Die BNetzA teilt Rufnummerngassen/Vorwahlbereiche auf Antrag zu... und kassiert eine Art "Miete" dafür. Vermutlich kommt die Telekom locker mit den aktuell genutzten Gassen aus, so dass sich die Mehrkosten für ein paar Nostalgiker für die Telekom nicht lohnen dürfte.
Beiträge von KnightOfCydonia
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Das sind vermutlich die alten Karten im Vodafone-Netz. Das neue Angebot mit 3 GB wird über die Drillisch-Plattform realisiert.
Danke für die Korrektur! Die verlinkte Liste war aus dem Jahr 2022.
In der aktuellen Liste der Telekom steht für "GMX Freephone" natürlich auch "VICT". -
Laut Liste der Telekom läuft GMX unter "1UN1", was für mich auch einleuchtender als VictorVox wäre.
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Was der Kollege nicht zu verstehen scheint, ist der Umstand, dass es sich bei Mobilfunk um ein "shared medium" handelt. Selbst falls "sein" Standort bereits 1000 Mbit/s liefert, bedeutet es ja nicht, dass dies alle Teilnehmer im Bereich des Standorts bekommen, sondern alle zusammen bekommen die 1000 Mbit/s. Deswegen werden im Mobilfunk die Geschwindigkeiten in den Tarifbeschreibungen auch immer mit "bis zu x Mbit/s" angegeben. Es reichen ja 2 oder 3 zusätzliche User mit Festnetz-Ersatz über SIM-Karte (oder Speedtest-Junkies), um eine Zelle spürbar voller zu machen.
Seine Kommentare bei teltarif und im Telekom-hilft-Forum lassen auch beinahe den Verdacht aufkommen, dass er die "5G"-Anzeige, die Balkenanzeige und auch die Speedtest-Ergebnisse für sein Ego benötigt. Und falls eine hohe quasi garantierte Geschwindigkeit tatsächlich so wichtig ist, schließt man nicht blind einen 24-Monats-Vertrag ab. -
Ich habe in den vergangenen 4 Wochen aus verschiedenen Gründen einige (n=78) Speedtests mit Telekom 5G NSA gemacht:
Ergebnisse für PING:
Durchschnitt: 18,2 ms
Median: 17 ms
Minimum: 9 msMaximum: 50 ms
Anzahl unter 10 ms: 1 (von 78, 1,3%)
Anzahl unter 20 ms: 66 (von 78, 85%)
Unter 20 ms ist bei mir also eher die Regel als extrem selten. Die Serverstandorte. zu denen getestet wurde, sind in der Regel 80 bis 100 km entfernt. Für Vodafone und o2 habe ich keine aktuellen Messungen, die lagen aber immer in dem von dir benannten Bereich, also ab 20 ms aufwärts.
Die Ergebnisse von drei Kollegen aus anderen Regionen Deutschlands zeigen prinzipiell denselben Trend, allerdings sind auch die alle mit maximal 100 km Entfernung zu großen Großstädten (Hamburg, München, Berlin, Düsseldorf/Köln, Frankfurt). -
Hallo Telekom hilft.
Ich habe zwei Mastneubauten in Gegenden entdeckt, in denen das Netz der Telekom leider noch recht schwach ist. Kommt ihr da mit drauf?
- 24211 Rastorf, Rastorfer Kreuz 1
- 24238 Mucheln, Plöner Landstraße 30 [Maststandort ca. 300 Meter westlich davon]
Gibt es Planungen für einen Ersatzstandort für folgende Adresse:
- 24217 Schönberg, Holm, Osterwisch 2 [WEG soll alle Mobilfunkstandort-Verträge (also auch Vodafone und Telefónica) auf diesem Gebäude gekündigt haben, wurde mir von Telefónica auch schon bestätigt]
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
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Erster Auslandseinsatz überhaupt? Ich meine, dass das bei mir zum Jahreswechsel auch ziemlich lange gedauert hat. Jetzt beim letzten Grenzübertritt dauerte es nur wenig länger als mit Telekom, Vodafone und o2.
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Ein paar Kilometer sind es in der Regel schon bis zur Küste. An Deck reicht das aus, um sich in ein dänisches Netz einzuwählen, aber unter Deck ist dann ganz schnell Sense. Ich kenne das von den Fähren Kiel-Göteborg und Kiel-Oslo: kaum aus der Kieler Förde raus und schon ist das schiffseigene Mobilfunknetz an. Aber nach der frænk-Philosophie sollte das ja nicht gehen.
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Es ist schon interessant, was Gemini zu dieser Konstellation sagt:
"Wenn ein Mobilfunkanbieter die monatliche Grundgebühr erhöht und der Kunde der Erhöhung widerspricht, muss der Kunde selbst kündigen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Vertrag aufzulösen, nur weil der Kunde der Preiserhöhung nicht zustimmt."
Außerdem:
"Was bedeutet das für dich als Kunde?
Wenn dein Mobilfunkanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, hat er nicht automatisch das Recht, diese durchzusetzen. Er muss deine Zustimmung einholen.
- Widerspruch: Wenn du mit der Preiserhöhung nicht einverstanden bist, solltest du der Änderung ausdrücklich widersprechen.
- Kündigungsrecht: Die Ankündigung einer Preiserhöhung gibt dir ein außerordentliches Kündigungsrecht. Du kannst den Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung kündigen."
Hiernach wäre tatsächlich der Kunde in der Pflicht, sein Recht auf außerordentliche Kündigung aktiv wahrzunehmen. Der Widerspruch allein reicht nicht aus. Eine Beibehaltung des Status quo wurde ja vom Anbieter ausgeschlossen.
Da läge ich dann mit meinem (laienhaften) Rechtsempfinden auch falsch, denn ich wäre auch davon ausgegangen, dass der Widerspruch allein gereicht hätte. Früher hätte ich wohl auch "aus Prinzip" das Ganze bis zum Ende ausgereizt, heutzutage wären mir bei dem Streitwert die bereits aufgezeigten Risiken (Mahnkosten, Inkassogebühren, Schufa-Einträge) und auch der Zeitaufwand unverhältnismäßig groß.