Ich habe mir mal den Vertrag durchgelesen. Es steht nirgends etwas von einem
Trainer, ist das jetzt positiv für mich oder eher hinderlich ?
Gibt es überhaupt Studios ohne Trainer ?
Mein Vertrag sieht folgerndermaßen aus: (Sportstudio = Name des Studios)
Die Laufzeit beginnt am 01.06.2004 und endet nach 12 zahlaktiven Monaten. Diese Grundlaufzeit verlängert sich um jeweils 3 weitere Monate, falls nicht bis zum 15. des jeweiligen letzten Monats vor Ablauf eine schriftliche Kündigung im Sportstudio eingegangen ist. Der erste volle Kalendermonat der Vereinbarung gilt als Probezeit. Während dieser Zeit sind beide Parteien, den Vertrag bis zum 28. zum Ende der Probezeit zu beenden. Danach wird die Probezeit Bestandteil der Erstlaufzeit.
Der monatliche Beitrag von EUR xx wird jeweils im voraus - spätestens bis zum 5. eines jeden Monats - fällig.
Für den laufenden Monat wird der Rest ab u.g. Datum fällig.
Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis für einen im voraus zu bestimmenden Zeitraum bei Schwangerschaft oder Einberufung zur Bundeswehr ausgesetzt werden, sobald ein ärztlicher bzw. amtlicher Nachweis vorliegt. Entsprechendes gilt bei schwerer Erkrankungen, die die Nutzung der Einrichtungen des Sportstudios länger als einen Monat unmöglich machen, nach Beibringung eines ärztlichen Attestes, aus dem der Grad der Sportuntauglichkeit hervorgeht. In diesen Fällen verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in der sie geruht hat. Aussetzungen sind nur in vollen Kalendermonaten möglich. Stilllegungsanträge haben grundsätzlich bis 14 Kalendertage vor dem Monatsende schriftlich an das Sportstudio zu erfolgen.
Bei schwerer Erkrankung, die zu einer andauernden Sportunfähigkeit führt, kann der Vertrag zum auf den Zugang des Schreibens folgenden Monatsende gekündigt werden, sobald ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt. Bei Umzug an einen neuen Wohnort, der weiter als 40 km Fahrstrecke vom Sportstudio entfernt ist, kann der Vertrag zum Ende des Monats, in dem ein behördlicher Nachweis gebracht wird gekündigt werden.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtungültig sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen weiter.
Gruss
Martin