Beiträge von Runte

    Verstehe, also das Verständnis des gewöhnlichen OLG-Richters ...


    Im Ernst, das kann und wird hoffentllich nicht das letzte Wort sein. Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder handelt es sich bei den zahllosen Getäuschten, die den Verbraucherzentralen die Bude einrennen, um geistig Minderbemittelte oder der Maßstab des OLG Düsseldorf ist von der hohen Richterbank aus falsch gewählt.


    Es ist natürlich in diesem speziellen Verfahren von Nachteil, dass sich hier zwei Telekommunikationsunternehmen, eines davon als Marktführerder Goliath, gegenüber stehen, und die betroffenen, gelackmeierten Verbraucher dort als Partei nicht vorkommen.

    Erstmal schauen, wozu das OLG Düsseldorf etwas gesagt und wozu es nichts gesagt hat. Ist ja offenbar nur ein Beschluss, der nur die Zwangsvollstreckung in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zwischen zwei Telekommunikationsunternehmen unterbindet. Der Beschluss und seine Begründung scheinen öffentlich noch nicht verfügbar zu sein.


    Sollte das OLG Düsseldorf - was ich mir nicht vorstellen kann - wirklich gesagt haben, dass die Schreiben der 1N Telecom keinen Anlass für Verwiirung und Irrtum bieten und jeder durchschnittliche, verständige 85-jährige Deutsche Telekom-Kunde, der "kalt" angeschrieben wurde, ohne Weiteres erkennen konnte, dass die Schreiben nicht von der Deutschen Telekom veranlasst waren, dann sollten die Verbraucherzentralen ihre vielen Fälle mal alle schnell zum OLG Düsseldorf schicken, damit dieses sich vor der Entscheidung in der Hauptsache ein Bild von der Lebenswirklichkeit machen kann.


    Die diversen zivil- und verbraucherrechtlichen Themen im Verhältnis 1N Telecom und (vermeintlicher) Kunde, die mich hier hauptsächlich interessieren, sind davon ohnehin separat hiervon zu beurteilen und zum Teil eine Frage des Einzelfalls.

    Sie sind ja ganz schön hartnäckig mit Ihrem Fall vom letzten Jahr, Henning10. Mit solchen Vereinfachungen und solcher Hartnäckigkeit argumentiert ja in der Tat auch ein gewisser Martin Henning in dem oben erwähnten teltarif-thread.


    Ich habe - wie offenbar auch Spitzkuehler - bislang nirgendwo von so einem Gerichtsurteil oder Richterspruch gehört (die Webseiten der Verbraucherzentralen führen ganz andere Urteile auf).


    Dazu kommen die offenbar erfolgreichen juristischen Schritte der Deutschen Telekom wie zuletzt die einstweilige Verfügung vom 17.07. Auch wir haben seitdem keine weitere Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz erhalten.

    Für alle, die bzw. deren Verwandte nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen konnten und/oder eine Schadensersatzforderung der 1N Telecom auf dem Tisch liegen haben, ist folgender Auszug aus der Pressemitteilung der Deutschen Telekom wichtig (Hervorhebung von mir):


    "Zwar gilt in Deutschland eine 14-tägige Widerrufsfrist. Da die 1N Telecom die Portierungsaufträge aber erst nach Ablauf dieser Frist an die Telekom übermittelt wird den Kunden die Möglichkeit eines fristgerechten Widerrufs genommen. Kunden, die dennoch nicht wechseln wollen, konfrontiert das Düsseldorfer Unternehmen mit einer Schadenersatzforderung in zumeist dreistelliger Höhe. Die Telekom hat auch diese Schreiben vor dem Landgericht Düsseldorf verbieten lassen.

    Kunden, die über die Schadensersatzforderung berichten, lege wir nahe, sich rechtlichen Rat einzuholen, um gegebenenfalls eine Anfechtung auszusprechen. Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist besteht die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung. Letztere kann bis zu einem Jahr nach Kenntnis erklärt werden. Die Irrtumsanfechtung muss unverzüglich nach Kenntnis erklärt werden."


    Ich hoffe, die Verbraucherzentralen können bei einer etwaigen Anfechtung wegen Irrtum bzw. arglistiger Täuschung helfen, wenn Betroffene keine anderweitige rechtliche Unterstützung haben.

    Vielen Dank, Thomas, für die weiteren Links. Für eher juristisch Interessierte auch interessant dieser Bericht der Verbraucherzentrale Niedersachsen:


    https://www.verbraucherzentral…-urteile-gegen-1n-telecom


    Interessant auch der von Thomas eingestellte Link zu dem teltarif-Artikel, der sich ebenfalls sehr kritisch mit der Vorgehensweise der 1N Telecom auseinandersetzt.


    Die Kommentare zu dem teltarif-Artikel von demjenigen, der - wie er selbst sagt - sich bei 1N Telecom offenbar gut auskennt und im Kern offenbar die Argumente wiedergibt, die man sich bei 1N Telecom zurechtgelegt hat, haben weniger Substanz. Ich habe jetzt keine Meinung, mich auf einen weiteren Thread draufzuschalten, daher nur kurz an dieser Stelle für diejenigen, die das interessiert:


    Die Aussagen zum Zustandekommen des Vertrages scheinen mir eher Wunschdenken von jemandem zu sein, der sich überlegt, wie man das nach außen hin juristisch scheinbar sauber hinbekommt, So funktioniert es nach meiner Kenntnis aber bei Anbieterwechseln normalerweise nicht. Mit Details zum Thema bindendes Vertragsangebot und invitatio ad offerendum will ich etwaige Mitlesende hier aber nicht langweilen. Das ist trockenes allgemeines ZIvilrecht aus dem 1. Semester Jura, das man bei 1N Telecom oder deren Rechtsberatern eigentlich beherrschen sollte. Anders als dort dargestellt, kann es auch durchaus Situationen geben, wo eine Anfechtung noch unverzüglich erklärt werden kann. Und bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, die auch noch bis zu 12 Monate später erfolgen kann, wird niemand allein auf die Verwechslungsgefahr durch die Verwendung des Begriffs Telecom im Namen der 1N Telecom abstellen (anders als in dem teltarif-Threat und oben bei Henning10 dargestellt). Ich habe ja oben schon in Ansätzen ausgeführt, warum ich die unzähligen Betroffenen quer durch die Republik nicht für Leichtsinnige, sondern für Opfer einer perfiden, systematischen Vorgehensweise halte.


    Da ich kein Datenschutzexperte bin, kann ich die Ausführungen zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit in der Kommentierungsfunktion bei teltarif an dieser Stelle nicht abschließend beurteilen. Aber da scheint ja immerhin jemand zu wissen, woher die 1N Telecom die persönlichen Daten hat. Allerdings wird suggeriert, dass diese aus öffentlichen Quellen stammen. Da kann man seine Zweifel haben, da z.B. nirgendwo im Telefonbuch steht, wer Kunde der Deutschen Telekom ist. Das Werbeschreiben der 1N Telecom spricht jedoch direkt und ausdrücklich Kunden der Deutschen Telekom an. Das verstehen im Übrigen ja auch die Angeschriebenen so, was mit dazu beiträgt, dass die Anschreiben der 1N Telecom irrtümlicherweise als Schreiben der Deutschen Telekom an deren Kunden verstanden werden. Denn wie sollte ein fremder Anbieter, mit dem sie nie was zu tun hatten, sie als Deutsche Telekom-Kunden anschreiben können?

    Für alle Mitleser und Betroffene unten anbei zwei Links zu den neuesten Meldungen Warnungen und Aktionen der Verbraucherzentralen Sachsen und Thüringen., die zu den bereits bestehenden Warnungen und Meldungen anderer Verbraucherzentralen hinzukommen. Die Verbraucherzentrale Thüringen hat die 1N Telecom offenbar auch wegen (unwirksamer) Einbeziehung der AGB durch bloßen Verweis auf eine Internetadresse und wegen intransparenter Formulierungen in dem bekannten Anschreiben/Formular der 1N Telecom abgemahnt.


    Wer eine Schadensersatzforderungen auf dem Tisch hat und sich alleine nicht traut, den Vertragsschluss anzufechten (siehe oben der Beitrag von Telekom hilft) und keine rechtliche Unterstützung hat, sollte zur Verbraucherzentrale vor Ort gehen.


    https://www.mdr.de/nachrichten…kom-tarifwechsel-100.html


    https://www.eichsfeldnachricht…rale-mahnt-1n-telecom-ab/

    Tut mir leid für Dich, Hennig, wenn es bei Euch im letzten Jahr erfolglos war. Das wird uns jetzt aber nicht abschrecken, zumal sich die Verhältnisse und die Presseberichterstattung verändert haben und ich auch konkret bei uns gute Argumente sehe. Jeder Fall ist vielleicht auch etwas anders gelagert,(es soll und kann hier natürlich auch keine Rechtsberatung betrieben werden).


    Ich hatte hinsichtlich der grundsätzlichen Fragen deswegen ja auch darauf gehofft, dass die Deutsche Telekom die Sache durch gerichtliche Verfahren klärt. Unsere aktuelle Schadensersatzrechnung kam noch vor dem 17.07. Rein faktisch würde ich - wie Spitzkühler - nach der erwähnten einstweiligen Verfügung vom 17.07. bis auf Weiteres nicht unbedingt mehr mit (weiteren) Schadensersatzschreiben seitens der 1N Telecom rechnen. Wenn doch noch etwas bei uns ankommen sollte, erhält "Telekom hilft" das von mir zur Kenntnis und weiteren Verwendung ...

    Vielen Dank an Telekom hilft! Der Hinweis auf die einstweilige Verfügung vom 17.07. ist sehr hilfreich und gut zu wissen. Dies lässt das Feedback der Hotline der Deutschen Telekom tatsächlich in anderem Licht erscheinen, auch wenn es "nur" eine einstweilige Verfügung ist und die abschließende juristische Klärung vermutlich noch aussteht. Die Frage ist, wie man hier die Senioren schützt, die nicht rechtsschutzversichert sind und keine juristische Unterstützung im Bekannten- oder Verwandtschaftskreis haben und aufgrund der Einschüchterung einfach zahlen wollen. Hier sind vermutlich nicht nur die Deutsche Telekom, sondern auch die Verbraucherzentralen gefragt.

    Ich bin neu hier und habe das "Kontaktformular" leider nicht gefunden. Oder ist mit Kontaktformular ein Formular auf der Webseite der Deutschen Telekom gemeint?