Wenn der operative Teil von Ebay wirklich in der Schweiz saesse, dann würden die Kaufverträge nicht nach Deutschem, sondern nach Schweizerischem Recht geschlosssen. Mehrwertsteuerzahlungen wären an den schweizer Staat zu richten und etc. etc. etc. - eher unwahrscheinlich.
Das gängige Vorgehen im E-Commerce ist eher, dass die Operations im betreffenden Land angesiedelt sind (in diesem Fall D). Gleichzeitig gründet man eine Holding in CH (oder NL), um die Gewinne steuerfrei realisieren zu können.
Zum Realisieren der Gewinne gibt es dann wieder zwei Vorgehen, entweder man macht einen konsolidierten Abschluss (was bei einer Holding in CH ein wenig problematisch ist, in NL aber einfacher wegen EG) oder die Firma in D beauftragt die Firma in der CH für irgendwelche sinnlosen Aufgaben und zahlt dafür unsinnig überhöhte Gebühren. Das ist dann eine verdeckte Gewinnabführung.
Ich tippe eher auf letzteres. Wahrscheinlich werden in der CH die Gewinne der gesamten europäischen Operations eingezogen. Die Ebays der einzelnen Länder sind wahrscheinlich pro forma Landesgesellschaften Dabei genügt es, wenn ein wesentlicher Teil der Leistung im jeweiligen Land erbracht wird. So könnnen die Server wieder irgendwo international gebündelt werden, solange es ein lokales Management gibt.
Letztendlich ist das für die Benutzung aber ziemlich egal. Schließlich will ich gute Ware für wenig Geld haben.
PS: Auch der Passus mit dem Fernabsatzgesetz ist egal, da dort sehr wohl zwischen Privatpersonen und gewerblichen Anbietern unterschieden wird. Letztendlich schützt mich die Bewertung der anderen Mitglieder mehr als alle Gesetze.. ..