Beiträge von hoss

    Naja, meiner Meinung nach kommen zunächst 2 Verträge zu stande.


    1. Ein Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter. Bereitstellung Netz, Karte etc.
    2. Ein Kaufvertrag für das Handy.


    Wenn Vertrag 1 gekündigt wird (einseitig), warum sollte Vertrag 2 davon berührt werden ?
    Die Subvention vom Handy wird im Kaufvertrag des Handys nirgends erwähnt, oder irre ich mich ?
    Gruß
    Olli

    Hi !


    Eine Bekannte von mir hat auf der Cebit bei O2 Vertrag unterschrieben.
    Mit diesem unterschrieben Vertrag ist Sie dann in einen O2-Shop gegangen und hat sich dort das Samsung Handy für 30 Euro gekauft (unter Vorlage des Vertrages).
    Alles ohne Probleme.
    Jetzt tritt O2 vom Vertrag zurück. ("O2 lehnt Annahme des Vertrages ab", telefonische Auskunft).


    Was ist nun mit dem Handy ?


    Darf man das behalten oder wird o2 nochmal "nachhören" ?
    Wie siehts rechtlich aus ?


    Gruß
    Olli