Moin zusammen,
wird die für heute (Dienstag) Vormittag angekündigte Pressekonferenz im TV live übertragen? Steht die genaue Uhrzeit schon fest?
Gruß
db
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Moin zusammen,
wird die für heute (Dienstag) Vormittag angekündigte Pressekonferenz im TV live übertragen? Steht die genaue Uhrzeit schon fest?
Gruß
db
ZitatOriginal geschrieben von Paolo Pinkel
btw: Der konsum von Drogen ist erlaubt - der Besitz jedoch nicht!
So steht es im Gesetz!
Falsch: der Konsum ist nicht erlaubt. Der Konsum setzt i.d.R. den Besitz voraus und ist daher kaum möglich, ohne sich strafbar zu machen.
Es ist nicht entscheidend, ob das Koks dem Besitzer gehört oder nicht.
Gruß
db
ZitatOriginal geschrieben von The Spectre
... Magerquark, da dessen Eiweiß nur langsam, d.h. über die Nacht verteilt, vom Körper aufgenommen wird
Ist das bei Milch anders? Ist doch das gleiche Eiweiß, oder?
Gruß
db
Das Problem beim Dimmen von Halogenlampen ist in etwa folgendes:
Die am Glühfaden "verdampfenden" Wolfram-Atome lagern sich, statt eine Verbindung mit den Halogenen einzugehen, teilweise am Kolben ab. Das führt zu einer Schwärzung der Lampe, wodurch die Leuchtkraft natürlich beeinträchtigt und angeblich auch die Lebensdauer verkürzt wird.
Wenn man allerdings zwischendurch die Lampen mit voller Leistung betreibt, verbinden sich die abgelagerten Wolfram-Teilchen wieder mit Halogenen, kehren in den heißeren Bereich am Glühfaden zurück und der Kreislauf beginnt von vorn.
Dimmen ist also nur ein Problem, wenn die Lampen ständig und ausnahmslos auf Sparflamme betrieben werden.
Gruß
db
edit: da war Xaruba schneller...
Glattleder? Tuch mit lauwarmem Seifenwasser, notfalls weiche Bürste.
Gruß
db
ZitatOriginal geschrieben von Butterfly
btt:
Wende Dich doch mal an eBay, wie sehen die das?
eBay-Sprecher Joachim Guentert dazu: "Wir müssen davon ausgehen, dass wir es mit erwachsenen Menschen zu tun haben." Für Originalverpackungen alter Modell-Eisenbahnen oder Modell-Flugzeuge gebe es schließlich auch einen Markt.
Nur wenn die Beschreibung der Artikel irreführend sei, werde das Angebot von eBay gelöscht, erklärte Guentert weiter. In der Regel wiesen die Verkäufer jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um das Produkt oder Zubehör, sondern lediglich einen Karton handelt.
eBay hat auf Anfrage von http://www.Computerbase.de eine Stellungnahme zu diesem Thema abgegeben:
\"Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der Kaufinteressenten, sicherzustellen, dass sie genau wissen, was im Rahmen eines bestimmten bei eBay eingestellten Artikels zum Verkauf angeboten wird. Aus diesem Grund sollten sie sich die Artikelbeschreibung sorgfältig durchlesen und bei Unklarheiten über die Art des angebotenen Artikels vor Abgabe eines Gebots eine Klärung durch Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer veranlassen.
Sofern eBay Kenntnis von Angeboten auf dem eBay-Marktplatz erlangt, bei denen auch eBay der Meinung ist, dass Verkäufer Artikelbeschreibungen bewusst missverständlich gestalten, um einen höheren Preis für ihre Ware zu erzielen, wird eBay solche Angebote löschen und ggf. weitere Schritte gegen die Verkäufer einleiten.
Eine rechtliche Bewertung dieser Art von Angeboten möchten wir nicht vornehmen. Dies ist Aufgabe der Rechtsprechung.\" (Quelle: http://www.computerbase.de )
ZitatOriginal geschrieben von toyboy
Wenn jemand so däääääääääääämmmmmlich ist und sowas kauft, hat der Pech, das ist schon strafbare Dummheit!
D'accord, das seh' ich ganz genauso, und die "Strafe" hat er ja nun auch.
Ich wollte nur empfehlen, es in diesem Fall ohne Rechtsschutzversicherung nicht auf eine Auseinandersetzung ankommen zu lassen - nicht wegen 60 Euro.
Dummy zurück, Geld abzüglich Versandkosten zurück, den Käufer seine Anwaltsgebühr selber zahlen und die eBay-Provision gutschreiben lassen, das wäre mein Vorschlag.
Gruß
db
ZitatOriginal geschrieben von toyboy
@ blieswood
wenn da Dummy drinsteht ist auch Dummy drin, egal wo es steht...... *kopfschüttel*
Bist Du auch mal so "Intelligent" gewesen einen als Dummy ausgezeichneten Dummy als Handy zu kaufen oder warum ergreifst Du so Partei ?
So etwas ist mir noch nicht passiert, aber ich habe mal einen Fall mitbekommen, bei dem ein leerer Karton in der Kategorie "Handys" verkauft wurde. 300 Euro für das bisschen Pappe waren dem Käufer dann doch zuviel, und die Sache ging vor Gericht. Der Verkäufer (mein Bekannter) war sich seiner Sache ziemlich sicher, weil dick dabeistand "Achtung! Leerer Karton, kein Handy!" usw.
Verloren hat er aber trotzdem.
Mir geht's hier nicht darum, ob das vernünftig ist oder nicht (Wer lesen kann ist klar im Vorteil, Dummheit muss bestraft werden usw. usf.).
Hier im Forum sind lauter Handy-Spezis aktiv, denen ein derartiger Fehler bestimmt nicht passieren würde. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die meisten Menschen an dem Punkt anders ticken und oftmals einfacher gestrickt sind. Es gibt einige Argumente für die Position des Käufers, und ich würde es in dem Fall halt nicht auf einen Prozess ankommen lassen.
Und mal ehrlich, ohne hier irgend etwas unterstellen zu wollen: Hat nicht der Verkäufer mit seinem "Dummy" auch darauf spekuliert, einen "Dummie" zu finden?
Gruß
db
ZitatOriginal geschrieben von phoneman
Hmm, ich glaub ich sollte mir mal einen Akku, Datenkabel oder ne Tasche aus dieser Rubrik ersteigern und dann den Verkäufer auf das fehlende Nokia Handy ohne Vertrag hin verklagen. Oder ich meld die ganzen Auktionen mal der eBay Sicherheit...
Letztlich ist immer die Artikelbeschreibung ausschlaggebend, schließlcih kann man sich ja beim einstellen auch mal verklicken.
Hallo,
wenn z.B. ein leerer Handy-Karton in der Rubrik "Handys" angeboten wird und die eBay-Sicherheit einen Hinweis bekommt, dann wird die Auktion beendet - das ist tatsächlich so, auch wenn die Beschreibung eindeutig ist.
Ein Dummy ist ja irgendwie auch eine Art "leere Verpackung".
Die Kategorie ist ein integraler Bestandteil der Beschreibung, und ein angeblicher Irrtum ("verklicken") des Verkäufers wird im Zweifelsfall bestimmt nicht zu Lasten des Käufers ausgelegt.
Gruß
db
Moin,
ein Problem könnte es imho mit der Kategorie geben.
Wenn das Teil unter "Nokia-Handys" eingestellt ist, so kann der Käufer auch ein Handy erwarten.
Das ist ja ungefähr das gleiche Problem wie die oftmals versteigerten leeren Verpackungen: unter "Zubehör" ist's o.k., aber unter "Handys" sehen viele Richter das als Täuschung.
Gruß
db