Beiträge von jposel

    Der nächste Streik der Geldtransporteure steht ja wohl noch vor Weihnachten an, mal sehen was die "Nur Bargeldfraktion" dann so macht wenn die Automaten dann eben kein Bargeld mehr ausgeben. Vielleicht (ver)greift sich der eine oder andere ja doch wider eigener Überzeugung und zahlt mit Karte?

    Congstar verlangt sogar von bereits registrierten Kunden erneut einen Post-Ident, wenn sie eine neue SIM-Karte bestellen. :rolleyes:

    Ist jedenfalls einmal jemandem aus meinem Bekanntenkreis passiert.


    Und ja, in Deinem Fall ist es sicher die beste Methode, sich an deren Datenschutzbeauftragten zu wenden und falls der nichts taugt,
    weiß er aus seinen DSGVO-Schulungsunterlagen zumindest. dass es für ihn brenzlig wird, wenn Du ihn nach unbefriedigender Reaktion darauf hinweist, dass das ein Fall für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz in Bonn sein könnte … 8)

    Aber Vorsicht: auch der Datenschutzbeauftragte ist gehalten, das Bestehen der hier angeführten Betroffenenrechte zu prüfen. Meist ist auch dafür eine sichere Identifikation notwendig, damit nicht Unbefugte Auskunft erhalten, siehe auch Erwägungsgrund 64 Satz 1 DSGVO

    (64) Der Verantwortliche sollte alle vertretbaren Mittel nutzen, um die Identität einer Auskunft suchenden betroffenen Person zu überprüfen, insbesondere im Rahmen von Online-Diensten und im Fall von Online-Kennungen. Ein Verantwortlicher sollte personenbezogene Daten nicht allein zu dem Zweck speichern, auf mögliche Auskunftsersuchen reagieren zu können.

    Mir gelingt es nicht, einen Gruppenchat mit RCS auf iOS einzurichten. Mit iPhone-Gesprächspartnern und iMessage kein Problem, individuelle Android-Chats gehen mit RCS, aber sobald mehrere iMessages und eine Android-Nummer hinzugefügt werden sollen möchte das iPhone auf MMS springen, das hier natürlich deaktiviert ist. Klappt das bei jemandem zufällig?

    So ähnlich wie in Italien. Das ist "super" wenn man einen Anschusszug erreichen muss und daher nicht weiß auf welchem Gleis der abfährt. So mir ergangen letztes Jahr in Turin. Treppe vom Gleis runter, durch die Unterführung in die Bahnhofshalle, auf das Schild geschaut (Bingo, wäre der gleiche Bahnsteig und nur das Gleis auf der anderen Seite gewesen) und wieder zurück. Phantastisches System.

    Das ist genauso super wie wenn Du am Karlsruher Bahnhof einfährst und der weiterführende Zug eben nicht am Nachbargleis startet, wie geplant, sondern kurzfristig mal vier Gleise weiter verlegt wurde ("heute von Gleis x").

    Aber auch dann gibt man sich gegenüber dem Vertragspartner als Bevollmächtigter aus und identifiziert sich selbst (!) und tut nicht so, als sei man der Vollmachtgeber selbst. Am Bankschalter legt man schließlich auch die Kontovollmacht und den eigenen Ausweis vor und erzählt nicht, man sei selbst der Kontoinhaber.


    In dem Fall, wo jemand über ein Webinterface Dutzende Accounts unter Angabe falscher Daten anlegt, ist das aber ganz bestimmt nicht passiert. Wie denn auch? Wo konnte sich der Betreuer denn im Anmeldeprozess korrekt identifizieren und die Vollmacht vorlegen? Sipgate hat aus guten Gründen kein kostenfreies Produkt für Leute vorgesehen, die unter Betreuung stehen, weil der finanzielle Aufwand hier den Ertrag von paar Centbruchteilen deutlich übersteigt.

    Also Dein Bank-Beispiel ist irreführend. Ich kann bei der Bank, sofern ordentlich bevollmächtigt, durchaus ein Konto für einen Dritten auf seine Rechnung anlegen. Die Bank will und muss ja genau dies wissen, nämlich wer der wirtschaftlich Berechtigte ist. Das ist unabhängig von Schalterinteraktionen. Und das ist unabhängig von einer Betreuung, und übrigens weiter verbreitet als Du vielleicht denkst (zB auch Vermieter für Mietkautionen, Anwälte/Treuhänder)…


    Wo kommen jetzt auf einmal die falschen Daten bei sipgate her?

    Das hat sie nicht selbst gemacht? Dann gibt es leider gar keinen gültigen Vertrag für die Bereitstellung irgendwelcher Leistungen wie "Festnetzersatz".

    Auch die von mir an sich geschätzte Firma Sipgate GmbH steht nicht über den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere könnte ich, wenn ich es wollte, einen Dritten bevollmächtigen in meinem Namen und für meine Rechnung Rechtsgeschäfte einzugehen. Sipgate kann gar nicht darauf bestehen dass ich persönlich etwas tue oder unterlasse, das kann genauso mein für den Zweck Bevollmächtiger mit gleichen Rechten und Pflichten (BGB Buch 1 Abschnitt 3 Titel 5 §§ 164 bis 181).