Beiträge von sechs Freunde

    dann gebe ich trotzdem auch noch eine Antwort drauf:


    Der Haltbarkeitstest mit "in Wasser schwimmen lassen"
    ist sinnvoll. Die Eier verlieren durch Diffusion
    im Laufe der Zeit Gewicht.
    Wenn sie platt am Boden liegen kann man sie auch
    noch roh für Salate etc. nutzen.
    Liegen sie am Boden und richten sich auf, geht
    noch Rührei oder ein 5-Minutenei
    Schweben sie, aber erreichen nicht die
    Oberfläche, könnte man ungefährdet nur noch ein
    10-Minutenei draus kochen.
    Schwimmen sie aber oben, reichen sie höchstens
    noch, um den Kanzler oder so damit zu bewerfen
    oder sie als Stinkbombe irgendwo zu verstecken.

    OnRoP


    Ich war kürzlich in Hannover bei einem
    portugiesischen RESTAURANT!


    Da gab es den halben Weizen für 2,4 EURO !


    Die müssen beim Umrechnen also irgendwas
    in die andere Richtung falsch gemacht haben.


    Ich gebe vor der Cebit dann mal den aktuellen
    Preis durch - wenn der dann immer noch gilt
    ist das bestimmt der ständige TT-ler-Treff ...


    Erinnert mich mal dran, daß ich im Februar
    nochmal ein Testessen mache ...

    und nun nochmal für Grundkursleute ;-)


    25 KWh ist eine Arbeit


    Man könnte damit einen Motor mit 25 KW genau
    eine Stunde laufen lassen. Einen 50 KW-Motor
    entsprechend also nur eine halbe Stunde.


    Der Motor verrichtet in dieser Zeit eine Arbeit.
    Vielleicht sitzt der Motor in einem Kran und schafft
    es in genau einer Stunde, ein gigantisches Gewicht in
    den 100. Stock eines Hochhauses zu heben.
    Der Motor mit 50 KW hat doppelt soviel Leistung und
    er braucht deshalb vielleicht nur eine halbe Stunde.


    Beide haben letztlich aber dieselbe Arbeit verrichtet -
    das Gewicht ist im 100. Stock.

    Foxy


    stimmt nicht!


    wenn man verpflichtet ist, weil man beispielsweise
    Arbeitslosenkohle bezogen, oder irgendwelche sonstigen
    Einkünfte aus Vermietung oder, oder bezogen hat, muß
    man bis zum 31.05. des folgenden Jahres. Also für 2002
    am 31.05.2003, auf Antrag ein paar Monate Verlängerung.


    Diejenigen, die nicht verpflichtet sind, können in obigem
    Fall bis zum 31.12.2004, danach ist aber absolut Essig!
    Also mit "fünf Jahre" iss nich!!!!

    Flora13


    die Kennzeichen kann beispielsweise auch derjenige nutzen,
    der Dir eventuell das Auto abkauft. Geht natürlich nur,
    wenn er das Auto in derselben Stadt (bzw. Kreis) anmeldet.
    Spart halt die Kohle für neue Kennzeichen.


    Falls Du planst, das Fahrzeug zwischendurch an- und wieder
    abzumelden, um die TÜV-Vollabnahme zu sparen, solltest Du
    drauf achten, daß der normale TÜV zum Anmeldezeitpunkt nicht
    abgelaufen ist - sonst mußt Du vor der Kurzzeitanmeldung
    erst eine normale Hauptuntersuchung nebst ASU machen!

    *intruder


    jau, jau, kriegste alles wieder.


    Formulare gibt es beim Finanzamt Deines Wohnsitzes.
    In größeren Städten kann man die meist sogar rund
    um die Uhr beim Pförtner abholen.


    Ausfüllen ist bei Dir ganz einfach, nur die Werte
    von der Lohnsteuerkarte ins Formular abschreiben,
    wenn Du sonst nichts weiter einträgst, berücksichtigt
    das Finanzamt für Werbungskosten und Sonderausgaben
    die Dir zustehenden Pauschalen und falls Du wie Du
    schreibst unter 7000 Euro geblieben bist kriegst
    Du dann alles wieder.


    Hinschicken oder abgeben mußt Du die ausgefüllten
    Formulare auch dort.


    Abgeben kannst Du aber wahrscheinlich erst nach
    dem 31.12., denn es ist ja der Ausgleich für das
    ganze Jahr, und Du könnest ja noch im Dezember
    was verdienen oder an der Börse gewinnen, oder
    als Dividenden, oder ....


    zurück gibt es das Geld dann meist etwa 6 bis 14
    Wochen später. Mußt Dich also leider noch gedulden.

    DrSchwob


    Das ist je echt eine nette Mechanikaufgabe.


    Ich schneide den Panzer mal frei ... ;-)


    Na ja, vielleicht doch besser als halbwegs allgemein
    verständliches, aber hoffentlich nicht allzu langatmiges
    Beispiel: Der Panzer fährt mit 50 km/h nach links.


    Stattdessen hänge ich ihn nun an einen mit 50 km/h
    fahrenden Autokran, lasse aber die Kette weiter mit
    50 km/h laufen. Sieht also von außen genauso aus,
    nur daß 1 mm Luft zwischen Kette und Boden ist.


    Nun hält der Autokran an und ich betrachte den
    Panzer, dessen Kette munter weiter rattert.
    Unten rast eine Kette mit 50 km/h nach rechts und
    oben mit 50 km/h nach links.
    Das rechte Kettenrad bewegt sich ebenfalls unten mit
    50 km/h nach rechts und oben mit 50 km/h nach links.
    (Es dreht sich halt mit konstanter Geschwindigkeit)
    Relativ zum Kettenrad wird also die Kette weder im
    Moment des ersten Berührens, noch beim Verlassen
    des Rades beschleunigt! (Soviel zu Deiner Frage "Geht
    die Beschleunigung auf die Winkelgeschwindigkeit des
    Rades wirklich in einer infinitesimal kleinen Zeit
    vonstatten?")


    Während die Kette das Rad berührt (180°) wirkt auf die
    Kette die ganz normale Tangentialbeschleunigung, die
    auch auf das Rad wirkt und beim Rad dafür sorgt, daß es
    unten mit 50 km/h nach rechts und oben mit 50 km/h nach
    links "fährt". Diese Tangentialbeschleunigung sorgt dafür,
    daß die Kette ihre Fahrtrichtung von "rechts" auf "links"
    ändert. Dann rasen die Kettenglieder mit konstanter
    Geschwindigkeit nach links, bis sie wieder in die
    Gegenrichtung umgelenkt werden.


    Beim samt Panzer fahrenden Autokran addiert sich zu allen
    diesen Geschwindigkeiten nur die konstante Geschwindigkeit
    des Autokrans (mit 50 km/h nach links). Von außen betrachtet
    steht deshalb die untere Kette und die obere bewegt sich mit
    100 km/h nach links. Da der Kran nicht beschleunigt, sondern
    sich konstant bewegt, addieren sich dadurch auch nirgendwo
    irgendwelche Beschleunigungen zu den vorhandenen.


    Wenn ich mir das Kettenglied ansehe, was am rechten Rad
    gerade die halbe Höhe erreicht hat (90°), bewegt es sich
    beispielsweise mit 50 km/h nach oben (Umfangsgeschwindigkeit
    des Rades) und mit 50 km/h nach links (translatorische
    Geschwindigkeit des Krans).


    Ich glaube, zum Verständnis ist nun einiges gesagt, habe
    leider keine Formelsammlung hier, dann könnte ich das alles
    bestimmt noch viel wirrer machen ;-))