Beiträge von stsp

    So, man hat sich geeinigt:


    Mein Schwager bekommt einen neuen A4 mit seiner Wunschausstattung und er muss nur den Aufpreis für das bessere Radio bezahlen (270 Euro), der Wagen wird mit vollem Tank geliefert (also keine Abholung). Dazu kommt natürlich noch das übliche Nutzungsgeld (0,67% /1000km).


    Mein Schwager ist zufrieden. Der Verkäufer war wohl auf seiner Seite und der Verkaufsleiter war wohl alles andere als glücklich.


    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Gruss
    stsp.


    er hat ein älteres (nicht so gutes) Radio bestellt (das war er in seinem alten A4 auch hatte, um den CD-Wechsler anschliessen zu können). Bekommen hat er ein besseres Radio, wo der CD-Wechsler nicht angeschlossen werden kann.


    Weiterhin hat er ein Hifi-Set bestellt mit IMO 8 Lautsprechern inkl. Subwoofer und Center. Bekommen hat er nur die Standard-Ausführung mit 4 (oder 6) Lautsprechern.


    Wie oben schon beschrieben: alles unter einer Artikelnummer, die es auch weiterhin gibt, allerdings mit anderen Eigenschaften.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Hmm ... ich hatte den TE so verstanden, dass der Verkäufer nun die 19% auf den gesamten Preis des Ersatzfahrzeugs berechnen will ...


    korrekt.


    Zitat

    Der Käufer ist so zu stellen, als hätte der Verkäufer den Fehler bemerkt und gleich das richtige Auto geliefert ... Hätte es der Verkäufer gemerkt und den falschen Wagen zurückgehen lassen ... wäre der richtige auch erst in 2007 ausgeliefert worden mit der Folge, dass der Schwager wohl insgesamt die höhere MWSt hätte zahlen müssen ... also auf den gesamten Kaufpreis.


    Der Käufer hat den Mangel als erster bemerkt, da wir ihn abgeholt haben. Bei der Übergabe haben wir festgestellt, das ein besseres Radio eingebaut war als Bestellte. Das fehlende HiFi-Paket wurde erst am darauf folgenden Tag bemerkt (Rückfahrt mit Frau & Kind, da hört man leise WDR2).


    Zitat


    Ein verbindlicher Liefertermin für 2006, auf den man Audi hätte festnageln können, wird im Kaufvertrag wohl nicht vereinbart sein (wie ich unsere Autohersteller so einschätze).


    auch korrekt, aber s.o.


    Kann man die Sache als "verdeckten Mangel" sehen?

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Unter der Artikelnummer wird bei Audi das dazugehörige Produkt schon noch identifizierbar sein. Habt ihr damals keine Ausdrucke vom Konfigurator (Internet) gemacht? Andernfalls in einschlägigen Foren mal nach A4-Käufern mit derselben Artikelnummer aufspüren und als Zegen laden lassen.


    wie schon gesagt, Audi hat nicht die ArtNr geändert, sondern "nur" die Eigenschaften. Habe ich pers. auch noch nicht erlebt, wenn ich die Eigenschaften ändere, dann auch die ArtNr, sonst gibt es doch nur Chaos (sieht man ja).


    Hätte er den Konfigurator benutzt (warum eigentlich nicht?), wäre es ihm ja aufgefallen. Und die Prospekte die er bekommen hat, waren noch die alten.



    Zitat


    Außerdem: Der Mangel wurde generell vom Verkäufer ja schon ankerkannt. Am besten nochmal mit Zeugen hingehen oder schriftlich geben lassen.


    ja, aber nur unter vier Augen, daher hoffe ich ja auf Montag.


    Zitat


    Der Schaden für das AH ist, sollten sie Audi nicht in Regress nehmen können, was ich bei fahrlässigem Überlesen des Verkäufers für wahrscheinlich halte, bestimmt immens.


    Allein deswegen, weil der erste A4 bereits zugelassen gewesen ist, gehen denen 5-15% vom Listenpreis flöten.


    wie hoch ist denn die Marge? aber er wird es wohl verkraften können.


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ich würd da einen Rechtsverdreher einschalten, denn mit gesundem Menschenverstand ist solchen Angelegenheiten imho schwierig beizukommen, da es um eine Menge Kohle geht


    überzeugt

    Gut, das wir das BGB haben ;)


    Dann werden wir Montag wohl nochmal vorbeifahren (diesmal zu zweit), dem Verkäufer seine Aussagen nochmal entlocken und dann hoffe ich auf eine Einigung ohne Anwalt.


    IMO ist der Schaden für das Autohaus ja auch nicht so hoch, den "falschen" A4 wird er sicherlich noch gut verkaufen können und die Marge wird ja grundsätzlich auch nicht so niedrig sein, obwohl er bei Vertragsabschluss was von 270 Euro sprach, aber was soll er auch sagen...

    Re: Re: "falsches" Auto geliefert, wer zahlt die höhere MwSt?


    Danke für die bisherigen Antworten.



    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Die Aufwendungen, die er für die Nacherfüllung zu machen hat (etwa die Differenz der ans FA abzuführenden USt. 19% neu zu 16% alt, die Mehrkosten für die Neubeschaffung wegen gestiegenen Grundpreises, erneute Überführung usw.) hat gem. § 439 II BGB allein der Verkäufer zu tragen.



    Das setzt natürlich einen Kaufvertrag voraus, in dem man sich auf eben diese HiFi-Anlage als Ausstattung geeinigt und den Kaufpreis bereits verbindlich festgelegt hat.


    hm, im Kaufvertrag stehen IMO nur die Artikelnr, nicht genau der Text. Lt. Audi wurde aber Anfang September "nur" die Ausstattung geändert, nicht aber die Artikelnummern, d.h. evtl. kann man aus dem KV nicht ersehen, was genau bestellt wurde. Aber gilt hier nicht "Treu&Glauben" (oder so)?


    Zitat


    Nebenbei möchte ich wetten, dass der Händler aus Ingolstadt bestimmt eine Benachrichtigung über den Fauxpas bekommen hat. Aber ein "dummer" Kunde merkts vielleicht gar nicht...


    Aussage vom Verkäufer: "Wir haben die Nachricht bekommen [wohl per eMail], aber die war so klein und versteckt zwischen anderen Informationen, dass wir die übersehen haben"

    Hallo.


    In der Hoffnung, dass sich auch zu diesem Thema ein Wissender findet :)


    Mein Schwager hat Mitte September einen A4 bestellt, diesen haben wir Ende November in Neckarsulm abgeholt. Später hat er bemerkt, dass nicht das korrekte Hifi-Set eingebaut war (flasches Radio, zu wenig Boxen).


    Es wurde nun geklärt, dass der Händler den Fehler begangen hat: die entsprechnende Mitteilung von Audi hat der Händler nicht beachtet und hat eine Ausstattung verkauft, die es zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr gab. Der Händler gibt diesen Fehler auch zu. Eine Nachrüstung ist definitiv nicht möglich.


    Angebot vom Händler: Rücknahme des "falschen" Wagen und Lieferung eines Neuwagen mit entsprechender Ausstattung, aber: die höhere MwSt. + Aufpreis (Grundpreis und Set sind teurer geworden) soll mein Schwager zahlen.


    Ich denke den Aufpreis sollte der Händler übernehmen, bei der MwSt bin ich mir nicht sicher (abgesehen davon, dass der Händler sich natürlich auch kulant zeigen könnte). Was meint ihr?


    Danke.


    St.

    Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Und auch das letzte Spiel verliert anscheinend der HSV Stand aktuell 1:2 ! :flop:


    Man gut daß ich meine Karte noch fürn Appel und Ei verkaufen konnte... :p


    immer noch glücklich die Karte verkauft zu haben? *scnr*


    St.

    Zitat

    Original geschrieben von Bandito600
    Heißt das etwa, das ich wenn ich über eine SAT Anlage verfüge, neben meinem Arena auch noch einen zweiten Reciever für RTL stellen müsste? Und wenn ich Champions League sehen möchte auch noch einen dritten Reciever für Premiere anklemmen muß? :eek:


    In diesem Fall solltest Du Dir einen Receiver mit mehreren CI-Schächten zulegen.

    Zitat

    Original geschrieben von BigWolf
    Hi, die Suche hat leider nichts ergeben:


    Weiß jemand, ob das Siemens S75 mit der CK3100 kompatibel ist? Auf parrot.biz ist das Handy nicht gelistet. Oder ist das SW-technisch gleichwertig mit dem S65?


    Danke!


    das SL 75 ist sehr leise, aber auf jeden Fall kompatible.