Beiträge von SABIM


    Danke für die Auskunft !


    Dumerweise ist mir 2 Monate später der selbe Einbruch wiederfahren. ((wieder)-einmal vergessen die Radioblende rauszunehmen)
    Dabei wurde diesmal von beiden Seiten versucht einzubrechen, ohne Erfolg.
    Ich hab den Wagen in eine andere Werkstatt gebracht (war mit dem Service der ersten nicht zufrieden). Und der Meister der zweiten Werkstatt hat mir auch gesagt, daß die Schlösser nur als Satz erhältlich sind.
    Sind übrigens alles Vertragswerkstätten des Herstellers.
    Also ist das schon üblich, daß immer ein kompletter Satz bestellt werden muß.


    Und ich denke es wäre etwas unverhältnismäßig alle Werkstatten der Stadt abzuklappern (in Berlin gibt es Tausende).


    Naja, ích werde die Zahlung erstmal verweigern.

    Hallo,


    im Mai wurde bei mir versucht in das Auto einzubrechen. Dabei wurde zwar der Schlißzylinder der Tür und der Lack beschädigt, ins Innere des Autos sind die Täter aber nicht gekommen.
    Ich bin dann zur Werkstatt um den Schaden zu beheben (dabei übergab ich der Werkstatt auch die Schadensregulierung).


    Als ich den Schaden der Versicherung gemeldet habe, wies man mich hin, daß sie nur den beschädigten Zylinder bezahlen. Dies hab ich auch der Werkstatt gesagt, welche mir darauf die Antwort gab:"Wir kriegen vom Hersteller Schließzylinder nur als Satz - einzeln sind die nicht zu bekommen". Die meinten auch, daß die Versicherungen den ganzen Satz zahlen müssen.


    Heute schickt mir die Werkstatt eine Kopie des Briefes, welchen sie von der Versicherung bekommen haben
    :"Wie bereits mitgeteilt, ist es für uns nicht von Bedeutung, daß es die Schlässer nur als Satz gibt. Zu ersetzen ist nur das beschädigte Schloß und die damit verbundenen Lohnkosten. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer offenen Forderung an Ihren Kunden."


    Dies taten die auch.


    hatte vieleicht einer von Euch mal ein ähnliches Problem gehabt ? Ich hab mit einem Bekannten gesprochen, der meinte das die Versicherung den ganzen Satz bezahlen muß, wenn es nur so erhältlich ist.


    Hat vieleicht einer von Euch Erfahrung mit sowas ? Und was könnte man denen am besten antworten ? Ich hab eine Teilkasko.



    Vielen Dank im Vorraus !

    Zitat

    Original geschrieben von Freak9899
    Langsam bekomme ich Angst.....:(


    Warum ? Wir leben hier in Deutschland ! Wenn du niemandem Geld schuldest und Dir sonst auch keiner Schuld bewußt bist, dann brauchst du Dir auch keine Sorgen machen.


    Wenn ich an so einige Personen aus meinem Freundeskreis denke. Die schmeissen, Briefe vom Inkassobüro ungeöfnet in den Papierkorb, obwohl die jemand Geld schulden.


    Also mach Dir keine Sorgen.

    Hallo,


    ich muß zu morgen einen Themenvorschlag für das Fach "Epochen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte" einreichen. Zu diesem Thema muß ich dann in den Semesterferien eine Hausarbeit anfertigen.


    Folgende Kriterien muß das Thema erfüllen:


    - es muß sich um eine Stadt handeln
    - in der Stadt muß eine besondere Entwicklung stattgefunden haben (wirtschaftliche oder soziale . . oder am besten beides)
    - diese Stadt muß am besten in Europa oder in den USA liegen (andere gehen aber auch )


    Fällt euch zu den o.g. Kriterien eine Stadt ein ?


    Vielen Dank im Vorraus für die Antworten !


    SABIM

    1. Erdinger
    2. Becks
    3. Carlsberg
    4. Heinecken
    5. Becks gold


    Finde Biere aus Mitteldeutschland irgendwie recht abartig wie z.B. Radeberger oder Wernesgrüner. Viel zu bitter und zu "würzig". Dass selbe gilt für berliner Biere.

    Hallo,


    ich habe eine Homestation von Sitecom (WL-018).
    Der zugriff auf die PCs funktioniert ganz gut, nur der Zugriff auf T-DSL funktioniert nicht.


    Kann mir da einer helfen ? Welche Konfigurationen muß ich vornehmen ?
    Neben der Homestation (WL-018) verwende ich die Sitecom wireless Network-Adapter.


    Danke im Vorraus.

    Hallo,


    so heute kam ein Brief von der Staarsanwaltschaft:



    Ermittlungsverfahren gegen Manfred XXXX wegen Nötigung



    Sehr geehrter Herr XXXXX,


    ich habe das Verfahren nunmehr endgültig eingestellt, nachdem die Auflage erfüllt worden ist. Die Tat kann hiernach gemäß § 153 a Abs. 1 Satz 4 Strafprozessordnung nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.


    Ihr etwaigen zivilrechtlichen Ansprüche werden durch die Einstellung des Verfahrens nicht berührt.


    Hochachtungsvoll



    Staatsanwältin



    Ein Anruf bei der Staatsanwalt hat ergeben, daß die Auflage eine Geldbuße war.


    Naja, dafür daß ich keinen Zeugen für die Tat hatte, ist das Ergebnis schon zufriedenstellend.



    SABIM !

    Hallo,


    ist es möglich einen HTML-Head in eine *pdf-Datei einzufügen ? z.B. damit Suchmaschinen diese *pdf-Datei finden ?


    Wenn "ja" . . .ist es auch mit Adobe GoLive möglich ?


    Danke im Vorraus für die Antworten !