Beiträge von ChristianSchwab

    Hi Andi,


    danke für Deine sehr schnelle Beantwortung meiner Fragen.
    Könntest Du bitte die verbliebene mit dem Gänsefüschentext auch noch beantworten?


    Weisst Du denn, ob Arbeitgeber im Rahmen einer Jobbewerbung eine SCHUFA-Selbstauskunft verlangen dürfen bzw. sich diese Auskunft selber bei der SCHUFA holen dürfen?


    Christian

    das heisst, die erste mahnung und auch zweite (endgültig letzte) mahnung wären normale mahnungen und keine gerichtlichen mahnbescheide. richtig?


    unterscheidet sich denn ein gerichtlicher mahnbescheid sehr von einer normalen mahnung? also würde dieser dann z.b. gleich von einem anwalt kommen oder nachwievor vom gläubiger??


    "Vom bestehenden Vertrag abweichendes Zahlungsverhalten:
    ¬ Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten
    sind,
    ¬ Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren
    Erledigung (bis zur Erledigung werden die Forderungen bis
    zum letzten Zahlungseingang ggf. auf dem jeweils aktuellen
    Stand vermerkt)."


    Den in Gänsefüschen gesetzten Text hab ich bei der Schufa gefunden. Unter anderem wird dies in der Schufaakte eines Bürgers festgehalten. Bedeutet dies denn dann doch, das Mahnungen in der Schufaakte negativ vermerkt sind?
    Oder was genau bedeutet dieser Punkt "Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind"??


    Grüße,
    Christian

    Frage wegen Definition


    Hi Leute,


    ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Hab da mit einer Definition Schwierigkeiten.
    Hab gestern eine Mahnung bekommen wegen einer Rechnung.
    Nun hab ich mal im Internet nachgeschaut etc.
    Dort hab ich dann z.B. gefunden, das wenn z.B. das Gericht eingeschaltet (gerichtlicher Mahnbescheid) würde, das man dann einen negativen Schufaeintrag bekommt.


    Ist die Mahnung die ich bekommen habe, automatisch so ein gerichtlicher Mahnbescheid?


    Viele Grüße
    Christian