Kein "Verzicht" auf Widerruf in AGB
Moinsen, nach langer Zeit mal zurück bei TT und grüße Euch.
Mal zur Praktik bei 1 & 1 mit dem Sofortauftrag und gleichzeitigem Verzicht auf den Widerruf:
Wenn das in den AGB vorformuliert ist, ist es eine so deutlich überraschende Klausel, die das Widerrufsrecht aushebelt und keinen Bestand hat.
Wehrt Euch dagegen, wir machen es für unsere Mandanten auch mit Erfolg.
Es bleibt ohne wenn und aber dabei:
das Widerrufsrecht beginnt erst mit dem Erhalt einer Widerrufsbelehrung.
Das kann nicht per AGB ausgeschlossen oder geändert werden, egal was 1 & 1 erzählt und was auch mit teils ungesundem Halbwissen in diesem Forum gepostet wird.
Widerruft also sofort, weil ohne die Belehrung die Frist nicht läuft, setzt eine Frist und nach Ablauf ab zum Anwalt Eurer Wahl.
Bitte keine Anfragen an mich, ich bin nicht auf Mandantensuche in Foren