Beiträge von blieswood

    Re: Testbericht Tungsten E


    Zitat

    Original geschrieben von d@niel
    ... makellos verarbeitetes Metallgehäuse, glänzend, elegant... und 17mm dick...


    Moin,


    ein feiner Testbericht, aber aus Metall ist der Tungsten E nicht. Die Lackierung ist allerdings sehr anständig. Und 17mm scheinen mir doch ein wenig hoch gegriffen zu sein.


    Gruß
    db

    Re: Kontakte / Sync


    Zitat

    Original geschrieben von Blarney
    - Heisst das, dass eine andere Anwendung als PocketMirror dabei ist, die den Sync mit Outlook macht?


    Jawohl, es ist keine Sync-Anwendung eines Fremdherstellers mehr dabei. Die neue Software wurde von Palm selbst entwickelt, ob sie einen eigenen Namen hat, weiß ich nicht.


    Gruß
    db

    Moin zusammen,


    zwecks Datenaustausch mit meinem Palm suche ich ein Handy (Neugerät ohne Vertrag) mit Bluetooth-Funktion, das
    a) so billig wie möglich (S55 169 Euro) und
    b) so klein und leicht wie möglich (S55 85 Gramm) sein soll.


    Gibt es weitere Geräte, die ich ins Kalkül ziehen sollte?


    Besten Dank im Voraus und Gruß
    db

    Stillschweigende Verlängerung des Vertrages:
    Häufig findet sich im Kleingedruckten die Klausel, dass sich der Vertrag stillschweigend um weitere sechs Monate verlängert, wenn er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird. Hier hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche Klauseln wirksam sind. BGH (AZ: XII ZR 193/95). Auch das OLG Celle hat in seinem Urteil (AZ: 13 U 38/94) solche Klauseln für rechtens erklärt. Daher der Tipp, wer weiss, dass er das Angebot für nur sechs Monate bzw. ein Jahr nutzen möchte, sollte entweder einvernehmlich mit dem Studio die Verlängerungsklausel streichen oder gleich nach Vertragsschluss wieder die Kündigung aussprechen. Fraglich ist, wie es bei einer stillschweigenden Verlängerung von mehr als sechs Monaten aussieht, denn diese Frage hat der BGH im oben genannte Urteil offen gelassen. In einem weiteren Urtei hat der BGH jedoch entschieden, dass eine Verlängerung des Vertrages um ein Jahr rechtens ist. Diese Ansicht wird aber nicht immer von allen Gerichten geteilt. Es gibt Gerichte, die eine stillschweigende Verlängerung um jeweils 12 Monate für unwirksam erklärt haben, denn "hier kollidiere einerseits das schutzwürdige Interesse des Sportlers mit dem Interesse des Sportstudios an einer stillschweigenden Laufzeitverlängerung." Daraus folgt, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung solche Klauseln für zulässig hält, der Sportler bei einer Klage aber auch auf einen Richter treffen kann, der anderer Ansicht ist. Somit liegt ein nicht unerhebliches Prozessrisiko vor, sollten Sie sich für eine Klage entscheiden !


    Kündigungsfristen:
    Auch bei den Kündigungsfristen gibt es die unterschiedlichsten Vereinbarungen - sie reichen von 14 Tagen bis hin zu drei Monaten. Die meisten Gerichtsurteile sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat als angemessen an, aber auch gegen eine dreimonatige Kündigungsfrist bestehen zum Teil keine Bedenken - pochen Sie jedoch auf eine einmonatige Kündigungsfrist. Unwirksam ist eine Regelung, wo dem Kunden jährlich nur ein bestimmter Termin eingeräumt wird, zu dem er mit einer Frist von sechs Wochen kündigen darf. AG Dortmund (AZ: 132 C 10555/98).


    Sollten Sie einen Vertrag mit unbestimmter Laufzeit abgeschlossen haben kann jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die beträgt je nach Qualifizierung des Vertrages als Dienst- oder Mietvertrag, ein oder drei Monate, wobei wie oben erwähnt, sie auf die einmonatige Kündigungsfrist bestehen sollten, da dies auch von den meisten Gerichten so gesehen wird.


    Der Zusatz, der eine Kündigung "per Einschreiben" vorschreibt ist rechtswidrig. Zwar kann der Betreiber eine schriftliche Kündigung verlangen, jede weitere Erschwernis ist aber unwirksam. Aus eigenem Interesse sollten Sie die Kündigung jedoch per Einschreiben schicken oder sich die Abgabe im Fitnessstudio bestätigen lassen, um den Zugang der Kündigung nachzuweisen.


    Quelle:
    http://www.verbraucher-urteile…r/sportstudiocontent.html


    Gruß
    db

    Die Version von Nick Cave ist schon ziemlich abgedreht; als ich die Version das erste Mal gehört habe, glaubte ich im ersten Moment schon die oben gesuchte Konzert-Variante von Bob Dylan wiedergefunden zu haben.
    Aber der zynisch-schwarze Zusammenhang des ganzen Albums gefällt mir nicht so recht zum entspannten Anhören.


    Hatte schon vermutet, dass die Dylan-Aufnahme zur 30th anniversary concert celebration 92 im Madison Square Garden entstand, aber auf der Doppel-cd ist der Song nicht drauf.


    Gruß
    db

    Zitat

    Original geschrieben von Alexander
    Andere Frage: Gibt es ein deutsches Wort mit mehr als acht aufeinander folgenden Konsonanten?


    "Angstschweiß" wäre eins (bzw. das) mit acht.


    "Borschtschgschnas" steht im Guinness-Buch. Zwar stehen beide Wörter im deutschen Duden, aber
    1. ist "Borschtsch" russisch,
    2. ist "Gschnas" auch nicht wirklich und richtig deutsch (österr.)
    und 3. ist das Kompositum nicht besonders sinnvoll.


    Gruß
    db


    Wo ist die Taste, die mich im Boden versinken lässt? Oh shit, das ist mir wirklich peinlich.


    Gruß
    db