Beiträge von caefer

    Alle werden gleichbehandelt.

    Ja, genau.

    Was aber nicht bedeutet, dass nur der Original Telekomvertrag auf bspw. congstar Geschwindigkeit gedrosselt würde. Vielmehr ist so, das die prozentuale Einbuße mindestens von der jeweilige tariflich eingestellten maximalen Bandbreite abgezogen wird.

    Das betrifft aber Überlastsituationen.


    Beispiel: -70% reduzierte Bandbreite

    Congstar: 50->15Mbit

    Original Telekom: 300->90Mbit


    Ps: Ich unterstelle jetzt mal, das der Empfang und die genutzten Bänder tatsächlich gleich sind. Der Test wäre etwas besser, wenn die Handys identisch sind.

    Wenn man in einen freien Shop geht ja, aber geht man in einen Vodafone Shop ist Vodafone der Ansprechpartner der Gewährleistung und nicht der Shop selbst.

    Wenn du in einen Media Markt gehst und etwas kaufst kannst du deine Gewährleistung auch in jedem anderen Media Markt geltend machen.


    Außerdem ist das ganze ja keine Vodafone exklusive Sache, jeder Shop egal was dieser verkauft kann morgen zumachen...

    Jeder Mediamarkt/ Saturn ist eine eigenständige Gesellschaft z.B. GmbH, selbst der Onlineshop.

    Juristisch ist nur diese eine GmbH wo der Kunde sein Gerät gekauft hat im Fall der Gewährleistung in der Haftung.

    Und ja: Es wird Konzernweit glücklicherweise kulant gehandhabt und als eine Marke mit einer Zuständigkeit aufgetreten.

    Bei den Vodafoneshops ist es das Gleiche. Kein Kunde unterscheidet mehr exakt die Eigentümerstruktur. Juristisch ist und bleibt das aber ein Schwachpunkt für den Kunden.

    (...)

    Und warum muss es meinen Shop in 5 Jahre noch geben um ein Garantie versprechen einzulösen? Der Shop ist sowieso nur Vermittler und nicht Vertragspartner.

    (...)

    Der Shop verkauft das Gerät, ist als Händler der Ansprechpartner der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre). Wenn er schliesst, ist die weg. Er vermittelt lediglich den Vodafonevertrag und kassiert dafür Provision, ganz früher gab es sogar noch Beteiligung 24 Monate an Airtime.


    Klar: Die Herstellergarantie gibt es auch noch, ist aber freiwillig in Art und Umfang und nicht selten leistungsärmer.

    Es gäbe auch eine andere Erklärung:

    Die 1&1 typische technische Schlamperei hat nach dem Mobilfuknetz mit zahlreichen Ausfällen in der Vergangenheit nun auch mal den Bestellprozess erreicht.

    Ich hatte mal in einem schwachen Moment meine Hauptrufnummer für 6 Wochen dort. Bin nun geheilt, aber für mich bleibt es bis auf weiteres ein persönliches Testlabor für das ich jedoch nicht bereit bin zu zahlen. TT Ehrenwort. ;)

    Je 10 Euro Grundpreis sprechen wir pro Stunde von weniger als 1,5 Cent. Bei 50 Euro Grundpreis und einem 31-Tage-Monat geht es um einen Klagewert von unter 7 Cent. Selbst bei einem ganzen Tag geht es um eine Wahnsinnssumme von gut 1,60 Euro.
    Es gibt hier natürlich "Experten", die sich MNP zum Hobby gemacht haben, aber welches Hobby ist schon kostenlos. ;) Der Normalnutzer macht das doch eher dosiert. Rechnet man das auf die 24 Monate MVLZ im Festnetzbereich (daher habe ich auch die 50 Euro Grundpreis) um, geht es wieder um weniger als 7 Cent pro Monat

    Ich dachte jetzt eher an die Verbraucherzentrale mit der Klage.

    Nur weil der individuelle Betrag gering ist, heißt das nicht, das Rechtsbruch i.O. ist.


    Auserdem wird Vodafone das eher als umgekehrtes Crowdfunding sehen. Hunderttausende Kündigungen im Jahr mal Kleingeld gibt in der Bilanz natürlich ein hübsches Sümmchen.

    Ich muss jetzt NMTD mal beispringen:

    Die vollständig berechnete und durch den Kunden bezahlte Leistung beinhaltet selbstverständlich den ganzen Tag, d.h. 24 Stunden.


    Andere Anbieter schaffen es ja auch?!


    Aber klar ist Vodafone mal wieder in der ersten Reihe dabei, die kleinen Quentchen Kostenersparnis der wegfallenden Nutzungszeit (z.B. weniger Ausgaben bei Interconnect) sich schön wieder in die eigene Tasche zu stecken.

    Selbstredend ohne dem Kunden einen wohlwollenden / rechtmässigen Ausgleich zu gewähren.

    Die Leistungserbringungszeit ist unabhängig von einer Rufnummernportierung zu sehen, da der Vertrag ja auch mit temporärer Nummer genutzt werden könnte.


    Mal abgesehen davon, ist es einfach ärgerlich ausserhalb der Nachtzeiten am Abend nicht mehr erreichbar zu sein.


    Ich fürchte nur, dass sich ohne Klage oder gesetzliche Vorgaben hier nichts ändert.

    Aber wer klagt hier schon?


    Und ja: In anderen Ländern ist die Portierungszeit deutlich kürzer und die Ausfallzeit minimal.

    Ehrlicherweise muss man auch sagen es war ein optimaler Testzeitpunkt für TEF. Nach Abgang/Migration der 1&1 Nutzer und vor der Abschaltung von 10 Mhz B1. Wie stark die Effekte sind auswirken wäre natürlich die nächste Frage.

    Das klärt der nächste Test ^^

    Aber du hast Recht!

    Eventuell heben sich auch beide Effekte auf?


    Was viel schlimmer wiegen könnte, sind, die aus Netzkapazitätssicht, unsäglichen Unlimited Verträge die insbesondere O2 raushaut.

    Ob das in Verbindung mit den Sparmaßnahmen des neuen Chefs gut geht, steht auf einem anderen Blatt.

    Der Test zeigt eigentlich sehr gut, dass die Mobilfunkabdeckung in Deutschland bei den großen Drei immer besser wird.

    Sogar deutlich besser als ihr Ruf ist.

    Das ist doch mal eine gute Nachricht :love:


    PS: Ja ich weiss, ohne 1&1 und bei allen gibt es irgendwo mit Sicherheit auch keinen Empfang & Baustellen. Aber aufs Land gesehen finde ich das ne Wucht.:thumbup:

    (...)

    KUKA

    Was wird auf lange Zeit mit dem Standort in DE passieren.....


    Der früher Vorzeigebereich von Deutschland "Maschinenbau" wird immer mehr ausverkauft.

    Da bin ich 100% deiner Meinung. Warum wir anderen Ländern das übernehmen ganzer Firmen in Europa erlauben, umgekehrt aber zb. in China, aber auch anderen Ländern, mit starken Einschränkungen belegt werden, muss absolut geändert bzw. verboten werden.