Ja, ich meinte widerspruch der lastschrift von anfang januar.
wie geschrieben: in foren und social media gruppen liest man, dass das viele gemacht haben. Mir ist natürlich klar, dass das nicht bedeuten muss, dass das auch so rechtlich richtig ist.
gibt da auch die unterschiedlichsten aussagen. Einige schreiben: auf jeden fall zurückholen, andere schreiben bloss nicht machen, wegen anfallender mahngebühren.
irgendwo schrieb auch jemand, dass die abschläge erst dann teil der insolvenzmasse sind wenn die 8 wochen der widerspruchsmöglichkeit abgelaufen sind.
da es wie geschrieben unheimlich viele gibt, wird bestimmt auch jemand klagen, wenn der letzte abschlag zurück zurückgefordert wird.
da wäre ich dann mal gespannt wie ein richter entscheidet wenn (so wie bei mir) ein kunde noch ca. 400€ zu kriegen hätte und er sich über den umweg lastschrift-rückgabe davon lediglich 130€ geholt hat.
ausserdem wird es ja auch eine endabrechnung geben müssen. Und da wird bei mir immer noch ein Guthaben von etwa 70€ stehen (zzgl. Ca 200€ treuebonus.)
unterm strich bin ich natürlich selber schuld: hätte mich vor einem jahr besser über bev informieren sollen. Verbuche den verlust als lehrgeld.
aber genauso sind auch andere Gläubiger selber schuld, denn z.b. Die Lieferanten hätten noch eher wissen müssen auf welche dubiose firma sie sich da einlassen. Oder auch mitarbeiter, die teilweise genau wussten, dass es nicht so ganz koscher ist was ihr Arbeitgeber so betreibt.