Beiträge von wihev14596

    Das sehe ich genauso wie du. Zuerst hat mir komplett der Sinn der "Vodafone Klage" gefehlt. Es kann nöchstens ein Vorteil für die Verbrauche sein, wenn die Klage Erfolg haben wird, dass sich Vodafone danach nicht traut einer so großen Anzahl an Kunden zu kündigen.

    Der Sinn der Klage ist, dass Verbraucher Preiserhöhungen aktiv zustimmen (!) müssen. Das können sie dann immer noch tun. Der Anbieter kann aber nicht einfach "Ich buch jetzt mal 5 € mehr ab" probieren, mitsamt "Option Basispreisanpassung" auf der Rechnung.


    Verträge kündigen können beide Seiten jederzeit nach Ablauf der Mindestlaufzeiten/Kündigungsfristen. Das geht sowieso immer, ganz unabhängig von Preiserhöhungen.

    Ich habe heute Post von O2 bekommen. Mein o2 my Home L (2020) wird ab dem 15.06.2024 teurer. Der Tarif wird um 2,86 Euro von 34,99 Euro auf 37,85 Euro angehoben. Ein Hinweis auf einen Widerspruch habe ich nicht in dem Schreiben. Ich meine hier hat jemand letzte Tage geschrieben, dass O2 den o2 my Home L (2020) Tarif anheben kann, weil die AGBs das vorgeben. Dann kann man wohl nichts machen.

    Alle für Verbraucher gesprochenen AGB-Urteile dazu sagen etwas anderes.

    • Home L (100 MBit/s), innerhalb der MVLZ (bis 11/2024): von 34,99 € +2,86 € (+8,2%) auf 37,85 €.


    Eine Anpassung innerhalb der MVLZ sehe ich ebenfalls kritisch.


    Recht auf außerordentliche Kündigung wird bei allen drei Verträgen ausdrücklich eingeräumt. Aber: Beim Schreiben zum Home L, der sich noch innerhalb der MVLZ befindet fehlt der Passus mit dem Widerspruchsrecht komplett.

    Mal angenommen, o2 erhöht dort innerhalb der MVLZ nicht um 2,86 € sondern um 28,60 € auf 63,59 €. Gäbe es dann immer noch kein Widerspruchsrecht?


    Was wäre bei einer Erhöhung um 286 € auf 320,99 €? Wie weit dürften sie da gehen, ohne dass der Kunde sich nicht wehren kann? Bis zur Zahlungsunfähigkeit des Kunden?


    Rechtlich gibt es nämlich zwischen etwas Kleingeld und zehn Millionen € keinen Unterschied.

    Spannend wie O2 innerhalb der MVLZ erhöht. Ich würde mal z.B. bei Check24 schauen, was es an Konkurrenzangeboten gibt. Zumindest in den ersten 24 Monaten sollte man als Wechsler deutlich günstiger wegkommen.

    Eigentlich sollten solche einseitigen Anpassungen nach deutschem Vertragsrecht gar nicht möglich sein, der Kunde kann den Preis ja auch nicht willkürlich senken. Aber dank EU gibt es eben jetzt diese Preisanpassungsklausel im TKG und die deutschen Gerichte haben noch gar nicht geklärt, ob das überhaupt auf Verträge nach DBGB zutrifft.

    Ich denke T wollte aus den Schlagzeilen um "Mois" und seine seltsamen Vorgänge möglichst schnell raus.

    Man will bei einer bestimmten Zielgruppe flexxen, kann dann aber die Hitze in der Küche nicht ab. Was hat man denn in Bonn erwartet, was passiert, wenn man im Milieu auf Kundenfang geht?


    Klassischer Fall von "Wasch mich, aber mach mich nicht nass". Mit dem Street Cred dürfte es sich jetzt komplett erledigt haben.