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Original geschrieben von Sebastian
No offense, aber ist es wirklich so schwer, da selbst draufzukommen?
Selbstverständlich bin ich darauf auch selber gekommen.
Aber wenn am Sonnabend Vormittag ein solcher Brief ins Haus flattert, dann kann man sich doch auch erstmal über die rechtlichen Möglichkeiten austauschen!!
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Re: Re: Geldstrafe für Schüler???
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Original geschrieben von Abakus
Falsch
"Dessen Höhe bestimmen die Eltern entsprechend dem Alter des Kindes und ihren finanziellen Möglichkeiten ."
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Original geschrieben von Dexter
Der Satz in Klammern ist auch eine interessante Betrachtungsweise. Wäre sowas tatsächlich ein Ansatz, würde es wohl die Rechtssprechung deftig umkrempeln.
Gruss
Dexter
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(Wenn Kinder unter 14 Jahren beim Schwarzfahren erwischt werden und üblicherweise dann vom Inkassounternehmen die Eltern eine Zahlungsaufforderung bekommen, sind die Eltern mit genau diesem Satz aus dem Schneider.
Darauf hat Stiftung Warentest mal vor einigen Jahren hingewiesen.)
Was soll ich denn als Mutter tun??
Mein Sohn hat eine Radfahrprüfung mal bestanden, ist von mir wiederholt darauf hingewiesen worden, dass er mit einem verkehrsuntauglichem Fahrrad nicht im öffentlichen Strassenverkehr fahren darf, und tut es trotzdem (weil es nämlich viel cooler ist, nix dran zu haben)
Jetzt soll ich als Mutter (obwohl ich mich nach besten Kräften bemüht habe) die Folgen dafür tragen??
Das kann doch nicht angehen....
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Das hat nichts mit nicht aufregen zu tun.
Es geht ja auch darum, dass er 2x versucht hat, sein Fahrrad vorzuführen und es abgelehnt worden ist.
Ausserdem hat er tatsächlich kein Geld.
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Mein Sohn (16 1/2) ist vor ca 3 wochen mit dem Fahrad in eine Verkehrskontrolle gekommen. Es wurde bemängelt, dass die Klingel fehlt (!). Er bekam eine gelbe Karte, auf der stand, dass er sich innerhalb von 10 Tagen bei einer Polizeidienststelle melden soll (welche war vorgegeben) und das Fahrrad vorführen.
Leider hat er diese Aufforderungskarte verbummelt, ist aber 2x ohne diese Karte zur Polizei gefahren, und wollte sein Fahrrad vorstellen. Beide Male wurde eine Begutachtung abgelehnt.
Jetzt bekomme ich als Erziehungsberechtigte von der Polizei Post, dass er der fristgemässen Vorstellung nicht nachgekommen ist und daher ein Verwarnungsgeld von 10 Euro erhoben wird. (das er zahlen muss)
Er geht noch in die Schule 10. Klasse und verdient noch kein Geld.
Kann in diesem Fall ein Verwarnungsgeld erhoben werden?
Wovon soll es denn ein Schüler bezahlen.
Es gibt in Deutschland keine Pflicht zum Taschengeld, also hat er auch kein eigenes Geld.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich als Mutter das nicht bezahlen muss, denn ab 16 ist die Aufsichts und Haftungspflicht stark gelockert. (Warum sollte ich es auch bezahlen, schliesslich habe ich nicht erlaubt, dass er mit einem mangelhaft ausgestatten Fahrrad fährt)
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Original geschrieben von Jeff Kelly
Gibts es für mich als Kunde irgedn ne Möglichkeit herauszufinden, in welcher Kategorie man sich befindet?
Das würde mich auch mal interessieren
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Original geschrieben von Cimba
Was kostet denn das Handy? Mit Vertragsverlängerung bekommt man es ja fast hinterher geschmissen...
Also ich müsste bei O2 mit VVL 129 zahlen.
Das finde ich nun nicht gerade "hinterhergeschmissen"
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Das mit der Suche ist nicht ganz so einfach.
142 Treffer mit teilweise 50 Seiten ist schon ein bisschen happig.
Ich will meinen O2 Vertrag eventuell (zum erstenmal ) mit Nokia 6230 verlängern und würde auch gerne wissen, ob oder ob nicht.
Vor allem, da ich überhaupt nicht wüsste, wie entfernen....
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Der Vermieter kann das übrigens ablehnen.
Das Dauer-Einwohnen von Lebensgefährten oder Freunden oder Untermietern ist genehmigungspflichtig.
Nur bei Verwandten 1. Grades, in jede Richtung, (Ehepartner zählt natürlich ganz besonders dazu ) kann und darf er nichts dagegen haben.