Diese Vereinbarung hat sich wohl noch nicht bis zu allen Netzbetreibern rumgesprochen, bei denen auch "Discounter"-Kunden ins LTE-Netz gelassen werden. Wie können sie nur.
Beiträge von mastad
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Nocheinmal nur für Mich: Mein Verweis auf Regelungen, die allgemein verbindlich sind, hat rein gar nichts mit dem Verhalten oder Wissensstand des Nutzers zu tun. Von daher, weiß ich nicht, worauf da jmd. hinauswill.
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Ich weiß auch nicht, warum wir gesetzliche Regelungen zu Fernabsatzverträgen inkl. umfangreichen Informations-, Auszeichnungs- und Aufklärungspflichten haben, wahrscheinlich alles überflüssig bzw. kontraproduktiv. Echte Durchblicker brauchen sowas nicht, die klicken einfach nicht drauf bzw. wenn sie klicken haben sie immer den totalen Durchblick, und alle anderen haben es einfach nicht anders verdient oder haben es vermutlich noch provoziert. Dazu nur eins: Ich glaub, es hakt.
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Original geschrieben von blackdragon4
Dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag mit Zahlungsverpflichtung eingegangen wurde, wurde ja schon hinreichend geklärt.Na dann. Danke für die Rechtsauskunft. Woran genau macht man das so fest?
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Sollte ein Internetcafé oder auch ein kleinerer Zugangsanbieter wie etwa ein Hotel oder eine Gaststätte (sowas gibt es ja oft auch an abgelegeneren Stellen) den Zugang über Mobilfunk realisieren, kann der Betreiber immer noch die Drittanbietersperre einrichten lassen, um genau das zu verhindern.
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Ihr bringt einen auf tolle Geschäftsideen und lustige Partyspiele. Kommt wir spielen "Buttonlösung", jeder macht (natürlich nur im Spiel) eine Website nur mit einem Button "Zahlungspflichtig bestellen" und wer immer draufkommt hat ge- "wait for it" ... litten, gelitten. Zumindest meine Realität ist nicht so einfach.
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Original geschrieben von rajenske
Bevor du drauf klickst, solltest du für dich alles überprüfen. Wenn du es nicht kannst: Nicht drauf klicken.
Das ist in jeder Bestellung im Internet so.Ein Rat, dem ich mich nur anschließen kann, dennoch ist IMHO allein durch den Button nicht automatisch gleich alles in Butter. Um gleich im Vorraus Ärger zu vermeiden, ist das aber eine gute Vorgehensweise.
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Original geschrieben von Andreas2107
Das sagt doch alles aus. Wie und wann gezahlt werden muss, ist doch hier völlig irrelevant. Fakt ist, dass durch das Anklicken der richtig beschrifteten Schaltfläche ein Kaufvertrag zustande kam.Andersherum wird IMHO ein Schuh draus. Beim Anklicken der hoffentlich richtig beschrifteten Schaltfläche muss alles andere bereits hinreichend klar sein.