Beiträge von Louvain

    Ok, das mit der Abhängigkeit von der jeweiligen Filiale ist ein guter Hinweis. Ich habe mir jetzt auch nochmal den genauen Wortlaut der Übertragsbedingungen angeschaut:




    Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist da für den Fall des Verkaufes der Wertpapiere mit anschließendem Abzuges des Verkaufserlöses nichts angegeben und damit keine Rückforderungsberechtigung gegeben. Wie seht Ihr das?


    Der Wortlaut schließt eine Überweisung des Verkaufserlöses vor Ablauf der Haltefrist nicht aus, so dass es prämienunschädlich sein sollte. Ich kenne die Schilderung eines CoBa-Kundens, der genau dies bei einer früheren Aktion gemacht hat, und bei dem dann die Prämie zurückgefordert wurde. Der Streit über die Rechtmäßigkeit der Rückforderung eskalierte und landete beim Ombudsmann der privaten Banken, der dann zugunsten des CoBa-Kundens entschied und die Prämienrückforderung für unrechtmäßig erklärte. Letztlich ging es somit gut aus, doch war es schwer verdientes Geld.


    Man kann auch die harte Keule schwingen, wenn man Spaß daran hat. :p


    Es ist ohne Zweifel richtig, dass Banken in manchen Fällen Dinge machen, die einer juristischen Überprüfung nicht standhalten. Doch - wie Du selbst sagst - man muss Spaß daran haben, diese Fälle auszufechten. Mir ist die Zeit dafür zu schade, ich beschränke die Auseinandersetzungen mit Banken, von denen ich - leider - auch schon ein paar hatte, auf die Fälle, in denen mir ein nennenswerter finanzieller Schaden durch die Bank entstanden ist. Um die Gebührenfreiheit eines Produkts zu verlängern, würde ich dies nicht machen.


    Und was ist die Moral von der Geschichte? Soll man im Ausland nur bei Banken am Schalter Geld holen oder ausschließlich an deren Automaten (also keine Fremdanbieter wie Euronet)?


    Abhebungen mit KK, die international ATM-Abhebungen ohne eigene Kosten und AEE ermöglicht, vornehmen und konsequent DCC vermeiden. Optimal sind KKs, die zusätzlich ATM-Betreiberentgelte übernehmen, indem sie sie zurückerstatten oder gar nicht erst weiterreichen.


    Es zählt üblicherweise das Datum der Kontoeröffnung. Dieses ist nicht gleichbedeutend mit dem Datum, an dem man den Antrag auf Kontoeröffnung stellt, denn kommt es nur dann zur Kontoeröffnung, wenn die Bank diesen Antrag auch annimmt., worüber sie erst nach der Legitimation des Kunden entscheidet. Formal hat die DiBa korrekt gehandelt, doch kann man es durchaus probieren, eine Kulanzregelung zu erwirken. Du solltest dabei darauf hinweisen, dass Dir die anstehende Zinsabsenkung nicht bekannt war. Dass die DiBa den Sonderzins absenken würde, hatte ich zuvor bereits gelesen, so dass es nicht aus heiterem Himmel kam.

    Ich muss den Push nicht deaktivieren, um die Frage - sofern ich sie richtig verstanden habe - zu beantworten. Es existiert in der neuen Photo-TAN-App der „Scannen“-Button, der dazu führt, dass die App genau das macht, was die alte Photo-TAN-App tat. Man muss den push dazu nicht deaktivieren, einfach den Scannen-Button anklicken und man kann die farbigen QR-Codes scannen und in eine TAN verwandeln.