordern. Kann ich das verhindern? Fühle mich diesbezüglich eigentlich im Recht, da ja der Treuebonus weg ist.


    Was kann ich jetzt machen? Bin auf folgende Ideen im Netz gestoßen, die mich aber allesamt nicht überzeugen:


    1. Einzugsermächtigung widerrufen. Aber ggf. würden die mir ja ne Rechnung senden.


    2. Sogar den Januar Abschlag noch zurück fordern - das kann ja eigentlich auch nicht legal sein, denn sie haben mich ja im Januar beliefert.


    3. Einen geringeren Zählerstand angeben - auch das wäre ja nicht in Ordnung und würde ja auch Mehrkosten beim Grundversorger nach sich ziehen.


    Was würdet ihr empfehlen?