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Original geschrieben von Abzockernewbie
Der Shop dürfte doch im Besitz der, durch den Vertrag mit den Netzbetreibern, beigelegten Geräte sein. Macht das kein Sinn?
Ausserdem ist er auch noch im Besitz aktivierter Simkarten.
Oder irre ich mal wieder?
In derartigen Konstellationen besorgt der vermittelnde Händler die Hardware in aller Regel auf eigene Kosten und Rechnung (hier wohl eher nicht :D).
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Wenn der Vermieter den Schaden am Rohr zu verantworten hat (Regelfall) muss er auch die Kosten dafür tragen, die zustäzlich für den Ausbau bzw. Wiedereinbau vom Mieter im Rahmen vertragsgemäßer Nutzung der Mietsache eingebrachter Gegenstände entstehen.
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Danke fürs Feedback, bei mir steht in den nächsten Tagen die Verlängerung an.
Ich mag o2 für seine Bestandskundenliebe
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Original geschrieben von lockundlock
Warum wurden die neuen Optionen wieder eingestellt das finde ich echt zum k....!
die o2 Netzflat habe ich am 17.06 für 4,99€ noch buchen können und wie mein Vorredner schreibt
gibt es die jetzt nicht mehr auch nicht die Festnetzflat für 9,99€ sowie die SMS Flat für 9,99€.
Das war doch mal nen schöner Anreitz die Optionen zu buchen!
Mich würde interessieren, ob diese neuen (nun schon wieder alten) Packs in die automatische Verlängerung laufen?
PS: Seit einigen Tagen kommen keine Pack-Deaktivierungs-SMS mehr (üble Kostenfalle)!
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Da wurden wohl doch nicht nur ungefragt Prepaidkarten aktiviert
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Original geschrieben von saschaT720
daumen hoch!
Ja, alles wird gut!!!!!!!!
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Was für eine Scheißtechnik ebay doch mittlerweile hat: Ab und an bekomme ich mit Firefox dieses neue Bietfenster (eigentlich kein neues Fenster wie üblich, sondern eine Art Overlay über die normale Angebotsseite).
Dort ist mir nun schon mehrfach passiert, dass das eingegebene Gebot nicht angenommen wird, wenn man auf "Gebot bestätigen" klickt, sofern die gleich Seite in einem weiteren Tab des Firefox geöffnet ist. Ganz toll beim Bieten in den letzten Sekunden...
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Was ist dann bei einer Auktion, die überhalb 700€ bzw. 1.000€ endet? Oder werden aber diesen Grenzen dann automatisch Gebote geblockt
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Unabhängig von der Frage der Anwendbarkeit deutschen Rechts hat der Überweisende den Überweisungsbetrag dem Überweisungsempfänger nach § 270 I BGB auf seine Kosten zu übermitteln.