Beiträge von o2neuling

    Zitat

    Original geschrieben von Handyhasser
    Wenn du also den E+-Vertrag verlängerst, bzw. von der Kündigung zurück trittst, sollte doch wohl die Voraussetzung für eine Portierung weggefallen.


    Nein, so wird es leider nicht funktionieren. Im Kleingedruckten der E-Plus-Verlängerungsformulare ist genau der Fall sogar beschrieben: Wenn ein Vertrag verlägert wird, der zuvor gekündigt war und die Rufnummer schon zur Portierung freigegeben wurde, gibt es für den verlängerten Vertrag eine neue Rufnummer und die Portierung der alten Nummer kann nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Außerdem sind an E-Plus 25,00 EUR für die Portierung und zusätzlich(!) 15,00 EUR für einen Rufnummerntausch zu zahlen.


    Das beantwortet zwar nicht die Frage des Threaderstellers, könnte ihn aber vor weiteren Kosten bewahren. Die Portierung an sich rückgängig zu machen, dürfte schwierig sein.


    o2neuling

    Nein!


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Es können beide Aussagen richtig sein.


    Nein!


    Bei Verbindungen aus dem D1-Netz beträgt der 1. Takt 60 Sekunden, danach 10 Sekunden - unabhängig von der gewählten Taktung.


    Siehe auch hier:


    http://www.o2online.de/o2/inte…ptionen/index.html?nidx=6


    Der dritte Absatz bezieht sich nicht nur auf den zweiten, sondern auf die ersten beiden.


    Aber zugegebenermaßen nimmt sich der Unterschied zwischen einer 60/1- und einer 60/10-Taktung nicht viel.


    o2neuling

    Zitat

    Original geschrieben von s76
    Hi,
    mein O2 Genion Vertrag läuft nächste Woche aus da ich ihn gekündigt habe. Wollte eigentlich zu e-plus wechseln aber habe jetzt doch Angst davor wegen der Netzabdeckung und der Empfangsqualität. Will jetzt evtl. doch den O2 Starter Tarif über einen Handyonlineversand abschliesen. Jetzt weiß ich aber nicht wie O2 reagiert. Lässt das O2 zu?


    Ja, sicher. :)


    Zitat

    Original geschrieben von s76
    Weil eigentlich hätte ich ja auch den Vertrag verlängern können! Geht es das ich mit meinem neuen O2 Vertrag die Telefonnr. von meinem alten Vertrag wiederbekomme?
    Danke!


    Nein, das wiederum wird nicht gehen. Wenn Du Deine alte Nummer behalten möchtest, bleibt Dir nur die Möglichkeit, die Kündigung des alten Vertrags zu widerrufen und diesen dann zu verlängern. Das sollte kein Problem sein, weil der alte Vertrag ja noch nicht ausgelaufen ist.


    Zitat

    Original geschrieben von s76
    Oder sollte ich einfach die Angst vor der e-plus Netzabdeckung ablegen weil es garnichtmehr so schlimm ist?
    Danke!


    Meiner Meinung nach ja, weil die sogenannte "Angst" in so einer Angelegenheit ein schlechter Ratgeber ist. Leider wird niemand über das Forum beurteilen können, ob die E-Plus-Netzabdeckung an Deinen gewöhnlichen Aufenthaltsorten ausreichend ist, also bleibt nur das Ausprobieren.


    o2neuling

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    Original geschrieben von Shani Ace
    Verstehe ich das richtig, dass die Minutenpakete bei O² dann standardmäßig in alle dt. Mobilfunknetze gelten?


    Ich denke schon, so liest sich der genannte Artikel zumindest. Ich suche aber auch schon die ganze Zeit nach dem Haken bzw. der Einschränkung, weil man so wenig von dieser Ankündigung hört bzw. so wenig darüber diskutiert wird, konnte bisher aber nichts derartiges finden.


    Und der Artikel stammt auch nicht von gestern, daran kann es also auch nicht liegen... :D


    Nachtrag:


    Angeschnitten wurde das Thema schon in folgenden Threads:


    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=103894


    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=103904


    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=104216


    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=103885


    Möglich, dass der Haken bzw. die Einschränkung darin besteht, dass die Preise *nur* aus dem UMTS-Netz gelten, was ich mir aber nicht wirklich vorstellen kann. Auf Details muss wohl noch gewartet werden.


    o2neuling

    Bestätigung


    Zitat

    Original geschrieben von Kasmus
    Also nach tatsächlichem Ende des Vertrages und nicht nach Ablauf der Kündigungsfrist/Eingang der Kündigung, richtig?


    Ja, genau. Das genannte Zeitfenster von einem Monat für den MNP-Auftrag beginnt mit dem tatsächlichen Vertragsablauf.


    o2neuling

    Schon angekündigt


    Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    Hallo,


    nachdem jetzt jeder Netzanbieter Neuigkeiten bei den Tarifen mitgeteilt hat, hängt o2 noch komplett hinterher. Weiß jemand ob die auch ein "Happy Wochenende" oder "Relax" usw. planen?
    Die Mobile Option finde ich ja super, aber für einen gewissen Aufpreis hätte ich lieber auch noch günstigere Festnetzgespräche.


    Eine Ankündigung über Minutenpakete bei o2 findet man hier:


    http://teltarif.de/arch/2004/kw12/s13161.html


    Anders als der Titel zunächst vermuten lässt, werden darin auch Telefonie-Minutenpakete für Privatkunden angekündigt, die sich sehr stark an den entsprechenden Angeboten von T-Mobile und Vodafone orientieren, und außerdem das bereits genannte Produkt "surf@home".


    o2neuling

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    ich will auch so ein tolles Eierfärbeset... ;)


    Bei mir kam natürlich wieder nichts...


    Vielleicht könnte es daran liegen, dass Du bei Vertragsabschluss der "Nutzung und Verarbeitung der Bestandsdaten bei o2 (Germany) GmbH & Co. OHG und bei ihren Tochterunternehmen zur Kundenberatung, Produktinformation, Marktentwicklung und zur bedarfsgerechten Gestaltung von Serviceleistungen" widersprochen hast?


    Naja, wenn ich gewusst hätte, dass sowas Niedliches kommt, hätte ich den Absatz vielleicht auch nicht gestrichen... :D


    o2neuling

    "Kundenbetreuung Online"


    Zitat

    Original geschrieben von TomHH34
    moin,


    wie kann ich mir denn den Preis anschauen bei E-plus, wenn ich verlängern will/kann, muß ich da mich online anmelden 0der wie geht das?


    Dazu musst Du Dich bei der "Kundenbetreuung Online" registrieren. Das geht über die URL


    http://www.eplus.de/kundenservice .


    Das Passwort bekommst Du dann per SMS zugeschickt. Die Freischaltung geschieht normalerweise sofort, funktioniert aber manchmal nicht ganz zuverlässig - warum auch immer. (Nachtrag: In diesem Moment geht da wieder gar nichts, man muss es wohl mehrfach probieren.)


    Zitat

    Original geschrieben von TomHH34
    Ich benötige allerdings eine Papierhafte rechnung, weil ich einen Teil der Gespräche von der Firmas bezahlt bekomme. und öndert sich da was an meinen alten Konditionen ?


    An Deinen Konditionen ändert sich dabei gar nichts. Die Rechnungen kannst Du online einsehen und herunterladen, bekommst sie aber zusätzlich auch weiterhin in gedruckter Form, sofern Du nicht ausdrücklich und gesondert die gedruckte Rechnung abbestellst.


    Das Treueangebot kannst Du unter "Service > Treueangebot" einsehen. Außerdem kannst Du den Zugang zur "Kundenbetreuung Online" jederzeit wieder löschen.


    o2neuling

    Banaler Hinweis


    Auch auf die Gefahr hin, dass ich für diesen Banalen Hinweis verbal gesteinigt werde:


    Ich hatte das gleiche Problem auch - es wurde ohne bewusste Bestellung meinerseits auf "Rechnung Online" umgestellt.


    Ein Fax mit dem Inhalt "Ich kündige das Produkt "Rechnung Online" zum nächsterreichbaren Abrechnungszeitpunkt" an die zuständige Telekom-Kundenniederlassung - steht sinnigerweise auf der Rechnung, die man ja nicht mehr erhält :D , aber auch auf jeder älteren - genügte, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen.


    Laut Telekom-AGB beträgt die Kündigungsfrist für das Produkt "Rechnung Online" sechs Werktage. Die Rückumstellung auf gedruckte Rechnungen ist kostenfrei.


    Nachtrag:


    Man sollte das Produkt "Rechnung Online" explizit kündigen. Wenn man nämlich nur sagt "Ich möchte wieder gedruckte Rechnungen bekommen", könnte es passieren, dass man diese zusätzlich zu "Rechnung Online" bekommt. Dann würde das Ganze jeden Monat einen Euro sonstwas kosten, außerdem wäre dann kein gedruckter Einzelverbindungsnachweis mehr dabei.


    o2neuling

    Verwechslung?


    Eine vorsichtige Vermutung:
    Kann es sein, dass hier eine Verwechslung mit der zwölfmonatigen Grundgebührbefreiung vorliegt? Die hat nämlich einen Gegenwert von ca. EUR 100 (EUR 95,40, um genau zu sein).


    Wenn es das war, was Du gemeint hast, dann denke daran, innerhalb der ersten zwölf Monate keinen Tarifwechsel vorzunehmen, weil sonst die Grundgebührbefreiung futsch ist.


    Wenn es das nicht war und Du den Vertrag unter diesen Umständen wirklich nicht haben willst, kannst Du innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der SIM-Karte Deine Willenserklärung widerrufen, sofern die SIM-Karte noch nicht auf Deinen ausdrücklichen Wunsch hin aktiviert wurde.


    o2neuling