ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von jabrokoss
hallo,
aussage meines versicherungsfachmannes:
der versicherungsnehmer muss den schaden so gering wie möglich halte.
wenn eine andere werkstatt nur ein schloss auswechseln müsste, dann hast du die a-karte gezogen.
wenn aber generell nur alle schlösser getauscht werden müssen und es keine andere möglichkeit gibt, dann muss die versicherung es zahlen.
quelle: r&v
Danke für die Auskunft !
Dumerweise ist mir 2 Monate später der selbe Einbruch wiederfahren. ((wieder)-einmal vergessen die Radioblende rauszunehmen)
Dabei wurde diesmal von beiden Seiten versucht einzubrechen, ohne Erfolg.
Ich hab den Wagen in eine andere Werkstatt gebracht (war mit dem Service der ersten nicht zufrieden). Und der Meister der zweiten Werkstatt hat mir auch gesagt, daß die Schlösser nur als Satz erhältlich sind.
Sind übrigens alles Vertragswerkstätten des Herstellers.
Also ist das schon üblich, daß immer ein kompletter Satz bestellt werden muß.
Und ich denke es wäre etwas unverhältnismäßig alle Werkstatten der Stadt abzuklappern (in Berlin gibt es Tausende).
Naja, ích werde die Zahlung erstmal verweigern.