Für Bareinzahlungen nimmt man einfach ein weiteres kostenloses Konto (z.B. Postbank aus der Buhl Aktion).
Beiträge von Micha2500
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Eigenes Wohneigentum ist wohl immer eher eine Sache des Bauches und nicht des Verstandes. Wirtschaftlich betrachtet werden sich die eigenen 4 Wände nie lohnen.
Selbst wenn ausreichend Eigenkapital vorhanden ist, dann sollte man den Zinsverlust für das eingebrachte Eigenkapital mit einberechnen und nicht nur Rate und Miete vergleichen. Und nein, die normale Inflation ist hier kein Gegenargument, da bei der Immobilie die anfallenden Reparaturen ebenfalls kapitalvernichtend sind.
Auch werden Mieterhöhungen (Inflationsanpassung) zumeist erst im Rahmen von Mieterwechseln vorgenommen, wenn ausnahmsweise keine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbart ist.
Ach ja, die Steigerung der Mieten lag bisher immer unter der Inflationsrate. Bei der Kostensteigerung für Reparaturen bezweifle ich gleiches.
Interessant dazu:
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Zitat
Original geschrieben von fabe666
Was noch fehlt ist die Funktion das man mit einen Bankprogramm auch das Visa Konto abfragen kann. Dann wäre es perfekt.Geht auf jeden Fall mit Starmony Business 3.0
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Für die Teilnehmer der fonmarkt-Aktion gilt die alte 3-Monats Regelung, da dem Antrag die Preisliste 10/2007 und die AGB 10/2007 beilagen und nicht die neue Preisliste 11/2007. T-Mobile hat also den Antrag mit der alten Preisliste angenommen.
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Wir haben den AEG 14720 vor 2 Jahren (auch bei Redcoon) gekauft und das Teil ist allererste Sahne. Läuft, läuft und läuft. Das Teil ist schön leise, so dass man auch noch nachts waschen und schleudern kann.
Vorher hatten wir eine normale Waschmaschine und keinen Trockner. Der Trockner läuft ungefähr bei 30% aller Wäschen. Merklichen Strom- und Wassermehrverbrauch haben wir bei den Abrechnungen nicht feststellen können.
Die Sache mit dem Waschen 6kg und Trocknen nur 3kg ist bisher nie problematisch gewesen.
Ich rate dir auf jeden Fall zu einem Modell mit höherer Schleuderleistung. Was an Wasser rausgeschleudert ist, muss nicht mehr rausgetrocknet werden.
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*gelöscht*
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Genau. So könnte die Rechnung im Modell aussehen, wobei die Zahlen geschätzt sind und nicht unbedingt die genauen Abhängigkeitsverhältnisse zueinander wiederspiegeln.:
ALG bei Steuerklasse III = 800,00 Euro
ALG bei Steuerklasse IV = 600,00 EuroDamit 2.400,00 ALG mehr pro Jahr.
Jahressteuer lt. Steuererklärung = 6.000,00 Euro
Anrechnung bei Steuerklasse III/V = 9.000,00 Euro, damit 3.000,00 Erstattung, Monatsnetto wie bisher
Anrechnung bei Steuerklasse IV/IV = 4.200,00 Euro, damit 1.800,00 Nachzahlung, Monatsnetto dafür 400,00 Euro mehr.
Die Steuer ist also saldiert immer 6.000,00 Euro, der Unterschied liegt nur im Verhältnis Monatsnetto/Steuererstattung bzw. -nachzahlungEdit:
Wenn du die III nimmst und deine Frau die V, dann wird das ganze noch krasser. Der Verlust an ALG wäre ca. 50% des jetzigen Betrages.
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Re: Frage zur richtigen Steuerklassenwahl
ZitatOriginal geschrieben von NiceIce
Dazu kommt, dass meine Frau seit Mai Arbeitslosengeld I erhält.Wenn ihr das höhere Nettogehalt im Monat nicht zwingend braucht, dann lasst die Steuerklassen unverändert. Das ALG I sinkt bei Wechsel der Steuerklasse von III in IV (mal nach ALG-Rechner googlen). Die Steuer ist dagegen nach Abrechnung in der Steuererklärung immer gleich. Ihr habt unterm Strich also mehr, wenn die Konstellation so unverändert bleibt.
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Zitat
Original geschrieben von Martyn
Alternativ könnte man die Pendlerpauschale auch einfach ganz abschaffen.Studenten und Selbstständige bekommen auch keine Pendlerpauschale.
Selbstständige bekommen sehr wohl eine Pendlerpauschale. Da die meisten jedoch ihre kompletten PKW-Kosten in den Ausgaben haben, werden diese entsprechend auf die 0,30 € reduziert. Notfalls eben pauschal.
Studenten bekommen die Pendlerpauschale auch, wenn sie neben ihrem Studium arbeiten.
Ich finde den BFH-Beschluss auf jeden Fall aus 3 Gründen richtig Klasse.
1. Klatsche für`s BMF nach dem Motto "ihr redet zukünftig nur noch, wenn ihr gefragt werdet"
2. Aufgabe des Grundsatzes beim BFH, dass Haushaltspolitik vor Steuergerechtigkeit kommt. Hoffen wir mal, dass dies vom BVerfG genauso gesehen wird. Immerhin spekuliert die Regierung seit Jahren auf den Fortgang dieses Systems, indem sie dauernd irgendwelche verfassungswidrigen Dinge in die Welt setzen und diese dann für mindestens ein paar Jährchen zur Haushaltssanierung bestand haben.
3. Die Aussicht auf 400 - 500 Euro "mehr"-Steuererstattung, die ich schon fast abgeschrieben hatte.
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Solange die Tätigkeitsbereiche absolut verschieden sind, ist das ok. Wird dagegen die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit wie im Angestelltenverhältnis ausgeübt, dann sind die ganzen Vergütungen Arbeitslohn mit der Folge Lohnsteuer + SV-pflicht. Da kommt es vor allem auf die Tätigkeitsbescheibung im Arbeitsvertrag drauf an. Die Abgrenzung ist da teilweise recht schwierig und erfolgt überwiegend "pro Arbeitslohn". Ist ja auch verständlich, weil sonst jeder nur noch Mindestbeiträge zahlen würde und dafür sozialversichert wäre.
Ansonsten könnte sich (wenn die "Gestaltung" anzuerkennen ist) aufgrund des wohl deutlichen Überwiegens der selbstständigen Tätigkeit (wenn man mal die Vergütung betrachtet) noch ein Problem in der Krankenversicherung ergeben. Wenn die selbstständige Tätigkeit als hauptberuflich angesehen wird, dann müsste Sie sich Privat oder freiwillig in der gesetzlichen KV versichern, was in jedem Fall etwas teurer werden dürfte. Normal bekommt das aber keine Krankenkasse raus. Da hier jedoch Auftraggeber und Arbeitgeber die gleiche Person sind, besteht durch die regelmäßigen Prüfungen der Rentenvers. beim AG eine gewisse Gefahr, dass das dann doch auffliegt.
Da das ganze aber nur für 2 Monate ist, ist das Risiko ja ganz gut kalkulierbar. Dieses Risiko trägt erst mal zu 100% der Arbeitgebern (Ausnahme halt die Krankenversicherungsproblematik). Er kann dann höchstens mal Regress bei deiner Freundin nehmen. Kostenpunkt sind halt dann die gesparten Sozialversicherungsbeiträge von ca. 20% der Vergütung und die Lohnsteuer.