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Ich denke es geht hier weniger um Tierwohl, als um Wettbewerbsfähigkeit. Wer freiwillig mehr tut hat höhere Kosten, und ist weniger wettbewerbsfähig. Daher hätte man sich strengere Mindestvorgaben erwünscht.
Da ist eindeutig der Wunsch Vater des Gedankens. Vielleicht kommt es ja so, wenn der Krieg in der Ukraine vorbei ist, und sich die Inflation wieder bei um die 1-2% einpendelt. Aktuell ist es eher so, dass selbst Biobauern Probleme haben ihr Fleisch abzusetzten. Die höheren Preise muss man sich erst mal leisten können, und die Verbraucher greifen stärker denn je auf Fleisch aus dem Discounter zurück, um einen Teil der Preissteigerungen auszugleichen. Von veganen Fleischersatzprodukten, die oft das doppelt bis dreifachen kosten, rede ich noch nicht mal.
Die veganen Produkte werden günstiger. Tofu der Handelsmarken dürfe schon jetzt günstiger als Fleisch sein. Und gesünder als Discounterfleisch sowie ökologischer ist es allemal.
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Manchmal bin ich einfach nur verwundert. Nächstes Jahr soll ein neues Tierwohl-Label kommen, da liegt es in der Natur der Dinge, das nicht alle Interessenverbände damit glücklich sind. Soweit so normal.
Nun beschwert sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (ABL):
Wie bitte? Wozu benötigt man denn erst ein Gesetz? Wenn man das hehre Ziel hat, das Leben von Zuchttieren zu verbessern, kann man das doch machen. Einfach so. Verstehe ich nicht.
https://www.lvz.de/wirtschaft/…HSCFFVFPIANBO7OD4GKE.html
Wird am Ende, wie so oft, der Markt richten. Die Zahlen für tierleidfreie Fleisch- und Milchersatzprodukte bzw. vegane Alternativen werden weiter steigen und der Absatz von Fleisch, Wurst und Milch weiter sinken. Zumindest in Europa, in Asien sieht es anders aus.
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Dann hast du dich aber über den Nips ziehe lassen. Natürlich ist das was im Vertrag steht auch einzuhalten. Fehlt etwas, was im Angebot stand, kannst du Nachbesserung verlangen, steht was drin zu deinen Gunsten, dann ist das eben auch zu erfüllen. Ansonsten müssten sie den Vertrag halt anfechten.
Ich hatte die knapp 40,- Euro bereits bei Online-Bestellung einkalkuliert, denn da stand nichts von AP-Befreiung. Den Vertrag in Papierform habe ich nicht zurückgesendet. Vielleicht hätte ich diesen zurücksenden sollen, doch Lieferung und Leistung hatten bereits seit Onlinebestellung begonnen und damit mE auch ein wirksames Vertragsverhältnis. Bei anderen online geschlossenen Mobilfunkverträgen musste nie etwas zurückgeschickt werden. Solche schlecht gestalteten Prozesse (Papierform nach Onlinebestellung, AP-Befreiung nach SMS) können gewaltig nerven und sind nicht mehr zeitgemäß. Und wegen 39.99 Euro Anwalt? Nee.
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Und was für eine Vorgabe? Bei der Post geht das ratzfatz. Das eine mal waren keine 30 Sekunden (mit dem Mitarbeiter). "Sie haben ja schon alles eingetragen, nennen sie nochmal ihren Namen, Geburtstdatum, Geburtsort und die Nummer vom Ausweis. Wie lange ist der gültig." Fertig. Dann kam "ich schicke das jetzt alles weiter und damit sind wir fertig." Bums fertig, kein "sie müssen das alleine machen, darf keiner im Raum sein". Und die Post ist ja der zweite Partner bei Lidl Connect. Also kommt die Vorgabe dann sicher nicht von Vodafone, wenn sie bei der Post nicht ist.
Bereits im Thread erwähnt:
Der Anlass für die Identifikation ist durch die zu identifizierende Person zu bestätigen, auch damit für diese klar ersichtlich ist, wofür sie sich identifiziert. Die Mitarbeiter sind dahingehend zu schulen, dass sie zweifelsfrei feststellen, dass die zu identifizierende Person nach eigenem Willen das jeweilige Produkt beim entsprechenden Anbieter erwirbt (Gefährdung durch Phishing, Social Engineering, Verhalten unter Druck durch zweite Person etc.).
https://www.bafin.de/SharedDoc…50904#doc9143870bodyText9
Das sind unterschiedliche Verfahren mit zT unterschiedlichen Bedingungen. Am Postschalter ist eher selten eine zweite bzw. dritte Person beteiligt und die/der Postangestellte kann die Situation näher einschätzen bzw. überblicken. Eine Zwangssituation soll eben bei beiden Verfahren verhindert werden.
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Es soll keine Beeinflussung stattfinden.
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Es geht ja auch nicht um die Beweggründe für die Wahl des Produkts. Sondern, dass die betreffende Person aus eigenem Willen handelt und daher eben der Ausschluss Dritter beim Identifikationsprozess.
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Nö, ist es nicht.
Der Anlass für die Identifikation ist durch die zu identifizierende Person zu bestätigen, auch damit für diese klar ersichtlich ist, wofür sie sich identifiziert. Die Mitarbeiter sind dahingehend zu schulen, dass sie zweifelsfrei feststellen, dass die zu identifizierende Person nach eigenem Willen das jeweilige Produkt beim entsprechenden Anbieter erwirbt (Gefährdung durch Phishing, Social Engineering, Verhalten unter Druck durch zweite Person etc.).
https://www.bafin.de/SharedDoc…12512#doc9143870bodyText9
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Gerade mal eine LC-Karte aktiviert, diesmal wurde webID ausgewählt. Ist ja echt ein Krampf mit denen. Erstmal fast 30 Min gewartet, und dann, jemand der auf Möchtegern-Manager macht: "Sie müssen das alleine machen, darf ihnen niemand dabei helfen und darf auch niemand im Raum sein."
Hat nichts mit Möchtegern zu tun, sondern ist eine Vorgabe. Findet auch bspw. bei der DKB statt. Es darf halt keine Nötigung bzw. Beeinflussung stattfinden. Gerade bei älteren Menschen, die mit dem Prozedere nicht so firm sind, kann dies natürlich das alles aufwendiger machen.
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Warum nicht? Es steht ja auf dem Vertrag selbst unter Zusatzoptionen, genau wie die "24x 25€ Monatsgrundpreis-Rabatt"
In der oben zitierten SMS steht ja "spätestens auf der übernächsten Rechnung aus" und Vertrag war ab dem 15.05 aktiv.
Begründung war, dass es bei Vertragsschluss nicht vereinbart worden sei. In der Tat stand bei Vitrado als ich online bestellte nichts von AP-Befreiung. Probierte es auf gut Glück als es dann im Vertrag in Papierform stand. Denn warum sollte es sonst dort drin stehen? Das sei angeblich nur ein Hinweis, der immer mit dabei stehe. Hatte dann nach zwei Telefonaten keine Lust mehr mit denen zu diskutieren.
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Ich hatte auch über Vitrado abgeschlossen, im Vertrag auf Seite 1 im Kasten rechts stand das, auch die Nummer an die die SMS muss. Lief ohne Probleme. Den Vertrag in Papierform zurückschicken musste ich auch nicht. Mit Vertrag kam die Sim.
Tja, dann hatte ich einfach Pech gehabt. Trotz SMS erhielt ich keine Rückerstattung.