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Die Benachrichtigung kommt tatsächlich bei jedem "Finden" des Geräts.
Der Wortlaut: "Mobilgerät gefunden. Via SamsungDive"
Startet man die Ortung, wird noch bevor das Gerät das erste Mal geortet wurde angezeigt "Mein Mobiltelefon orten... Via SamsungDive". Nach der erfolgten Ortung heißt es "Mein Mobiltelefon geortet".
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Bei einer Bekannten Umstellung auf den Aktionstarif am 08.06. Banges Warten ![wink ;)](https://www.telefon-treff.de/images/smilies/emojione/1f609.png)
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Keiner wird eines der zu Anfang dieses Threads genannten Handys zum damaligen Kurs bekommen. Ok, vielleicht in einem Jahr ![wink ;)](https://www.telefon-treff.de/images/smilies/emojione/1f609.png)
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Inhouse ist eh oft Essig mit GPS.
Aber wenn bei jeder Ortung künftig das blaue Icon auftaucht, sehe ich keinen Sinn mehr in der Sache.
Verehrter Diebstähler, ihre Positionsdaten werden gerade an die Server der Fa. Samsung übertragen. Stimmen Sie dieser Nutzung Ihrer Daten zu xY xN ![biggrin :D](https://www.telefon-treff.de/images/smilies/emojione/1f606.png)
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Als Warnung an die "Glücklichen" dieser Thread:
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=515086
Da hat also der TE den Tarif vermeintlich ergattert, nun fehlt der Rabatt auf der Rechnung und dann heißt es hinterher (zunächst), diesen Tarif hätte es ja gar nie nicht niemals (so) gegebenen :flop:
Eigentlich sollte man den Verantwortlichen für diese Kampagne bei o2 an den Eiern aufhängen.
Die Sache ist an Intransparenz und Kundenunfreundlichkeit wohl kaum noch zu überbieten.
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Hattet mein SGS2 (4.0.3) gestern mal via Dive getrackt - und dann nach der Ortung in der Benachrichtigungsleiste so ein blaues Dive Icon ("Ortung über Dive erfolgreich") oder so ähnlich.
Kommt das jetzt zwangsweise? Abhängig von der Geräte FW?
Wo bleibt dann der Schutz bei Diebstahl?
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Vielleicht kommt für den typischen-o2-Beschiss am Telefon ja in Bälde die "Bubblelösung".
Art. 8 Abs. 6 der Verbraucherrechterichtlinie sieht es ja vor:
"Für telefonisch abzuschließende Fernabsatzverträge können die Mitgliedsstaaten vorsehen, dass der Gewerbetreibende dem Verbraucher das Angebot bestätigen muss und der Verbraucher erst dann gebunden ist, wenn er das Angebot unterzeichnet oder sein schriftliches Einverständnis übermittelt hat. Die Mitgliedsstaaten können ferner vorsehen, dass solche Bestätigungen auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen müssen."
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
Wenn er sich online im Kundenbereich nach der VVL einloggt, reicht das z.b. Dort sind die AGB und die Widerrufsbelehrung hinterlegt.
Aber eben nicht in der gesetzlich geforderten (Mindest)Form Textform. Damit kein Fristgebinn. Und da vorliegend auch nicht unverzüglich nach Vertragsschluss (ordentlich) belehrt wurde, haben wir es (bei Nachholung einer ordnungsgemäßen Belehrung) mit der Monatsfrist zu tun.
Zitat
Original geschrieben von Timba69
Aber nachdem die erste Rechnung eingegangen ist, und der Vertrag genutzt wurde, ist die "Nutzung"
des Widerrufsrechts hinfällig....
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Dienstleistungsvertrag nur dann (vorzeitig), wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist.
Das geht bei einem Dauerschuldverhältnis mit 24monatiger MVLZ nicht so schnell...
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Seit wann klemmt es eigentlich schon wieder?
Hatte heute Morgen einen kurzen Anruf, keine GS.
Kontocheck lädt seit gestern Abend keine neuen Daten.