Beiträge von dersummi

    mhm... ich habt schon recht was die sache mit der wiederbeschaffung angeht doch wenn ich jetzt bei ebay nach nem gerät guck und eines kaufe. wer sagt mir das das "genau" so ist wie das was ich vorher hatte? ob das nich geklaut ist? ob das akku nicht noch "verbrauchter" ist als was ich verher hatte? alles schon ganzschön doll?


    wenn ich mir jetzt schon nen sx1 gekauft hätte (da ich ja nen ersatz telefon brauche da meines ja kaputt ist) und die rechnung einschicken würde. würden die mir die dann begleichen?

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    ... Neupreis ersetzen würde


    ich sprech ja nicht vom neupreis sondern vom wiederbeschaffungswert.



    Zitat

    Was willst du denn? 460,- abgreifen und dann für 173,- bestellen? Was soll denn der Unsinn, wenn du es für 173,- bekommen kannst, sei zufrieden.
    Daß Versicherungen den Zeitwert erstatten ist normal.


    nein, ich will keine 460 euro abgreifen sondern ich möchte gern das telefon bei dem händeler erwerben bei dem ich meinen vertrag abgeschlossen habe. und wo steht denn bitte das ich das günstigste angebot nehmen muss? selbst die OVP bei siemens ist noch bei 399euro.


    kann mir jemand was zum gesetz sagen bzw. wo ich da mal gucken kann?

    moin ihrs,


    hab da mal ne frage die auf folgendes problem zurückgeht. mir hat jemand vor ca. 1 1/2 monaten mein handy (sx 1) durch unvorsichtigkeit runtergeschmissen. danach war nen großer riss im display, die mmc-klappe hatte ne macke und das handy stürzte auch regelmäsig ab. da ich auf dem schaden natürlich nicht sitzen bleiben wollte hat er das seiner haftpflichtversicherung gemeldet. die hat mich dann angeschrieben und wollte das ich das handy einschicke. habe ich auch gemacht. jetzt schreibst sie mir zurück, das sie bereit ist 150euro zu zahlen ohne weitere dinge zu prüfen. unten steht dann noch nen satz das sie nur den zeitwert und nicht den kaufpreis ersetzen (wie das im gesetz steht). so, nun meine frage: in welchem gesetzt steht das (also wo sollte ich da mal nach gucken)? im BGB oder wo? dann zweite frage: wieso erstatten die mir nicht die wiederbeschaffungskosten. war im handyladen und habe mir dort nen kostenvoranschlag von 460euro machen lassen. warum wird darauf nicht eingegangen? wär nett wenn ihr mir helfen könntet.


    tschau

    das 600euro viel sind is mir auch klar ;). was soll ich aber mit zwei handys? ich will ein gutes und das reicht mir auch. momentan liebäugel ich mit dem Motorola V3 Razr. zwar hats keinen speicherslot aber schaut extrem geil aus. die qualität schien mir auch nicht so schlecht zu sein. was meint ihr?

    also das relativ kleine display beim nokia hat mich auch irgendwie gestört. sonst fand ichs, naja.... eigentlicht auch ganz okay. die tastatur beim siemens fand ich auch irgendwie bissel klein nur hatte ich mir erhofft das sich das in der praxis nicht so bemerkbar macht.


    aber erstmal vielen dank. der SDA von t-mobile schaut nich schlecht aus. muss ich mir mal im laden anschauen.


    tschau

    moin,


    ich brauch mal ne kaufberatung da ich mich mal wieder nicht entscheiden kann. da ich mein SX1 jetzt verkaufen will suche ich nen neues Telefon nur kann ich mich nicht entscheiden. Nokias pendant, das 6600, fällt weg da es noch klobiger ist als das SX1.


    jetzt hatte ich mich mal informiert und mir gefallen beid telefone eigentlich ganz gut. beim siemens find ich die kamera-auflösung sowie das aussehen ganz hübsch, beim nokia die (von nokia) versprochene Akkulaufzeit und die multimediafähigkeit. ich bin mir aber nicht ganz sicher. kann mir vielleicht mal jemand pro und kontras aus seinen eigenen erfahrungen posten. vielleicht gibts ja auch nen anderes gutes phone (vll. das SGH-P730?). sollte halt folgende bedingungen erfüllen:


    • Kamera (min 640*480)
    • blue tooth
    • mmc-slot
    • gute akkulaufzeit
    • mässiger preis (bis 600 Euro straßen/internetpreis)


    danke für eure hilfe.
    tschau