"Die kreditgebenden Unternehmen melden alle Kundendaten, die bei der Kreditvergabe eine Rolle spielen, an die Schufa. Im Einzelnen sind dies:
unter anderem:
Forderungen die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind
Unwidersprochene gerichtliche Mahnbescheide "
Mit "kreditgebenden Unternehmen" sind ja sicherlich Sparkassen und Bankinstitute gemeint, richtig?
Was ist genau mit "Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind" gemeint? Forderungen die das Bankinstitut an den Kunden gestellt hat(te)?
Was genau ist mit "unwidersprochene gerichtliche Mahnbescheide" gemeint? Auch in dem Fall wieder in der Beziehung Kunde-Bankinstitut? Oder generell?
Ist ein gerichtlicher Mahnbescheid gleichzusetzen mit einer normalen Mahnung die man kriegt, wenn man die Versandhandelrechnung oder Handyrechnung vergessen hat zu zahlen?? Oder ist dieser gerichtlicher Mahnbescheid ist ein Bescheid der dann kommt, wenn man alle Mahnungen hat verstreichen lassen ohne zu zahlen und dann das Gericht eingeschaltet wurde um das Geld einzutreiben? Weil beim Handyanbieter zum Beispiel kriegt man ja manchmal erstmal 2 Mahnungen bevor mit Kündigung des Handyvertrages und auch ggf. Schufaeintrag gedroht wird.
Generelle Frage: Bleibt es dabei, das man für Mahnungen keinen negativen Schufa-Eintrag bekommt? Weil, hab eine Internetseite gefunden, in der steht, das jede Mahnung automatisch einen Schufaeintrag nach sich zieht. Ist dies wirklich so? Weil dann müßten ja Millionen Bundesbürger negative Schufaeinträge haben, weil es sicherlich ja auch mal aus Versehen passieren kann, das man vergisst eine Rechnung zu begleichen.
MfG
Andreas