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Laut einem Nutzer bei den Krokos:
„Für alle die es auf ne esim.me oder 5ber sim packen möchten:
Bestellung über ein eSim fähiges Phone starten, bis man zur eSim Aktivierung kommt. Nicht aktivieren und dann die FreePhone App auf ein nicht eSim fähiges Gerät laden, einloggen und die Aktivierung dort starten.
Da kommt dann ein Error und man bekommt den QR Code angezeigt, den man dann über die esim.me App bspw. auf seine eSim.me Karte laden kann. Hat bei mir einwandfrei funktioniert!“
Super, dann kann Netzclub einpacken!
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Gibt es die Möglichkeit, die eSIM in einem physischen SIM-Adapter zu nutzen?
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Vom Festnetz / VoIP:
Minutenpreise für Gespräche ins DE Festnetz werden auf 2,4 ct. brutto erhöht
Minutenpreise für Gespräche ins DE Mobilnetz werden auf 19 ct. brutto erhöht
"Kunde droht mit Auftrag"-Preise.
Amüsant ist das schon, weil Sipgate 2005 mit "Telefonieren Sie über VoIP günstiger als bei ihrem Anschlussbetreiber" in den Markt eingestiegen ist. Jetzt hat man schon dass Niveau vom Telekom-Analoganschluss erreicht. Vor allem, weil es für die absurde Bepreisung von Mobilfunknummern überhaupt keine sachlichen Gründe gibt und nur dazu führt, dass man alle Minuten anderswo einkauft.
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Das stimmt, allerdings bleibt mir nur Auswahl nur noch das 2024er Portfolio und das hat keine Connect-Option mehr inklusive.
Ich würde nach so einem "Winback-Erlebnis" eh alle Verträge anderswo hinziehen. Das muss dem Konzern auch finanziell wehtun.
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Wäre es lohnenswert, die VVL zu widerrufen? Hätte nur noch heute Zeit leider.
Sofort! Alles widerrufen.
Dann kannst du immer noch nachverhandeln.
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Der Winback-Agent versprach mir, dass ich als SoHo-Kunde nachträglich die Schweiz-Option, International-Pack 60 gebucht bekommen werde
Du hast dich verarschen lassen. Nur das was in der E-Mail "vorvertragliche Informationen" festgehalten ist, bekommst du auch.
Sofort den Widerruf raus!
An die Aufzeichnung kommst du notfalls mit einem Strafantrag wegen Betruges.
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Dem Vermieter ist das Anliegen häufig deswegen egal, weil die Hausverwaltung (sofern es eine gibt, und sowas ist sehr häufig) meist das Anliegen bearbeitet.
Aber die Hausverwaltung wird das dem Vermieter das in Rechnung stellen, wenn sie wegen ihm irgendwelche Mitarbeiter herumschicken muss. Umlagefähig sind diese Verwaltungskosten nämlich nicht. Und welcher Vermieter hat bitte ein Interesse daran?
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Der Vermieter dürfte ein Recht auf "Wartung" des Kabelanschlusses haben.
Vermietern ist das Thema schnurzpiepegal. Die werden garantiert nicht irgendwelche Kosten für die "Wartung von Kabelanschlüssen" übernehmen. Dafür müsste Vodafone die Vermieter erstmal bezahlen, zum Beispiel mit netto 80 € pro "Wartung".
Und dann ist der Wartungstechniker des Vermieters in der Wohnung. Und was genau will der dann bei einem Kabelinternetnutzer machen?
Das TV-Signal ist komplett auf der Dose für das Kabelmodem und muss es auch sein, weil sonst der Kabelinternet-Vertrag nicht mehr funktioniert.
Wird die Dose stillgelegt, hat Vodafone nicht nur die 80 € verloren und sondern auch noch jeden Monat das Kabelinternet-Entgelt von durchschnittlich 42 € brutto. Warum sollte das Unternehmen das tun?
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Völlig normale Sache? Sprichst du davon in der theorie oder hast du damit schon Erfahrungen gemacht?
Die Rede ist von der rechtlichen Realität. Gelegentlich ändern sich Namen und Anschriften ein- und derselben Person (!) vor, während oder nach der nach Vertragslaufzeit. Die Änderungen wird ein seriöser Vertragspartner schon in seinem Interesse vornehmen, weil er sonst Gefahr läuft, auf seinen Forderungen sitzen zu bleiben.
Und das alle Forderungen am Tag des Vertragsendes ausgeglichen sind, gilt ja nicht einmal für Prepaid-Verträge.
Bei Blau wollte ich kürzlich eine SIM-Karte auf meinen Sohn überschrieben, und sie sagten mit, momentan geht das technisch nicht!!!???
Es gibt einen rechtlichen Unterschied zwischen Namens- und Anschriftenänderung bei ein- oder derselben Person und Übertragung einer Rufnummer auf einen Dritten. (!) Letzteres geht nach Portierungsrecht offiziell gar nicht.
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Wäre auch eine Möglichkeit gewesen, aber der Vertrag ist bereits gekündigt. Ich glaube nicht dass der alte Anbieter trotzdem bereit ist den Vertrag zu ändern.
Natürlich können auch für bereits gekündigte Verträge Namens- und Adressänderungen durchgeführt werden. Völlig normale Sache, schließlich will der ehemalige Vertragspartner seine ggf. offenen Forderungen beim Richtigen eintreiben können.