Beiträge von PeeterD

    Es geht mir nicht ums Geld!


    Klar, suche ich gerade einen neuen Provider.


    Ich werde auch meine Dienste bezahlen. Aber ich will Klarheit. Egal ob es negativ ausgeht. Die Brago-Gebühren zum aktuellen Streitwert zahle ich gerne.
    Wenn ich in der Argumentation gerichtlich verliere dann ist das so und ich werde das akzeptieren.


    Ich habe vier Verträge mit anderen Providern auf auslaufen gesetzt. Mir geht es ums Prinzip. Ich werde kurzfristig zwecks Expansion ca. 20 weitere Verträge benötigen. Ich zahle gerne die Grundgebühren für ein Jahr im voraus, wenn dies notwendig sein sollte.


    Ich habe EPlus angeboten einen Stichtag für eine aus Ihrer Sicht "vertragskonforme" Abrechnung zu fixieren. Aber die reagieren lediglich mit 120 Euro als Gutschrift-Angebot.


    Ich will mir keine Leistung erschleichen, ich telefoniere persönlich 4-5 Stunden pro Tag und bin ein Kunde der richtig Umsatz bringt und sich durch Beratung und Werbung "verarscht" fühlt.


    Es ist übrigens nicht nur ein Anwalt und bei dem derzeit relevantem Brago-Betrag denke ich nicht, dass man mir umsatzorientierte rechtliche Einschätzungen gibt.


    Klar suche ich den für mich optimalen Tarif und werde den abschließen. Das habe ich auch EPlus angeboten.


    Aber 1/10 von 50% ist mir einfach zu wenig.


    Hotline-Leistung, meine relevante Niederlassung gefallen mir bei E-Plus wirklich gut. Ich will eigentlich nicht den Aufwand eines Wechsels auf mich nehmen.


    Aber irgendwo habe ich ein Rechtsempfinden dem ich nachgehen will.


    Allein die Tatsache, dass mein Berater in meinem Sinne denkt und wertet, spricht für sich.


    Er denkt nach und sagt sich lieber einen fairen Kompromiss (50/50) und zukünftig gute Erträge. Die GF denkt offensichtlich nicht so.

    Absolut ehrlich!


    Ich hatte die Idee mit den Datenverbindungen über Festnetz gar nicht.


    Mir ging es wirklich um die Aussage, ob ich mit meinen Kunden über EPlus günstiger telefonieren kann als mit der Telekom.


    Ich wollte niemanden übervorteilen. Wir haben nur gerechnet.


    Meine Frage diente einzig und allein der Abgrenzung zum Thema "homezone".


    Ich wollte wissen, ob alle gewählten Festnetznummern bei 3 Cent liegen.
    Daher die Formulierung der Frage.


    Ich wollte auschließen, dass nicht nur die aus einer ggfs. existierenden homezone mit 3 Cent abgerechnet werden.


    Ein Mitarbeiter hat dann ebenfalls vertrauend auf die Festnetznummereinwahlaussage diese gewählt um die Kosten für uns mit Blick auf betrienliche Notwendigkeiten zu senken.


    Von Vorsatz kann also keine Rede sein. So was würde ich niemals machen!


    Aufgefallen ist alles nur, weil die Kosten entgegen meiner Kalkulation nicht entsprechend gesunken sind.


    Der Mitarbeiter hat vorher über einen Festnetzanschluss den Zugang zum Internet gewählt. Aus betrieblichen Gründen hat er dann zunehmend öfter und auch "aus Bequemlichkeit" das ganze E-Mail-Management mobil abgewickelt.


    Betrieblich betrachtet o.k., wenn er davon ausgegangen ist, dass es nur 3 Cent für die Minute kostet. Dann wäre meine Kalkulation auch aufgegangen.


    Klar bevor ich hinter Kunden hertelefoniere, kann ich Ihnen auch E-Mails senden.


    Das dies u. Umständen mehr als 3x soviel kostet, hatten er nicht kalkuliert.


    Wir gesagt, unser Herz ist rein. Wir wurden halt nur durch die Werbebotschaften und meine (s. o.) motivierte Frage falsch oder unzureichend beraten. Der Berater von EPlus, den ich schätze, räumt ein, dass wir da ein Problem haben. Wir haben aneinander vorbei geredet.


    Deshalb verstehe ich nicht, dass EPlus auf meinen Vorschlag einer fairen partnerschaftlichen Einigung nicht eingehen will. Ich war ja bereit dieses Mißverständnis zu 50% zu finanziell zu tragen.


    Wie man sehen kann, bin ich kein Abzocker, schätze den EPlus-Berater immer noch (Er meint: im Zweifel für den Kunden!).


    Nur langsam habe ich jetzt nach 2 Wochen Mehrkosten, Anschlußsperrung 2er Geschäftsanschlüsse, 8 Wochen Warten auf abschließende Aussage von EPLus die Nase voll!


    Abgesehen davon habe ich nachweislich (nicht ganz uneigennützig) mind. 6 Geschäftspartner zu EPlus geleitet!


    Liebe Grüße


    Peter

    Fast hätte ich es vergessen!


    Genau!


    Ich lasse AGB´s jetzt immer vom Anwalt überprüfen!


    Super Idee!


    Schon mal was von Richterrecht gehört. Dann kann ich ja gleich Lotto-Spielen.


    Wer kann mir Rechtssicherheit geben, ob eine AGB-Klausel nicht doch übervorteilend ist?


    Der Anwalt. Nein. Der kann und wird dies niemals tun. Das Gericht entscheidet.


    Es geht darum, ob etwas gemäß der praktischen Realisierbarkeit, Verkehrspraxis überhaupt Sinn macht. Aber nach dem Sinn fragen wir lieber nicht. Nicht in Deutschland!


    Vieviele AGB´s habt Ihr wirklich schon gelesen, juristisch zweifelsfrei als einwandfrei befunden?


    Ich wette nicht einmal habt Ihr das wirklich getan. Seid ehrlich!


    Schon mal die AGB´s vom Bäcker, Friseur, der Werkstatt usw. gelesen?


    Nein, aber immer Geschäfte mit ihnen gemacht.


    Keiner liest Sie bis zum Streitfall bezüglich einer simplen Frage nach Verbindungsentgelten für eine Anwahl einer Festnetznummer!


    AGB Vorschlag:


    §1


    Das Unternehmen hat immer Recht und darf alles!


    §2


    Sollte das Unternehmen nicht im Recht sein, tritt automatisch § 1 in Kraft.


    Geht doch auch kürzer! :top:

    Gute Werbung!


    Hallo!


    Absolut klar. Schon mal Urteile wg. irreführender Werbung studiert?


    Schon mal auf den Seiten vom Verbraucherschutz gewesen?


    Meine Absicht war es nur zu zeigen, dass ich die Anlegung zweierlei Maß nicht gut finde.


    Anscheinend fühlen sich aber alle recht wohl mit den Umständen die wir als Verbraucher / Bürger so täglich vorfinden. Wir sind ja alle in dem Laufrad gebunden.


    Wir sind alle frei gegeben zum Abzocken!


    Wacht denn keiner auf?


    Ich finde wir sollten unser verdientes Geld direkt abgeben.


    An den Staat, die Unterehmen ...


    Nur nicht hinterfagen ob irgendetwas vielleicht nicht in Ordnung sein könnte.


    ...

    Ganz kurz


    Ich frage beim Festnetzanschluß nach Gebühren und Verbindungsminuten!
    Nicht nach der Nutzung. Deshalb werden auf der Rechnung auch "Verbindungsentgelte" abgerechnet und nicht Gesprächsminuten!


    Irgendwie ist Kommunikation schwer!


    Ich wollte für "3 Cent ins Festnetz".


    Wenn ich eine Werbebotschaft ohne Fußnoten/Anmerkung "für 3 Cent ins Festnetz" wiederholt lese, dann gehe ich von einer Verbindung aus und nicht von Gespräch oder Telefonieren.


    Es gibt zahlreiche Werbeauftritte mit / ohne Fußnoten. Die ohne Fußnoten sind nur noch selten zu finden. Warum?


    Ich habe vor ca. 9 Monaten abgeschlossen! Könnte es sein, dass zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit einer Festnetzeinwahl ins Internet seitens EPLus noch nicht berücksichtigt wurde?


    Ich folge der Definition von Telefonieren nur bedingt (Taubstumme können auch mit PC telefonieren.


    Dein Einwand ist berechtigt, wenn ich eine Werbeanzeige mit Fußnote betrachte und dort die Einschränkung auf Gespräch/Telefonat erfolgt. Die habe ich aber nicht betrachtet!


    Bei mir stand zahlreich: " Für 3 Cent ins Festenetz" sonst nichts.


    Und nun? Ende der Diskussion über Fußnote "Gespräch" und "Telefonieren"?


    Viele Grüße

    Nebenabrede


    Hallo!


    Es geht hier nicht um eine Nebenabrede! M. E. ein völlig anderer Sachverhalt.


    Es geht hier um eine vertrauensvolle Beratung zu den Tarifen, die mich motiviert hat mehrere Verträge zu unterschreiben.


    Einen Passus "Vergessen Sie alle Informationen mit denen wir werben, alle Informationen die Sie von unserem geschulten Fachpersonal "vertrauensvoll" erhalten haben etc." habe ich m. E. nicht unterschrieben.


    Wußtet Ihr eigentlich, dass das Bundesministerium für Finanzen in Deutschland keine Auskunft über die Anzahl der derzeit gültigen Steuergesetze, Verordungen u.a.m geben kann.


    Damit ist die Abgabe einer gewissenhaften und in allen Fragen/Gesetzen überprüften Steuerklärung technisch und inhaltlich unmöglich! Aber das stört niemanden! Nur wenn irgendetwas nach Unterschrift in Anlehnung an irgendeine Verfügung (die keiner richtig kennt!) nicht stimmt, ist der Unterzeichner dran! Wer kann seine Steuererklärung abgeben und alle existierenden §§ berücksichtigen?


    Vergleiche dies bitte mit meiner simplen Frage an den Berater.


    Es gibt m. E. so etwas wie "Praktische Realität". Und es gibt m. E. Zumutbarkeitsgrenzen für AGB´s.


    Was macht denn jemand mit ausgeprägter Lese- und Rechtschreibschwäche, 18 Jahre alt, mit Blick auf die berufliche Notwendigkeit ein Handy nutzen zu müssen?


    Er ist geschäftfähig, kann seine Unterschrift zeichnen, ist aber nicht in der Lage die komplexen AGB´s richtig zu begreifen/zu verstehen.


    Ich wette, dass wir mind. 500.000 dieser Mobilfunkkunden haben.


    Die Verträge sind alle gültig - niemand liest praktisch- diese Flut von Nebenbedingen / Klauseln.


    Sie dienen nur dem einen Zweck sich seitens des Providers abzusichern.


    Ein Schelm, der Übles dabei vermutet!


    Meine Einschätzung: Je mehr Fußnoten/AGB´s desto sicherer droht die "Abzocke" nach Unterschrift.

    Danke für alle bisherigen und zukünftigen Antworten


    Noch ein paar Infos zur Ergänzung:


    1. Ich habe mehrere Verträge abgeschlossen.


    2. Die Frage: "Wenn ich eine Festnetznummer wähle, bezahle ich dann immer 3 Cent für die Verbindung" ist m.E. eine normale Frage.


    Wenn der Berater meine Frage nicht richtig beantwortet/versteht u.a.m. und mir eine 0815 -Antwort gibt und für IHN "Festnetznummer-Wählen" = "Sprache zu Sprache Nutzung einer Leitung" bedeutet, dann haben wir "uns mißverstanden.


    Letzteres wurde mir von dem Berater mündlich bestätigt. Er ist seines Erachtens nicht auf meine Frage eingegangen. Es tut ihm leid. Er wird sich zwar im Falle einer gerichtlichen Befragung auf die Seite seines Arbeitgebers schlagen (kann ich verstehen), aber mir reicht zunächst mal seine Bestätigung, dass er wohl offensichtlich nicht auf meine Frage geantwortet hat. Er würde auf diese Frage routinemäßig immer wieder so antworten.
    Dies bestätigt mich in meiner Einschätzung der Sachlage/Vorkommisse.


    Ich habe mehrere Verträge mit anderen Providern, die ich zwecks Kostenoptimierung auslaufen lassen wollte. Das Angebot von EPlus erschien mir geeignet.


    Ich halte es für legitim mit meinem Ziel "Kostenreduzierung" meine obige Frage nach den Verbindungsentgelten, wie erfolgt, zu formulieren. Abgesehen davon habe ich niemanden übertölpeln wollen. Für mich ist es normal in der o.g. Art und Weise zu fragen.


    Ich halte eine Frageformulierung in der Form von z.B. "Wenn ich Festnutznummern*, Mo.-Do**, nicht jedoch vor Feiertagen*** , zwischen zwei Wertagen**** wähle für wesentlich befremdlicher.


    Letztere Kommunikation benutzen Provider.


    Wer mir ein praktisch und faktisch undurchschaubares Dickicht von Fußnoten zumutet, der muss sich m.E. auch eine, seien wir ehrlich, konventionelle Frage gefallen lassen.


    3.
    Wenn ich Verträge über 24 Monate abschließe (mehre 10.000 Euro), dann darf ich doch wohl eine ordentliche Beratung erwarten.


    Es ist doch befremdlich, dass ich komplizierte Fragetechniken anwenden soll, und alle 200 Fußnoten vor Vertragsabschluß bewerten und analysieren soll.


    Ich habe gestern einen Händler von 02 nach 3 Fußnoten gefragt, er war nicht in der Lage mir die Bedeutung der Fußnoten zu erklären!


    Von mir als zahlendem Kunden wird aber verlangt - ohne Schulung des Providers - dass ich nach dem Beratungsgespräch alle Fußnoten (=Ausnahmen) verinnerlicht, verstanden und gedanklich beim telefonieren umsetzen kann.


    Da gibt´s für mich ein Mißverhältnis!


    4.
    Die Regulierungsbehörde hat sich mit dem EPlus-Tarif nach meiner Information ausgiebig auseinandergesetzt. Er wurde bei seiner Einführung von der Telekom als Wettbewerb zum Festnetzanschluß verstanden.


    Warum wird bei einem Festnetzanschluß grundsätzlich inhaltlich nicht differenziert, was ich mit der Leitung mache (Faxen, Internet, Sprache)?


    Analogie:


    Eplus benutzt werblich sehr intensiv das Wort "Festnetz" um darauf hinzuweisen, dass mit Ihrem Tarif eine inhaltlich identische aber von den Kosten her günstigere Alternative zum Festnetzanschluß der Telekom geboten ist.


    Wenn es aber auf den Punkt gebracht wird (zum Nachteil des Kunden) wird plötzlich "Festnetzverbindung" breit differenziert von Eplus betrachtet.


    EPlus ist es also gestattet, mit der Analogie "Festnetz", Kunden zu werben, aber der Kunde muss die Konsequenz tragen, dass EPlus offensichtlich doch einen Unterschied macht und die Leitungsverbindung differenziert betrachtet.


    Ich finde das irreführend zu Gunsten von EPlus.



    Liebe Grüße an Alle!



    Peter

    Das Thema liegt etwas anders!


    Hallo Andre!


    Mit meiner Unterschrift unter einen Vertrag gebe ich meine Rechte nicht ab:


    Culpa in contrahendo (lat. Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnisses.
    Dieses in Deutschland bis zur Schuldrechtsmodernisierung 2002 gesetzlich (nun § 311 Abs. 2 BGB) nicht geregelte Institut hat sich aus einer gefestigten Rechtsprechung entwickelt.
    Es geht dabei um Ersatz eines außervertraglichen (Vertrauens-)Schadens. Der Anspruch ergibt sich in besonderen Fällen eines vertrauensbildenden (Geschäfts-) Kontaktes aus der Konstruktion eines Schuldverhältnisses, das sich nicht aus einem Vertrag oder den sonstigen gesetzlichen Regelungen ergibt. Dieser Kontakt kann durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstehen.


    Wenn ich jetzt noch einen Zeugen dafür habe, dass mir auf eine gezielte Frage eine Standard-Antwort gegeben wurde und mein EPlus-Berater von "Gespräch ausgeht" , ich aber gezielt nach "Wählen einer Festnetznummer und Preis für die Verbindung" gefragt habe, sieht es m. E. anders aus.


    Ich finde der Glaube an AGB´s , fragwürdigen Tarifbroschüren mit 200 Fußnoten u.a. mehr sollte hinterfragt werden.


    Kaum zu glauben, es herschte mal die Ansicht, die Erde sei eine Scheibe! Die ist nach neuesten Erkenntnissen noch nicht einmal wirklich rund! :)


    Mal ehrlich. Hinter der Tarifdifferenzierung liegt doch System. Keiner blickt mehr durch. Es geht in den meisten Fällen um Abrechnungsdifferenzen von 5-10 Euro. Wer geht damit schon zum Anwalt. Bei mir geht es um eine Abrechnungsdifferenz in Höhe eines Monatsgehaltes + Folgeschaden!


    Wenn der Gesetzgeber ein Rechtsinstitut schaft und in der Rechtsprechung anwendet (siehe oben), dann sollte man dies als "Gutes Recht" auch berücksichtigen, oder nicht.


    Wie Du an o.g. CIC-Definition siehst, deckt diese sich mit den Vorkommnissen 1:1.


    Aber leider kennen diese Anspruchsgrundlage nur Juristen und jeder Laie läßt sich mit dem Verweis auf AGB`s abspeisen.


    Aber eben diese waren zum Eintritt des Schadenbegründung noch gar nicht wirksam.


    Liebe Grüße


    Peter