@sys: das ist nicht richtig, abgesehen vielleicht vom Urlaub, wenn man längeren will, als das Gesetz als Mindestmaß vorschreibt.
Fristen etc pp stehen alle im Gesetz. Die Arbeitsverträge geben doch nur das wieder.
Höhe des Lohnes steht doch schon fest: sie arbeitet doch schon 3,5 Monate. Da gibt es mit gar nichts Beweisprobleme.
BTW: habe selbst nur einen Arbeitsvertrag, der eine einzige Sache regelt:
1. Haftungsfragen, falls ein Kollege Mist macht - und das braucht man wohl nur in den Beratungsberufen.
2. Urlaub, und das ist nicht mal nötig.
Fazit: im Grunde braucht man keinen schriftlichen Vertrag.
Auch Kündigungsschutz u.ä. ist eh alles im Gesetz geregelt.