Hallo,
Anspruchsgegener ist der O2 Shop, welcher Dir das Handy verkauft hat. Nur mit denen hast du einen Vertrag. Wenn die Dir was anders erzählen, dann ist das Schwachfug.
Auch das mit dem 3-maligen Nachbessern stimmt nicht so.
Grundsätzlich hast DU ein Wahlrecht, ob du die Lieferung einer mangelfreien Sache (sprich Handy-Umtausch) oder Beseitigung des Mangels ( Reparatur) willst.
Der Händler kann die von Dir gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.
Willst einen Umtausch, dann wird o.g. Argument des Händlers bei Handys so gut wie nie "ziehen", da diese made-in China Handys Motorola wohl nur ein paar Euro kosten. Ich denke die Reparatur in D kommt da wesentlich teurer.
Du hast auch das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Nacherfüllung entweder fehlgeschlagen ist (2x erfolglos), oder du dem Händler eine Frist zur Nacherfüllung mit Ablehnungsandrohung gesetzt hast und der Händler dann seiner Nacherfüllungspflicht nicht nachgekommen ist.
Wenn Dir Dein Händer dann seine AGBs unter die Nase hält, dann weise Ihn dezent auf die §§ 474ff BGB hin (Besondere Regeln für den Verbrauchsgüterkauf). Danach ist eine Abweichung von den o.g. Regeln der Mängelhaftung zu Lasten des Verbrauchers nicht möglich.