Beiträge von Micha2500

    Das Thema scheint ja richtig zu polarisieren.


    Wenn man sich diesen Fred durchliest, dann ist doch eigentlich klar, dass hier der Vermieter der "Drecksack" ist und Dummes Schaf letztlich ausziehen musste, wenn er nicht weiter in einer gesundheitsgefähdenten, schimmligen Bude hocken wollte. Eine vollständige Zahlungseinstellung erachte ich insoweit übrigens mehr als verhältnismäßig (Gesundheitsgefahr!). Abgesehen davon ist der Artikel vom Mieterverein insoweit auch nicht mehr der aktuellste.


    Dann ist auch noch zu lesen, dass sich mit diesem Vermieter nicht reden lässt und man sich nur noch streiten wird. Also ist nichts mit einer anständigen Beendigung des Mietverhältnisses.


    Aktuell besteht unterm Strich schon eine Forderung von Dummes Schaf, nämlich Kaution minus zurückbehaltene Miete minus Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter wird also nicht auf Zahlungen klagen, sondern einfach untätig bleiben.


    Daher muss Dummes Schaf entweder die Kohle in den Schornstein schreiben oder nach Ewigkeiten (Stichwort: Nebenkostenabrechnung) auf Rückzahlung klagen.


    Wenn ich dann noch lese, dass empfohlen wird, diesem Vermieter noch Geld zu bezahlen, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.


    senderlisteffm


    Der Mieter ist in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eben der schutzwürdigere, weil schwächere, von beiden Vertragspartnern. Dies ist nicht nur im Mietrecht so, sondern auch im Arbeitsrecht, Kaufrecht .... blablabla. Das dieser Schutz in Einzelfällen zu Mißbrauch durch die eigentlich geschützten Personen führt ist bedauerlich, aber leider nicht zu ändern und auf Einzelfälle beschränkt. Wer das nicht hinnehmen will, der vermietet eben nicht.


    Ansonsten empfehle ich dir, mal in eine schimmlige Wohnung einzuziehen, dort zum ortsüblichen Mietpreis zu wohnen und keine Behebung dieses Zustandes erwarten zu können.

    Ich würde dir das auch empfehlen. Dann erfährst du nämlich nicht nur Halbwahrheiten wie hier.


    Insbesondere war die vollständige Nichbezahlung der Miete erst mal kein Fehler. Solange der VM den Mangel nicht behoben hat, hast du ein Zurückbehaltungsrecht für die gesamte Miete. Erst nach Behebung des Mangels musst du dann die geminderte Miete bezahlen.


    Hier kommt jetzt noch die Beendigung des Mietverhältnisses hinzu, wobei ich keine Ahnung habe, wie sich das jetzt auf dein Zurückbehaltungsrecht auswirkt. Auch würde ich dem Vermieter nicht unbedingt noch Kohle in den Rachen werfen. Dann wirst nämlich in jedem Fall du derjenige sein, der seinem Geld hinterher rennen und klagen muss.

    Es liegt nicht an der R1K, auch nicht an der vorherigen Firmware und auch nicht an der SIM-Karte. Mein W880i hat sich mit der alten Firmware, mit der neuen Firmware und auch mit verschiedenen SIM`s dauernd verabschiedet.


    Es wäre mal interessant zu wissen, ob es was bringt, dass Handy zur Reparatur einzusenden?

    Hab das gleiche Problem, einen würdigen Nachfolger für das K750 zu finden.


    Ich empfehle dir, das K550 noch bis zum Herbst zu nutzen und dir dann mal das Nokia 6500 classic anzuschauen. Das sollte nach den derzeitigen Informationen die Reihe würdig fortsetzen, auch wenn es ein Nokia ist. Das T650 disqualifiziert sich ja leider durch seine unpraktischen Tasten und den fehlenden Standby-Screen.


    Ansonsten hat SE leider aktuell nichts im Angebot, was die Linie K750 -> K550 fortführen könnte (zumindest mit Taschenlampe, anständigen Design, in dieser Gerätegröße und möglichst mit Standby-Bildschirm).

    Zitat

    Original geschrieben von MK83
    wo ist das problem? 12449 anrufen 1 drücken auflegen? gibt schlimmeres


    Ich finde diese AGB-Klauseln, in denen man durch Schweigen Vertragsänderungen macht schlicht und ergreifend zum kot.... Leider bekommt man mittlerweile nirgends mehr einen Vertrag, der diese Raubrittermethoden nicht als Bedingung enthält. Zusätzlich werden die vertragsändernden Infos dann an den Stellen platziert, an denen man sonst Werbung findet und die man deswegen gern überliest. Da hilft es nur, dass man aufpasst wie ein Schießhund und darf sich irgendwann dann doch schwarz ärgern, wenn man mal legal über den Tresen gezogen wurde. Früher gab es ja wenigstens noch die Hemmschwelle des § 28TKV, aber heute :flop:

    Eine Jahresfahrleistung von 38.400 km allein für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit kann man sehr wohl nachprüfen. Immerhin gibt es Werkstatt-/Inspektionsrechnungen, TÜV/AU-Rechnungen, entsprechende Barabhebungen für Benzin oder eben Kartenzahlungen an der Tanke, die km-Angabe bei der Kfz-Versicherung als Indiz ... usw.


    Das Finanzamt kann alles einfach akzeptieren oder bei dir nachfragen und dann den Werbungskostenabzug kürzen und zusätzlich ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung einleiten. Je nachdem, für was sich der Bearbeiter deiner Erklärung entscheidet und wie er deinen Fall prüft. Alles hängt wohl von seinen Fähigkeiten, der Tagesform und dem ihm vorgegebenen Arbeitspensum ab. :D


    Das Programm scheint wohl nicht besonders effektiv zu sein. Bei euren Fahrtzeiten + Arbeitszeit würde ich meine wenige Freizeit nicht bei der Steuererklärung verschwenden und einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen. ;)

    Re: Was meintet Ihr mit 6€ Gewinn?


    Zitat

    Original geschrieben von mbl
    Desweiteren möchte ich hinzufügen, das man in Deutschland durchaus ein Gewerbe mit 16.Jahren anmelden kann.
    (s.§112BGB)


    ... und strafbar machen kann man sich sogar schon ab 14 Jahren. :D


    Die Wartungsarbeiten waren jetzt schon gemein. Immer zur besten Sendezeit.

    Naja, mir persönlich ist das Risiko des Verlustes von 130 Euro und die möglichen (unter Umständen aufwändigen) Streitereien mit einem Großhändler keine bei Erfolg realisierbaren 100 Euro "Gewinn" wert. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Letztlich ist die Sache mit der Gutgläubigkeit wahrscheinlich eine Wertungsfrage, die jeder (Richter) anders beurteilen kann.