Beiträge von jposel

    Geräte erhalten inzwischen auch eine IPv6-Adressgruppe, einen sog. Prefix, sodass an vielen Stellen auch von Geräten aus dem Mobilfunknetz direkt ohne NAT zugegriffen werden kann.

    Es geht an der Lebenswirklichkeit vorbei zu erwarten, dass ein Empfangsgerät nie drei Tage am Stück abgeschaltet sein könnte. Kein Gericht würde bei dieser Frage verbraucherunfreundlich entscheiden.

    Es gibt Urteile, nach denen selbst der nachgewiesene Einwurf in einen Gemeinschaftsbriefkasten eines Mehrparteienhauses nicht als Möglichkeit der Kenntnisnahme bewertet wurde. Die Anforderungen an die Ersatzzustellung sind im Zweifelsfall sehr hoch.

    Abgesehen davon würde es kein TK Anbieter in dieser Frage überhaupt zu einem Urteil kommen lassen. Die gängige Praxis der SMS Kündigungen wäre auf einen Schlag dahin.

    Ich stimme zu dass es vermutlich zu keiner gerichtlichen Klärung der Wirksamkeit einer SMS-Kündigung kommen dürfte. Womöglich ist es aber auch nicht relevant. Ich meine mich zu erinnern dass o2 bei Prepaid-Karten mit EasyMoney-Option deren Kündigung per SMS durchgeführt hat, und sich Gerichtsurteile nur mit die Frage der Auszahlung des Guthaben beschäftigt, nicht aber die Wirksamkeit der Kündigung in Frage gestellt haben (aus dem Urteil: "a) Gemäß I.) des vorliegenden Urteilsabschnitts (negative Feststellungsklage) war die Kündigung vom 18.02.2016 rechtmäßig; entsprechend fehlt es an der für einen vertraglichen Anspruch erforderlichen Pflichtverletzung.")

    Die Kenntnisnahme muss nur möglich sein, nicht erfolgen. Die Zustellung ist das spannende Fragezeichen, denn wie schon ausgeführt schützt mich das Abbauen des Briefkastens ja auch nicht vor der Ersatzzustellung an die Haustüre. Da es im Zivilrecht ja die Analogie gibt, wäre es spannend wie ein Richter es auslegt: kann man erwarten dass eine SIM-Karte, immerhin ja zur Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen vorgehalten, auch empfangsbereit gehalten wird, und wenn ja in welchen Zeiträumen? o2 regelt in den AGBs zumindest die Benachrichtigung bei Änderungen an den AGBs in 12.3 relativ einfach:


    Zitat

    Änderungen gem. Ziffer 12.1 und/oder 12.2 werden dem Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2

    Monate, bevor die Änderung wirksam werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt.

    Auch das kann eine SMS sein.

    postalisch, ja klar*. Aber per SMS? Kann eine Kontaktmoeglichkeit per SMS (in den AGB) wirksam vereinbart werden?


    * wird bei Donald Duck in Entensteiss aber auch schwierig ;)

    Grundsätzlich ist auch eine SMS geeignet, eine Willenserklärung unter Abwesenden zu übermitteln, und damit rechtskräftige Verträge zu schließen. Die Legaldefinition der Textform im § 126b BGB genügt auch der SMS, und das TKG spezifiziert kein Schriftformerfordernis (insbesondere können ja nun auch Kunden per einfachem, vorgeschriebenen Webformular kündigen).


    o2 sieht in den AGB für Prepaid-Mobilfunkkundendie Kündigung per Textform vor (8.2). Ich würde also behaupten es kann wirksam sein.

    Wer am Rechtsverkehr teilnimmt hat postalisch erreichar zu sein. Wer keinen Briefkasten vorhält, der muss eine Ersatzzustellung dulden durch Anheften an die oder Durchschieben unter der Haustür (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.05.2013, 3 U 479/13) hinnehmen. Wer sich dann nicht kümmert, dem ergeht es nicht anders wie wenn der Briefkasten nicht geleert wird, und das zu Recht.

    Dann fürchte ich wirst Du die bestehende Buchung stornieren müssen und neu buchen auf Deine bevorzugte Verbindung. Wie gezeigt gibt es alternative Verbindungen die keine Übernachtung bedongen, das Risiko mit endlos langen und unfruchtbaren Diskussionen auf den Kosten der zusätzlichen Nacht sitzenzubleiben sehe ich als wahrscheinlich.

    Hat die Bahn die Verbindung denn bereits storniert? Oder geht die Fahrplanauskunft noch davon aus, dass die Verbindung stattfindet?


    Als ich mit Familie einschließlich zweier kleine Kinder letzten Sommer von der Deutschen Bahn (Ticket), der österreichischen Bundesbahn (Zugbetreiberin) und dem Wetter statt in Bologna um 20:15 Uhr schließlich in Verona um 2:00 Uhr nachts sitzen gelassen wurde, weiss ich dass man quasi alles selbst organisieren darf. Im Nachgang wurde uns eine Nacht Hotel in Verona erstattet, durchaus auch eine teure Nacht, denn wenn man halt erst um 2:00 Uhr nachts ankommt und sofort ein Hotel braucht, ist es eben nicht mehr günstig. Tatsächlich hat sich aber seitens des Personals absolut niemand darum geschert, auch nicht, als es schon stundenlang absehbar war, dass wir Bologna gar nicht mehr erreichen.