Beiträge von AndreasMD

    Ich verstehe Deine Bedenken voll und ganz.
    Aber ich brauche das Notebook halt nur für ein Jahr. Nach dem Jahr werde ich es dann so weit wie möglich noch weiter nutzen. Im Berufsleben ist dann aber mehr Geld da, für einen besseren Laptop. Das spielt aber keine Rolle, da ich nicht ein so großer Fan von Laptops generell bin.
    Klar, ist dann eigentlich der 24MonatsHandyvertrag ein Widerspruch, wenn ich das Notebook nur 12 Monate brauche, aber es ist trotzdem noch billiger ingesamt gesehen, als sich jetzt einen gebrauchten Thinkpad zu kaufen, der dann mit der Zeit auch auf jeden Fall 'müllreif' ist.

    Manch andere sagen aber auch, dass der Laptop fürs DVD-Abspielen ausreicht.
    Ich kann ja theoretisch noch einen besseren Akku für das Ding kaufen. Da ich es aber sowieso nur in der Bibliothek benutzen will, ist das eigentlich wurscht, da ich da Stromzugang habe.
    DVDs gucken muss ich damit nicht, aber die theoretische Möglichkeit dazu muss bestehen.

    Erstmal vielen Dank für Eure schnellen Antworten. :)


    ja, dieses Notebook gibts oft im Bundle mit zwei Handys.
    Sicher wäre ein gebrauchtes Thinkpad der Serie T schneller, aber 400 Euro sind mir jetzt auf einmal zuviel Geld. Ich hätte es zwar, will es aber nicht ausgeben.


    Wenn es für Office, Internet und Bilder angucken sowie DVD schauen reicht, wäre ich schon vollkommen zufrieden.
    Die Angebote mit dem Handy sind nicht immer uninteressant. Das Angebot von getmobile würde 14,95 euro pro monat sein. Das wären 358 Euro. Da bei dem partnertarif aber nur die Hälfte des Mindestumsatzes (laut eplus-Page) in Rechnung gestellt wird, sind es dann 179 euro. (natürlich vorausgesetzt jemand anderes nimmt das zweite handy - in meinem fall wäre das so)
    sicher ist der laptop nach ablauf des handyvertrags absolut müllreif, aber wie gesagt, ich brauche dies nur für o.g. anwendungen. fan von gebrauchtem bin ich nicht unbedingt.
    also würde ich den laptop noch mit speicher aufrüsten auf 512 mb...
    so müsste er eigentlich für meine laptop-ansprüche reichen.
    was meint ihr?



    PS: hat hier jemand von euch einen link wo man eine gegenüberstellung hat (thinkpad cpus und o.g. laptop)?

    Hi,


    ich brauche für die Uni einen Laptop, mit dem ich gut Office-Anwendungen nutzen kann, Internet surfen sowie ab und zu eine DVD anschauen kann.
    Spiele und Grafikbearbeitung möchte ich auf meinem Heim-PC machen.
    Reicht also der Laptop für die o.g. Dinge?


    ECS Elitegroup G320:


    * Notebook mit leistungsstarkem VIA C3-Prozessor, 1,2 GHz
    * 256 MB DDR-RAM (optional erweiterbar)
    * 40 GB Festplatte
    * integriertes DVD-ROM/CD-RW-Laufwerk
    * großes 14,1" TFT-Display
    * Auflösung 1024x768 Pixel
    * AGP 4x Castle Rock GFX Grafikchip mit 64 MB shared Memory
    * integrierte AC97 Soundkarte mit Stereo-Lautsprechern
    * integriertes Fax-Modem (V.90, 56 Kbit/s)
    * Netzwerkschnittstelle 10/100 Mbit/s
    * Schnellstarttasten für E-Mail-Programm und Internet-Browser
    * separate Tasten für Lautstärkeregelung
    *
    Ergonomische Tastatur mit Handballenauflage
    * Touchpad mit 2 Tasten
    * Anschlüsse: 4x USB 2.0, 1x seriell, 1 parallel, VGA, Mikrofoneingang, Audio Line-Out, PS/2, RJ11-Buchse für Modemkabel, LAN-Schnittstelle
    * zertifiziert für den Betrieb mit Microsoft Windows XP Home Edition oder Professional (Betriebssystem nicht im Lieferumfang enthalten)
    * Buchse für Kensington Lock als Diebstahlschutz
    * inklusive Lithium-Ionen-Akku
    * inklusive Netzteil mit automatischer Spannungserkennung von 100 bis 240 Volt für weltweiten Einsatz
    * Abmessungen: 315mm x 255mm x 38mm
    * Gewicht ca. 2,4 kg
    * originalverpackte Neuware




    Über paar Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

    Zitat

    Original geschrieben von No.Time
    dann ist er warscheinlich 1 bis 2 tage im verzug


    "Aber, ich habe ja ein großes Herz und sage dir deswegen noch ein letztes Mal, dass es für die Rechtszeitigkeit der Leistung auf die Vornahme der Leistungshandlung (= Abschluss des Überweisungsvertrages mit der Bank), und nicht auf den Zeitpunkt des Leistungserfolges (=Enstehung des Anspruchs auf Gutschrift des Empfängers gegen sein Kreditinstitut) ankommt."


    Im Verzug wäre er dann wohl doch nicht, aber trotzdem danke für Deine Beantwortung.

    booner


    danke für deine antwort.
    ich kann dich beruhigen. weder hab ich einen negativen schufaeintrag, noch schulden, noch sonstwas.
    es ist aber richtig, dass ich vor der schufa schon gehörigen respekt habe und deshalb gewisse dinge ganz genau erklärt haben möchte.
    ich hatte wegen rechnungen schon einmal hier gefragt, aber diesen thread leider nicht gefunden.
    sorry für den aufwand.
    Hast Du denn eine Quellenangabe für Deine Antwort?


    trotzdem nochmal die frage, wann man genau in verzug gerät. Bedeutet ein Verzug automatisch einen negativen Schufa-Eintrag?


    nochmal danke für deine geduldige beantwortung.

    Er hat die Rechnung heute abend online beglichen.


    Im BGB steht u.a. das:
    "(1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich."


    (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn


    1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
    2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,"


    aber auch


    "(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug."


    Was heisst denn dieser Satz "Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug"??


    Das könnte ja bedeuten, dass man einfach behaupten kann, die Rechnung sei nicht angekommen und der Rechnungssteller müsste sie somit nochmals schicken und der Kunde könnte damit Zeit gewinnen.

    Hi,


    ich hätte da mal zwei Fragen wegen eines Kumpels von mir.


    Der hat eine Rechnung mit der Aufforderung:


    "Bitte begleichen Sie den fälligen Betrag von xx,xx EUR bis zum 25.01.2006."


    Er möchte gern wissen, was dies bedeutet? Muss das Geld spätestens am 25.01. beim Rechnungssteller auf dessen Konto sein? Oder heisst das, dass er spätestens am 25.01. das Geld überweisen muss? Dann wäre es aber ja nicht am 25.01. bei denen auf dem Konto.


    Und er hat bisher unterschiedliche Aussagen im Internet gefunden. Wann gerät man denn in Verzug? 14 Tage, 31 Tage nach Erhalt der Rechnung?


    Gruß,


    Andreas