Beiträge von Revis

    Im Vertrag ist nur die Rede von einem Wettbewerbsverbot, jedoch nicht Bezirksbezogen. Da man aber kein allgemeines Wettbewerbsverbot aussprechen darf (sagt zumindest unser anwalt) ist die Klausel ungültig. Der Richter hat nun aber die Einstweilige Verfügung nicht wieder widerrufen, sondern in seiner mündlichen urteilsbegründung gesagt das diese bestehen bleibt. Nun warten wir seit dem 15.07 auf eine schriftliche Begründung, welche enthalten soll, ob wir hier eine neue Firma gründen können oder ob diese in einem anderen Bezirk liegen muss.
    Mir geht es darum das ich gerne ein vergleichbares Urteil hätte. Ich habe so ziemlich alle Datenbanken mit deutschen Urteilen durchsucht, doch keins gefunden. Und es kann doch nicht sein, dass es dazu noch kein urteil gibt.

    Komplett richtig Michael... Aber dann überleg doch mal wer das kleiner Übel an der Spitze ist... Ich denke das ist Schröder... Sicherlich ist viel falsch gelaufen, nur Stoiber ist ein Schaumschläger, der sagt nichts konkretes.


    Der ist viel zu konvervativ als das wir ihn gebrauchen könnten... Schon allein weil er Schwulenhochzeiten berieten will etc. (Nicht das ich schwul bin *g*)


    Nein aber Schröder hat eine Menge ins Rollen gebracht und 1998 ging's uns doch nicht wirklich besser als jetzt.