Oh GOTT!!!!!!! Ich könnte ausrasten...
1. Wer seine Rechnung nicht zahlt, wird gesperrt!
2. Sperrgebühren und Rücklastschriftgebühren sind LEGAL und RICHTIG!
3. Wie meine Vorredner bereits sagten, handelt es sich beim BGH-Urteil um eine Deaktivierungsgebühr nach Ende des Vertrages... Die ist natürlich nicht rechtmäßig und die hatte o2 auch noch NIE verlangt...
4. Wenn ich eine Fristverlängerung meines Zahlunsgzieles haben möchte, sollte ich auch den Arsch in der Hose haben und selber da mal anrufen, statt eine eMail zu schicken... Kann ich nur empfehlen, denn dann hat man SOFORT eine Antwort statt zwei Wochen auf eine Antwort zu warten...
5. Mir fehlen grad die Worte...
6. Wird der nette Kunde, der seine Rechnungen nicht zahlt und bereits vom Inkasso angeschrieben worden ist, noch einmal ermahnt und danach fristlos außerordentlich gekündigt...
7. Man erhält keinen negativen Schufa-Eintrag wenn man die offenen Forderungen zzgl. Inkassokosten schnellstmöglichst zahlt.
8. Man bekommt so schnell keinen Vertrag mehr... Vielleicht bei einem Dümpel-Provider aus nem Dorf, der jeden und alles aktiviert, aber nicht mehr bei o2...
So... jetzt fehlt nur noch der Kunde, der sich aufregt, warum sein Handy nicht sofort freigeschalten wird, obwohl er doch heute das Geld überwiesen hat.... Da sag ich nur: Wer sich wochenlang Zeit gelassen hat, seine Rechnung zu zahlen, der kann auch warten, bis er wieder telefonieren kann...
Und im Übrigen: Ich würde mal meinen Telefonkonsum, bzw. SMS-Verbrauch einschränken, wenn ich mir das nicht leisten kann...
Sorry... will hier keinen angreifen, aber immer mit irgendwelchen Paragraphen umher zu schleudern ohne überhaupt deren Sinn zu kennen, lässt mich fassungslos erscheinen...
Gruß an alle zahlungskräftigen Kunden