Sebastian gollwitzer
Pardon! Hatte ich vergessen.
http://www.gewaehrleistungsrecht.com
Hoffe es wird mir nochmals vergeben:D
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Sebastian gollwitzer
Pardon! Hatte ich vergessen.
http://www.gewaehrleistungsrecht.com
Hoffe es wird mir nochmals vergeben:D
Denke das es hier reinpasst auch wenn es nicht speziell Nokia betrifft. Aber ich denke in Anbetracht der Beschwerden könnte es vielen helfen.
Gewährleistungsfrist zwei Jahre
Die Gewährleistungsfrist wird von sechs Monaten auf grundsätzlich zwei Jahre angehoben (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB-E). So lange kann der Käufer dann Mängel reklamieren. Ausnahmen: Wenn etwa bei einem Joghurt kurz nach dem Kauf das Verfallsdatum überschritten wird, kann man auch in Zukunft nicht auf zwei Jahre Gewährleistung pochen. Auch nicht bei natürlichem Verschleiß oder normaler Abnutzung. Beim Bau gelten in der Regel fünf Jahre Gewährleistung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB-E).
"IKEA-Klausel" schützt Verbraucher
§ 434 Abs. 1 BGB-E erklärt den Fehlerbegriff neu. Fehlen besondere Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Kaufgegenstands, kommt es auf den vom Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Vertragszweck an. Klartext: Es gilt als Mangel oder Fehler, wenn das Gekaufte nicht "wie üblich" oder "wie zu erwarten" genutzt werden kann. Selbst fehlerhafte Montageanleitungen können dann ein Mangel sein (§ 434 Abs. 2 BGB-E, die so genannte "IKEA-Klausel").
Neu ist, dass der Verkäufer nach § 434 Abs. 1 S. 3 BGB-E nun auch dafür haftet, dass die Sache konkret die Eigenschaften aufweist, die in der Werbung angepriesen wurden - unabhängig davon, ob die Werbung vom Verkäufer selbst stammt, vom Hersteller oder von dessen "Gehilfen".
Rechte bei Bagatellschäden
Bisher standen dem Käufer bei einer nur unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Kaufsache, also bei Bagatellschäden, keine Gewährleistungsrechte zu. Diesen Ausschluss gibt es im neuen Recht nicht mehr. Selbst bei Bagatellschäden hat der Käufer in Zukunft also ein Recht auf Nacherfüllung (§ 439-BGB-E).
Käufer können wählen zwischen Reparatur und Ersatzlieferung
Neu ist der Begriff "Nacherfüllung" (§ 439-BGB-E). Liegt ein Mangel vor, kann der Käufer jetzt frei wählen zwischen Nachbesserung, also Reparatur, oder Ersatzlieferung. Es sei denn, dies wäre dem Verkäufer unmöglich oder unzumutbar. Wenn also die gewählte Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, kann sie der Verkäufer verweigern. Erst wenn die Nachbesserung nach Fristsetzung zweimal fehl schlägt, kann der Käufer Preisnachlass (Minderung) verlangen oder vom Kauf zurücktreten (Wandlung). Selbst Schadenersatz kann er in Anspruch nehmen: Seine Aufwendungen für Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten im Zusammenhang mit dem Mangel muss der Verkäufer ersetzen. Nicht dagegen den persönlichen Zeitaufwand.
Abweichungen sind unwirksam
Beim Verbrauchsgüterkauf ist jede Vereinbarung, die von den gesetzlichen Regelungen zum Nachteil des Verbrauchers abweicht - etwa in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - unwirksam (§ 475 Abs. 1 BGB-E). Insbesondere darf die Gewährleistungsfrist nicht verkürzt werden (§ 475 Abs. 2 BGB-E). Vom Gesetz abweichende Vereinbarungen sind selbst dann unwirksam, wenn sich der Käufer damit einverstanden erklärt. Etwas anderes gilt nur bei gebrauchten Waren. Hier ist eine Verkürzung bis zu einem Jahr erlaubt, beispielsweise bei Gebrauchtwagen (§ 475 Abs. 2 BGB-E).
Die Beweislast wird umgekehrt
Innerhalb der ersten sechs Monate wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang (in der Regel Kauf oder Lieferung) fehlerhaft war (§ 476 BGB-E). Bislang ist die Regelung umgekehrt: Wollte der Käufer sein Geld zurück, musste er den Mangel beweisen.
Einzelfall?
Nein definitiv nicht. Das selbe läuft ( zumindest in ähnlicher Form )gerade bei meinem 8910 ab.
Telefonate über telefonate. Gerät wurde eingeschickt. Freche Kommentare des Nokia Shops bei dem das Gerät gekauft wurde.
Und das beste! Gerät war bei Reparaturfall 8 Tage alt.
Nur wen wundert der Service bei Nokia. Die Stumpfen auch gegen die Probleme ab, wie teilweise hier im Forum auch. Ich denke da gerne an die Kommentare zu meinem Beitrag "Staub im Display 8910". Wenn man sich da schon von den Schreibern anhören muss man sei zu pingelig und Staub,Netzausfall und defekter schlitten seien nicht SOO schlimm.
Aber stimmt das Gerät war ja auch ein Schnäppchen für 800 Euro.
Wobei in meinen Augen der Preis Nebensache ist. Denn jeder der Ein neues Gerät kauft hat den Anspruch auf ein Tadelloses Gerät. Ob 200 oder 800 Euro.
Nun den. Da war ich also gestern bei Nokia. Ein erlebniss wie immer. HAben es eingeschickt und das dauert ca 8 Tage. Habe ein Leihgerät bekommen ( wenigestens etwas). Der Chef des Shops meinte das es nicht! sein darf bei diesem Gerät. Er sorgt dafür das ich ein neues bekomme. Toi toi toi. Ich hoffe das klappt. War wohl doch ein Montagsgerät. Wenn ich das neue Gerät bekomme lasse ich mir mein Geld geben und hole das 7210. Da kann ich wenigsten aufmachen wenn es versaut.
Auch im übrigen dürfen die das Gerät auch nicht selbst öffnen. Der techniker im Shop meinte das das eine sauerei ist bei dem Gerät und das nicht passieren darf. Also nicht nur meine Meinung.
Danke euch trotzdem für eure Hilfe.
Da ich es doch erst seit einer Woche habe kann der Händler eigentlich annehmen was er will oder? Normaler weise ist doch das Rückgaberecht ohnehin 14 Tage. Und bei einem Defekt doch ohnehin. Das spiel zwischen der ober und unterschale scheint mir da der Verursacher zu sein. Da auch an der schlittenführung die farbe sehr abgeschliffen ist.
Eine dumme antwort hat nichts mit dummheit zu tun! Ich wollte Hilfe und keine Belehrung. Und das Handy wird im übrigen wie ein rohes ei behandelt. Nur wie schon einmal erwähnt ist an der Seite ein Spalt an dem auch der schlitten schleift. Deshalb gehe ich davon aus das einfach vergessen wurde die Schrauben korrekt anzudrehen. Also kein üblicher "defekt" sondern eher zufall.
Kein Problem schon vergessen;)
Eben weil ich das vom 8910 nicht kannte war es mit ein grund es zu kaufen.
Nö ich arbeite bei einer Bank! Und da ist recht wenig staub. Ausser beim Geldzählen
Nun ja ein Dickes weißes Staubkorn direkt auf dem I von T Mobile.
Es ist nicht soo schlimm aber für mich nicht zu aktzeptieren wenn das Teil erst eine Woche alt ist. Das hat auch nichts mit dem preis zu tun. Es nervt einfach. Hätte ich eines mit Covern kein Problem. Aber so.
Bitte? Sonst noch alles ok bei Dir?
Das Teil ist eine Woche alt und mit 800 Euro nicht gerade billig.
Ausserdem sind die Schrauben nicht richtig angezogen da an der Seite ein Spalt ist der auch den Schlitten behindert. Du solltest deinen Ton ein wenig ändern mein Lieber. Außerdem wollte ich keine dummen kommentare sondern Hilfe.
Ist es zu fassen? Jetzt habe ich das 8910 gerade mal eine Woche und schon den ersten Staub unterm Display. Habt ihr eine Idee?
Umtausch? Sauber machen lassen? Mann, das kotzt mich echt an.
ThX