Beiträge von doombeat
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Ich will mal so sagen: Ich bin nicht abergläubisch, geschweige denn das ich alles weiß, was irgendwie mit Aberglauben zu tun hat. Man kennt halt die bekanntesten „Regeln“, also schwarze Katze über die Straße, Freitag der 13te etc. Und wenn dann zufällig mal etwas „passiert“, wird es gleich dem Aberglauben zu geschrieben. Und die hunderte andert Male, wo nichts passiert ist??
…meine Meinung
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Hallo nochmal,
also warum ich den Verbraucherschutz ins Spiel gebracht habe, begründet sich darin, das jeder das Recht hat, die Leistungen die dort angeboten werden in Anspruch zu nehmen. Ebenso, wie man die Leistungen von einem Lohnstuerhilfeverein oder Steuerberater in Anspruch nimmt, ohne sich das komplette Einkommensteuergestz zu verinnerlichen. Das so eine Dienstleistung auch Geld kostet, ist klar, aber man erhält fachmännische Beratung.Nun zu einer Geschichte, die meine Eltern erlebt haben bzw. erleben.
Im Urlaub in Spanien haben Sie einen Camcorder der Firma Samsung erworben. Es wurde eine zweijährige europaweite Garantie garantiert. Wie es so ist, quittierte das Gerät innerhalb der Herstellergewährleistung seinen Dienst. Alslo Gerät eingepackt und zu Samsung Deutschland geschickt. Von da kam dann ein Brief, das das Gerät zu einer Reparaturfirma weitergeleitet wurde. Kurze Zeit später ein Brief von der Reparaturfirma mit den Reparaturkosten oder alternativ den Verschrottungskosten. Dann wiederum ein Brief an Samsung, warum den dies, es bestehe doch zweijährige Garantie. Anwort von Samsung. Gerät wurde in Spanien erworben, somit sei Samsung Deutschland nicht zuständig. Für was dann "europaweite Garantie"?? Dann wurde der Verbraucherschutz eingeschaltet und siehe da, Reparatur wurde anstandlos und kostenlos durchgeführt und es folgte sogar noch ein Entschuldigungsschreiben. Jetzt, nach ca. 1 Jahr ist das Gerät wieder defekt. Es wurde wieder zu Samsung eingeschickt und das gleiche Spiell beginnt gerade von vorne. Brief von Reparaturfirma etc. Jetzt meine Frage, wenn bei der Reparaturfirma festgestellt wird, das ein technischer Defekt vorliegt, der nicht durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist, was ist dann mit der Garantie? Samsung beruft sich nämlich auf die Herstellergewährleistung. Und der Camcorder ist nicht gerade billig gewesen, ca. 1500 Euro. -
Evtl. kann ja mal ein Inserat in Zeitungen wie "Sperrmüll" oder "Kurz und fündig" geschaltet werden. Vorteil: Das Inserieren kostet nichts. Und vielleicht findet sich ja ein Interessent.
Oder du machst einfach jemanden eine Freude, indem du ihn einfach wirklich günstig hergibst.
Oder mach halt ein Tauschangebot!
Viel Glück! -
Hallo,
ich an Daniels Stelle würde mit dem "Fall" einmal zum Verbraucherschutz gehen und mich da kundig machen. Ich denke dort werden bestimmt ähnlich gelagerte Fälle aufgetreten sein. Und die können dann vielleicht auch sagen, wie es denn mit den Chancen auf kostenlose Reparatur steht.In diesem Sinne
Jürgen -
Mach doch einfach eine Anfrage bei der Schufa und verlange Auskunft. Bei der Gelegenheit kann ja dann gleich auch in Erfahrung gebracht werden, was die alles so über einen gespeichert haben.
Greetz
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Ebenfalls hallo,
also ich geb elsdorf völlig recht. In meinem Freundeskreis beruht meist alles auf "eine Hand wäscht die andere", wobei damit nicht eine 1:1 Gegenrechnung stattfindet. Es ist einfach so, das derjenige, der sich in etwas besonders gut auskennt, den anderen der in dieser Sache Hilfe braucht gern mit Rat und Tat zur Seite steht. Und wenn es mal anderst rum ist, läuft es eben auf dem selben Prinzip.
Und nochmal zum Anfang vom Thread: Ebay und Pullover etc. Das nächste Mal, wenn so eine Anfrage von dieser Person kommt, weißt du ja, was du ihm antworten musst. Selbst ist der Mann (oder Frau).
Und der Hammer ist ja der Typ, der sich 20 Euro für „zur Arbeit fahren“ geben läßt, nachdemer zwei Tage von fachmännischer Hilfe bei der Schüsselinstallation profitiert hat. Ich an deiner Stellehätt ihn schon mal, und das nicht gerade dezent, darauf aufmerksam gemacht. Aber auch hier wieder: Bei der nächsten Anfrage, weißt du ja, was du ihm antworten mußt. Schau selber, oder die Stunde ab 15 Euro aufwärts...In diesem Sinne
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TAB 2000 =
Technische Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetzgibt es auch zum runterladen als pdf Datei, wen es genauer interessiert. Einfach in google TAB 2000 eingebn ....
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und natürlich Musik-CD´s. Nicht nur das die da meist billiger sind, du bekommst auch viele Sachen, die es bei uns erst viel später rauskommen.
Denk an Ostern -- Mitbringsel
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Kann noch was ergänzen:
Für Kleinverbraucher wie beheizte Verkehrsspiegel wird oft nur ein Pauschalverbrauch angenommen, d.h. es ist kein extra Stromzähler installiert. Und teilweise versorgen sich solche "Kleinverbraucher" selber über Solarmodule.
Und bei den meisten Fernsprechhäuschen werden auch Pauschalverbräuche angenommen. Aktuell 280 kWh jährlich mit einer Aufteilung von 60% Hochtarif (Tagstrom) und 40%Niedertarif (Nachtstrom). Diese Pauschale bei den Ferbnsprechhäuschen wird ca. alle 2 Jahre vom VDEW bzw. VBEW angepaßt. Natürlich gibt es auch manche Fernsprechhäuschen, bei denen der tatsächliche Verbrauch gemessen wird. Noch eine Kleinigkeit: Es gibt sogar einzelne Fernsprechhäuschen, bei denen die Kommune den Strom bezahlt und nicht die Telekom, ist aber selten.