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hi,
inwieweit dürfen java applikationen auf die handyfunktionen zugreifen?
ist es bei jedem handy verschieden oder gibt es da einen ungefähren standart?
imich würden grad die internetfunktionen interessieren ... zb. per gprs daten übertragen, verbindungen aufbauen usw.
hat da jemand infos zu ?
gruss Heiko
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Hallo,
gibt es ein Handy das schon eine vernünftige JAVA Implementation besitzt und dazu noch GPRS fähig ist ?
Desweiteren wäre es nicht schlecht wenn dieses Handy auch noch den syncML Standart unterstützen würde... http://www.syncml.org/ , da ich hauptsächlich mit mac os x und linux arbeite und ansonsten an ein syncronisieren nicht zu denken.
naja das ganze hätte ich auch noch zu einem vernünftigen preis und den communicator von nokia will ich mir auch nicht holen weil der einfach zu gross ist ...
hat da vielleicht jemand eine idee zu ? ich habe zumindest noch kein handy gefunden das alle diese features gleichzeitig besitzt
gruss scho
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zu indiana1212: ich will auch gar keine anleitungen zum flashen, die kann ich mir im notfall auch selber suchen, allerdings interessiert mich hier der bezug zwischen rechtlicher und technischer lage:
kann man durch veränderungen der software von telefonen wirklich schäden in den netzen anrichten ausser vielleicht einen dauerträger setzen (dauersenden) und damit stören ? oder wird dadurch eine unsicherheit der netze gedeckt?
kann die software mir theoretisch zu 100Watt Ausgangsleistung verhelfen oder ist da nicht schon bei 4Watt(oder so) die hardwaregrenze?
Es interessiert mich halt ob das Verbot der Veränderung der Software auch technisch gerechtfertigt ist oder einfach der "dumme normalBürger" in solchen Gefielden nichts zu suchen haben soll....
scho
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hi,
ich weiss nicht ob ich hier in der richtigen sparte gelandet bin aber soweit ich gehört habe ist das flashen bzw. verändern der handysoftware verboten. mich würde interessieren ob jemand weiss welche gründe hierfür angegeben werden?
mich erinnert das irgendwie an die gute alte zeit des gelben hörnchens als der hoheitraum bis zu den schallwellen des telefonhörers gingen und man und androhung einer haftstrafe auf keinen fall ein nicht ftz geprüftes gerät benutzen durfte.
oder wird das ganze auf urheberrechtliche gründe gestützt ?
gruss
scho
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moin,
dankeschön ...
ich wunder mich auch, soweit ich weiss hat victor vox das auch eingestellt vielleicht hängt das damit zusammen das ich vor einem jahr gekündigt hab und ich noch mit dem ding im rechner stand ...
und weisst du vielleicht ob es dazu einen erfolgsbericht gibt? also ob es ohne probleme geklappt hat mit dem brief?
heiko
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hallo,
ich hab schon vor ca. einem jahr meinen mobilcom vertrag zum 27.7. diesen jahres gekündigt und jetzt schaue ich in die letzte rechnung in der ein posten Anschlussauflösung von 34,47 EUR aufgeführt ist. Ein Freund von mir meinte das dies illegal wäre und ich sehe es auch nicht wirklich ein diesen Betrag zu zahlen.
Wie gehe ich da am besten vor? Er meinte einfach diesen Betrag zurücküberweisen lassen mit der Bemerkung das dies nicht erlaubt ist. Reicht das? Ich wüsste auch gerne den Paragraphen mit dem dies erklärt wird oder ähnliches.
Vielen Dank
gruss
Heiko