Beiträge von mikesan72

    Hallo,


    Anspruchsgegener ist der O2 Shop, welcher Dir das Handy verkauft hat. Nur mit denen hast du einen Vertrag. Wenn die Dir was anders erzählen, dann ist das Schwachfug.


    Auch das mit dem 3-maligen Nachbessern stimmt nicht so.
    Grundsätzlich hast DU ein Wahlrecht, ob du die Lieferung einer mangelfreien Sache (sprich Handy-Umtausch) oder Beseitigung des Mangels ( Reparatur) willst.
    Der Händler kann die von Dir gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.
    Willst einen Umtausch, dann wird o.g. Argument des Händlers bei Handys so gut wie nie "ziehen", da diese made-in China Handys Motorola wohl nur ein paar Euro kosten. Ich denke die Reparatur in D kommt da wesentlich teurer.


    Du hast auch das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Nacherfüllung entweder fehlgeschlagen ist (2x erfolglos), oder du dem Händler eine Frist zur Nacherfüllung mit Ablehnungsandrohung gesetzt hast und der Händler dann seiner Nacherfüllungspflicht nicht nachgekommen ist.


    Wenn Dir Dein Händer dann seine AGBs unter die Nase hält, dann weise Ihn dezent auf die §§ 474ff BGB hin (Besondere Regeln für den Verbrauchsgüterkauf). Danach ist eine Abweichung von den o.g. Regeln der Mängelhaftung zu Lasten des Verbrauchers nicht möglich.

    1) ja
    2) ja
    3) nein


    Ich habe mein V600 bereits vor knapp 2 Monaten gekauft (kleiner O2 Shop in Landshut), seitdem ist es schon 7 Wochen in Reparatur.


    Beim ersten mal schaltete sich das Handy immer wieder von selbst ab und ließ sich dann nicht mehr einschalten. Nur mit der "Akku-raus-rein" Mehtode ließ sich das Gerät kurzfristig wieder in Betrieb nehmen.
    Desweitere hängte sich das Betriebsystem von Zeit zu Zeit mal auf.


    --->Am 3. Tag zurück zum O2 Shop gebracht und eingeschickt.


    --->Nach 3 Wochen kam das "reparierte" Gerät zurück: Taste "7" klemmt, Klappe knarrt und schließt nicht richtig. Der Gummipuffer an der Rückseite des Gerätes war vollstandig abgerieben, wodurch das Handy direkt mit der Schale auflag.


    ----> Gerät sofort wieder zurückgebracht. Ich wollte einen Austausch, aber der wurde mit Nachdruck verweigert und auf das 2 malige Nachbesserungsrecht von Motorola hingewiesen. Also wurde das Gerät nochmal eingeschickt, seitdem warte ich schon 4 Wochen........



    Wie ist das denn rechtlich ? Wie lange muß ich denn diese Reparaturorgie noch mitmachen ?



    MfG


    Mike