Gilt das nur, wenn der neue Kunde direkt bei Eplus ist, oder auch wenn der bei nem Service Provider abgeschlossen hat?
Beiträge von LordExcalibur
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Hallo,
ich wollte mal fragen weche WAP Seiten ihr regelmäßig besucht.
Gibts vielleicht irgendwo ne Übersicht, was es da so alles gibt?Sebastian
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Nokia 6210 -> 13 (wegen Akkuwackeln, sonst TOP)
Siemens S55 -> 7 (miserable Tastatur, kranrzendes Gehäuse, Staub unterm Display...)
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Ich glaube nicht das es ein Sonderkündigungsrecht deswegen gibt.
Was aber durchaus sein könnte, das demnächst darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um ein gebrandetes Gerät handelt, was aber sicherlich nichts ändern wird. -
Muss man sich eigendlich für eine Packstation festlegen, oder kann man das nach Lust und Laune selbst bestimmen wann man welche Station nutzt?
Sebastian
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Tut mir leid, aber ich kann dir nicht wirklich folgen.
Ich rufe mit meinem Handy regelmäßig Email ab, so ca. 5mal am Tag. Das macht bei 0,6ct/kb im Monat ca. 1-2 EUR.Bei HSCSD bezahlst du aber auch immer mind. 1 Minute, auch wenn keine Mail da ist. Bei GPRS zahlst du nur die 1,5kb (ca. 1ct)
Wenn du öfter 150 Spams in deinem Postfach hast, dann solltest du mal nen Spamfilter installieren.
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Hallo,
ich habe ein S55 (imode) von Eplus.
Da ich Imode nicht nutze, würde ich das Handy gerne so konfigurieren, das ich mit dem Browser WAP seiten ansehen kann.
Am besten über den Zugangspunkt internet.eplus.deKann mir jemand sagen, wie ich das konfigurieren muss?
Sebastian
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Siemens Gigaset kann das, zumindest die "alten" 4110isdn
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Re: Fragen zur Umsatzsteuer beim Kauf im EU-Ausland
ZitatOriginal geschrieben von perpetuummobile
Eine Freundin meinte, dass man die Umsatzsteuer in den EU-Ländern nicht entrichten muss, wenn man seine Umsatzsteuer-ID-Nr. vorlegt.Richtig
ZitatWie sieht denn das Procedere danach aus? Ich muss die gekaufte Ware dann ja in Deutschland versteuern.
Nein, du musst nur in deiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben, das du im EU Ausland für X EUR eingekauft hast.
ZitatWürde dann aber die Mehrwertsteuer ja wieder zurück bekommen, weil es ein geschäftlicher Kauf ist. Ist es dann wirklich so umständlich? Außerdem: Wer kontrolliert, ob es ein Erwerb im Sinne meiner Selbständigkeit ist?
Spätestens der Betriebsprüfer
ZitatIch könnte mir ja einen Fernseher kaufen, den ich geschäftlich gar nicht brauche. Wie sieht es da aus?
Kannst du machen, dann musst du Ihn allerdings als Privatentnahme mit USt buchen.
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Das Paket ist auf mich registriert, sollte aber kein Problem darstellen.
Bei Interesse bitte PN.
Sebastian