Beiträge von Micha2500

    Wer keine Geld von mir will, der kriegt auch keins. :D Nur schade, dass das 7650 eine tragbare Telefonzelle ist und es sonst einfach keine wirkliche Alternative zu Nokia gibt, wenn man nicht nur telefonieren will.

    Jein! Rechtlich zulässig ist das wirklich probelmlos, aber bei über 24 Monaten Vertragsdauer gibts zwingend ein normales(!!!) Kündigungsrecht. Die Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von über 24 Monaten ohne Kündigungsrecht ist rechtswidrig, was bedeutet, dass dir ein solches auch trotz Kündigungsausschluß zusteht. Daher hat D1 die Restlaufzeit auch immer fallen gelassen, denn dann sind es wieder nur 24 Monate. Kann mir nicht vorstellen, dass Hutchison das anders macht.

    War heute im NSC in Frankfurt (Hanauer Landstraße) zu nem Softwareupdate und die wollen das 6610 angeblich spätestens bis zum Ende der Woche (wohl Do bzw. Fr) haben. Preis 529,00 Mücken.


    Da ich `nen relativ weiten Anfahrtsweg habe und mir MMS und Farbdisplay keine 300 TEuros (Aufpreis, wenn ich mein 8310 verkaufe) wert sind, könnt ihr ja mal berichten. Freue micht trotzdem auf den ersten Testbericht.

    Hmh, ja klar. Hatte mir die Auktion gar nicht angeguckt. Wenn da kein Schildchen auf dem Handy "mit not for sale" pappt, dann gibts gar keine Probleme. Im übrigen ist èh der Verkäufer der Looser. Wegen 1.000 TEuros `ne Unterschlagung ... tsss ... :confused: ... damit kommste ja nicht mal Süd America. :D

    shad


    Zu deinen Fragen nur soviel:


    1. Das Gerät muss an Nokia (Eigentümer) zurückgegeben werden, da der Verkäufer nicht zur Übertragung des Eigentums berechtigt ist. Ein gutgläubiger Erwerb scheidet wegen "not for sale" aus.


    2. Die versprochene Leistung des Käufers aus dem Kaufvertrag ist unmöglich. Du hast gegen den Verkäufer entsprechend keinen Anspruch auf das Gerät. §275 BGB


    3. Du wirst von deiner Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises nach §326 BGB frei.


    4. Sofern du einen Schaden hast, könntest du vom Verkäufer Schadenersatz verlangen §§280, 283 BGB.


    5. Den von dir bereits bezahlten Kaufpreis kannst du nach §§ 326 IV BGB zurückfordern.


    6. Strafrecht ist niederes Zweckrecht und deshalb irrelevant. :D Ne, im ernst. Denkbar ist höchstens Hehlerei un und da müsste es sich um Diebesgut handeln und du bräuchtest Vorsatz. Ergo, kein Problem.

    herold:


    Zum Thema Versicherungsschutz nur soviel: Fällt eine FSE unter die Verordnung und entspricht dieser nicht, so erfüllt diese nicht die geltenden Sicherheitsbestimmungen, was zumindest im Falle eines Unfalls eine Mitschuld begründet (Verschuldensvermutung). Du müsstest den Gegenbeweis antreten, dass die FSE gerade nicht mitursächlich für den Unfall war. Da dir dieser Beweis nicht gelingen wird, bleibt es dabei. (Motto: Die FSE entsprach nicht den Bestimmungen, der Herr X hat vermutlich draufgeschaut und aufgrunddessen den Unfall verursacht.) Ergo, die Versicherung muss nicht zahlen. Ist geanu das gleiche, wie die Sommerreifen im Winter. Gibts nämlich auch nix und wenn die Sommerreifen 10x nicht das Problem waren.

    Hmh, komisch. Dann würde ich auch zu dem oben stehenden Vorschlag raten. Wenn du die Platte im 2. Rechner hast, sollte die Platte erkannt werden (da am IDE 2 nix weiter hängt = Platte auf Master stellen, was aber schon der Fall sein dürfte). Dann einfach die Windows CD komplett auf die Platte (eigenes Verzeichnis!) kopieren ... Platte in alten Rechner ... mit Startdiskette starten und Installation von Festplatte durchführen.

    Lade dir doch aus dem Netz die original Start(installations)disketten. Die vom Rechner selbst erstellten Bootdisketten bringen das nicht.


    Ansonsten würde ich dir raten einfach das bootfähige CD-Rom aus dem zweiten Rechner kurz in das "Problemkind" reinzuhängen und zu installieren. Sollte in Sachen Installation besser sein.


    Mal `ne andere Frage: Boot von CD-Rom hattest du aber im Bios eingestellt?