Danke für Eure schnellen Antworten.
Das heisst also, wenn der DVD-Rekorder es anbietet, über Scart das S-Video-Signal zu transportieren, reicht also ein Scart(AV-)-Kabel mit einem S-Video-Stecker am anderen Ende. Richtig?
Ich müsste halt dann den Rekorder so einstellen, dass er auch das S-Video-Signal über die Scart-Schnittstelle sendet, richtig?
Beiträge von AndreasMD
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Hallo Leute,
ich bin neu hier und ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich habe heute einen tollen DVD-Rekorder der Firma LG mir angeschaut. Einziger Nachteil den er hat, ist, dass nur ein S-Video-Eingang vorhanden ist, aber kein Ausgang.
Ich möchte den Rekorder an meine TV-Karte anschließen und diese hat halt einen S-Video-Eingang den ich gerne benutzen möchte.Folgende Alternative habe ich nun: Scart-Kabel an DVD-Rekorder und die Cinch-Stecker am Ende (u.a. Video In bzw. Out) per Adapter in den S-Video-Eingang der TV-Karte stecken.
Würde das ein Qualitätsverlust ergeben oder hätte ich somit auch S-Video-Qualität? Ist denn der Unterschied generell zwischen SCART und S-Video so dermaßen sichtbar, dass man lieber doch einen Recorder mit S-Video-Ausgang sich holen soll? Oder ist der Unterschied einfach marginal?Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wäre klasse
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aber auf den Preis kann man nicht pochen, da erstens es ein Angebot an die breite Masse ist (kein persönliches Angebot) und zweitens kann der Verkäufer einen Verkauf anfechten nach §119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) und §120 BGB (Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung). nach § 118 könnte man auch noch einen kaufvertrag anfechten wegen Mangel an Ernsthaftigkeit.
da wird man leider kein glück haben. leider.
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Hallo,
kennt hier jemand von Euch http://www.yakoon.de?
Die bieten dort Plasma-TVs, DVD-Rekorder und so für -1 Euro.
Das kann doch eigentlich gar nicht sein.
Weiss da jemand Bescheid?Andreas
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Steht doch alles im Gesetz:BGB § 286 Verzug des Schuldners *)
(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich.
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Das heisst also, man kommt spätestens 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung in Verzug? Oder erst nach Nichtbegleichen einer Mahnung?
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"Bei einer Entgeltforderung kommst du u. U. jedoch auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung o.ä. und ggfs. einer gleichzeitigen Belehrung in Verzug. Evtl. hast du dich also bereits vor Zugang dieser Mahnung schon in Verzug befunden (was einen Schadensersatzanspruch des Gläubigers begründen könnte)."
"Nach 30 Tagen kommst Du in Verzug."
"Nach 30 Tagen nach Erhalt einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung kommst Du mit der Bezahlung als Verbraucher nur dann in Verzug, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist, § 287 III S.1 2.HS BGB."
Welches dieser 3 Zitate ist denn nun korrekt? Könnte mir da jemand Aufschluss drüber geben?
Was genau heisst der Begriff "Verzug"?Gruß,
Andreas
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Hat doch nix mit Paranoia zu tun.
Eine Kabeltastatur kann ich aber an den Dell nicht ohne Weiteres anschließen.
Der hat leider keinen USB-Host und eine CF-Card mit USB-Host kostet noch über 100 Dollar. Bissel teuer.
Kennt Ihr irgendeine andere Lösung?Mal eine andere generelle Frage, bin nicht so der Technikfreak.
Eine Infrarottastatur kann doch nur senden, oder? Oder empfängt das Infrarotteil der Tastatur auch was?Gruß,
Andreas
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Oops, den edit-Button hab ich nicht gesehen. Sorry.
Aber danke für Deine Antwort.
Trotzdem noch einmal: Welches System würdest Du prozentual von der Einschätzung für am sichersten halten? Infrarot oder Bluetooth?
Bitte schätz das mal unter Einschluss aller (realistischen und unrealistischen) Möglichkeiten ein. -
Anders gefragt:
Wenn ich meinen PDA mit der Tastatur per Bluetooth verbinde. Also gekoppelte Verbindung und chiffriert.
Könnte dann jemand diese Verbindung knacken?
Oder ist das unmöglich, weil Bluetooth ja nur paarweise Verbindungen zuläßt und nicht Verbindungen mit 3 Teilnehmern etc.?Mal ein Beispiel: 3 Leute haben ihr Bluetooth im Handy angeschaltet. Person 1 und Person 2 sind nun per Bluetooth verbunden. Person 3 kann ja nach wie vor das Handy von Person 1 und 2 sehen (wenn nicht auf unsichtbar gestellt).
Kann dann Person 3 irgendwie in diese Verbindung zwischen Person 1 und Person 2 rein?Zum Thema Infrarot: Wäre es theoretisch möglich, dass mir jemand, während ich eine Infrarotverbindung zwischen PDA und Tastatur angeschaltet habe, einen Trojaner schickt und dieser Trojaner dann Daten an die Infrarotquelle des Diebes schickt?
Gruß,
Andreas
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Hallo,
ich habe jetzt seit einigen Wochen den Dell Axim X50v.
Ich muss sagen: einfach GEIL das Teil.
Kann ich absolut nur empfehlen.
Edle Verarbeitung. Schönes VGA-Display. Bluetooth, WLAN etc. etc.Wie gesagt, wenn Du das Geld hast, ca 399 Euro, kann ich ihn nur empfehlen.