Beiträge von JurTech
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Original geschrieben von Anja Terchova
Thx, ich hab es mittlerweile sogar mit dem BIOS Tool geschafft, aber jetzt heisst mein Mainboard nicht mehr Elitegroup sondern ECS / Elitegroup.Die blosse Änderung des Markennamens sollte Dich nicht beunruhigen.
Hauptsache ist und bleibt, Du hast das für Dein Board richtige BIOS geflasht.
Davon ist auszugehen, ansonsten wärst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit Deinem Rechner online;) -
Danke für Dein Feedback.
Schöner wäre natürlich ein Erfolg gewesen.
Wenn die Dir wichtigen Daten gesichert werden konnten, ist das immerhin schon etwas.
Von der Ersatz-XP-CD brennst Du Dir sicherheitshalber gleich einige Dubletten;)Natürlich wäre der Weg im doppelten Wortsinne frei für XP Prof.
Weihnachten steht vor der Tür, der "Wunschzettel" ist möglicherweise noch nicht wegen Überfüllung geschlossen, und das Update XP Prof. ist in der Schulversion nach wie vor für 68 € zu haben.Folgt man den Angaben unserer studentischen Hilfskräfte, ist die Schulversion in keiner Hinsicht eingeschränkt und wird - wenn man es braucht - vollständig von MS supportet.
Microsoft verwahrt sich lediglich gegen eine auch nur teilweise gewerbliche bzw. generell kommerzielle Nutzung von Schulsoftware.Dieses aber nur nochmals als "Wink mit dem Zaunpfahl";)
Im Übrigen: Wirklich nichts zu danken, weil gerne geschehen!
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Original geschrieben von thalabel
Sagt er doch:Wenn ich Deine Daten kenne, kann ich mich trotzdem anmelden...
Vielleicht kann man den Namen und die Anschrift sogar aendern wenn man erstmal angemeldet ist?!
Nein.
Ihm bereitete Sorge, dass über einen fiktiven Anmeldevorgang, vorgenommen durch A mit den Daten des B, für A ersichtlich sei, ob B bzgl. dessen Adressdaten bei der SCHUFA gespeichert ist.Von der Vollendung eines Anmeldevorgangs bei eBay unter fremdem Namen war keine Rede.
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Grundsätzlich werden bei der SCHUFA gespeichert:
Persönliche Angaben
Angaben zum Kreditgeschäft
Angaben zum ZahlungsverhaltenEigenauskunft:
Jederzeitige Möglichkeit, dievon der SCHUFA aufbewahrten Angaben einsehen zu können.Name
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Aktuelle Anschrift und frühere Anschriften im In- und Ausland
Kredit- oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit sowie eventuell vorzeitiger Erledigung
Eröffnung eines Girokontos
Ausgabe einer Kreditkarte
Einrichtung eines Telekommunikationskontos
Kundenkonten des Handels
Unbezahlte Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind
Unbezahlte Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung (bis zur Erledigung werden die Forderungen bis zum letzten Zahlungseingang ggf. auf den jeweils aktuellen Stand vermerkt).
Mißbrauch eines Kontos (Giro-, Kreditkarten- oder Kreditkonto) nach NutzungsverbotAngaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen:
Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung
Eidesstattliche Versicherung - Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
Abweisung und Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels MasseDu siehst, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bist Du längst bei der SCHUFA erfasst und gespeichert.
Nein, smile, ich meine nicht wegen eventueller Missbrauchstatbestände, sondern wegen der Speichertatbestände, die mit einer ganz normalen Teilnahme am alltäglichen Leben in Verbindung stehen.
Die blosse Tatsachenkenntniserlangung, dass Du (oder wer auch immer) bei der SCHUFA erfasst ist, stellt keinen datenschutzrelevanten Tatbestand dar.
Beispiel:
Du hast ein Handy, das mit Vertrag über Deinen Namen läuft?
Prima! Dann weiss ich, Du bist bei der SCHUFA erfasst.
Mehr aber auch nicht.Oder zielte Deine Frage noch auf irgendetwas anders?
Dann bitte erläutern. -
Re: Alles klar!
ZitatOriginal geschrieben von Ceyload
P.S.: JurTech Vielen Dank dass du mich hier fertig machst!Ach Kindchen!
Fertig machst Du Dich in Deiner hypertrophen Art selber, die allenfalls als Ausfluss pubertärer Entwicklung nachvollziehbar wird.Wenn Du irgendwann einmal tatsächlich Choreograph werden willst und nicht nur im Selbstbetrug davon träumst, geht das so:
Ausbildungsinhalte
Das Studium der Choreographie erstreckt sich auf folgende Studienziele und -inhalte:Choreographie:
Gesetzmäßigkeiten des künstlerischen Bühnenraumes und der räumlichen Wirkung in Medien wie Video, Film und Fernsehen
Bewegungsanalyse, Aufbau von Bewegungsmotiven, Struktur künstlerischer Bewegungsabläufe
Training im Entdecken und Weiterführen phantasievoller Bewegungen
Befähigung, nach dramaturgischen Gesetzen eine Choreographie aufzubauenMusik:
Kenntnisse und Übungen in elementarer Musiklehre, funktioneller Harmonielehre, zweistimmigem Kontrapunkt, Zwölftontechnik
Grundzüge der Musikästhetik
Ausführliche Kenntnisse der musikalischen Formenlehre einschließlich gründlicher Analysen in Beziehung zu choreographischer Arbeit
Theorie und Geschichte der Ballettmusik
KlavierspielTechnik:
Licht-Design in Beziehung zu Bewegung und Bild auf der Bühne, Maske, angewandte Ausstattungskunde
Choreographie für Film und Fernsehen, VideotechnikWissenschaftliche Ausbildung:
Tanzgeschichte, -ästhetik, -dramaturgie in ihren historischen Voraussetzungen und verschiedenen Formen und Inhalten
Biomechanik, Biorhythmik, Anatomie zum Verständnis für Körperfunktionen, Möglichkeiten und Grenzen der Belastung
Kultur- und Theatergeschichte, -wissenschaft, -dramaturgie in der übergreifenden Bedeutung für TanzkunstRecht:
Arbeitsrecht des Theaters und Kenntnisse in Theatermanagement
UrheberrechtAusweislich Deines Alters hast Du noch alle Zeit der Welt, Dein Vorstellungsbild von Dir selbst mit der Realität abzugleichen.
Irgendwann wird beides vielelicht kongruent.Alles Gute!
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Zitat
Original geschrieben von DagBO
Hallo JurTech
Zu spät...:DBin gerade fertig mit den "basics" (Installation von XP und allen Treibern /
Updates). Das 845PE Max2-BFIR ist schon was Feines. Und - soll auch mit
dem P4 3,06 laufen...Mein "Fachgebiet" hatte ich schon mal hier gepostet...;)
Gute Nacht...
[edit]
...ich muss beim aufklappenden Fenster etwas nach oben scrollen...
[/edit]Hallo DagBo,
warum zu spät?
Du hast Dir genau das geholt, was Du wolltest.
Ist doch völlig in Ordnung.Sei nur nicht allzu enttäuscht, wenn sich HT in dieser ersten Stufe auf dem Desktopsektor eher als Marketingaktion Intel herausstellt.
Ein Quantensprung im Vergleich zu Deinem bisherigen System ist es und es wird "narrisch viel Spaß machen".Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Comdex Fall sind die dort vorgestellten Neuerungen nicht gänzlich uninteressant, wenngleich es zumeist bis zur darauf folgenden Cebit dauert, will man "vor Ort" diese Neuerungen käuflich erwerben.
Aha. Man Friday in quasi neuer, weil "leicht" erweiterter Definition.
Die Amerikaner übersetzen Man Friday allerdings (auch) mit dem, was man hier "Hausmann" zu nennen pflegt.
Dachte mir doch gleich, dass Du das nicht in dieser Richtung meintest. -
Zitat
Original geschrieben von autares
Ehrlich gesagt, weiss ich noch nicht einmal, wer Wade blabla ist, aber ich hasse plagiarism!greetz,
autaresKannst ihn ruhigen Gewissens empfehlen.
Geht u.a. gegen solche rechtlichen Verstöße vor.
Seiner Vorgehensweise ist eine zielführende Finalität bzgl. des Ergebnisses nicht abzusprechen.Gibt`s hier kein "Ruhe in Frieden - Grabstein" Smilie?;)
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Re: Re: Ok
ZitatOriginal geschrieben von autares
Es ist egal, wer Du bist, was Du bist , Copyrights sind nicht zum Spass da.
Fertig, da gibt es auch nichts zu diskutieren! Selbst wenn wir hier MP3s u.a. runterladen wuerden, dann wuerden wir am Ende nicht 5 sec. rausschneiden und es anschliessend wieder zum Download anbieten.
Ist auch egal, wenn die sich dafuer interessieren werden sie sich bei Dir melden und Dich hoeflichst bitten, es wieder vom Netz zu nehmen...gemeldet ist es jedenfalls erstmal.greetz,
autaresHast Du Wade Robson zur Vertretung seiner Interessen diesen Anwalt benannt (ist schließlich DER Fachmann in solchen Dingen):
Schwanthalerstraße 3
80336 München
Telefon 089/ 59 60 87
Telefax 089/ 59 70 15
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Original geschrieben von nc2001
Was mir nur gerade aufgefallen ist, kann es sein, dass der Dell einen 4x AGP Port drin hat, er aber mit einer 8x AGP Karte daherkommt?Was mir aber auf jeden Fall sehr gut gefällt, ist der Original-Intel Chipsatz, beim Aldi PC ist es der SiS 648.
CU
Insofern ist der Dell eine "Mogelpackung".
Einzig der SiS 648 Chipsatz unterstützt bisher AGP 8x.
Für ambitionierte Home-User/innen, die ein System erwerben wollen, das sie sogar bis 2GB RAM aufrüsten können, ist der Aldi-PC bereits wegen des 3-jährigen Vor-Ort-Services (bei Dell 111 €) "erste Wahl".
Aber das bleibt jedem selbst überlassen.